…einer als nicht fremdüblich erachteten Vermietung an den Bruder gegenüberstanden. Das FA sah ernsthafte Vermietungsbemühungen des Bf als nicht erwiesen an und verneinte auch eine unternehmerische Betätigung im Zusammenhang mit dem Objekt HNr 111. 2. Nachdem die Vermietungstätigkeit des Bf bereits im Zuge von Vorprüfungen…
…obwohl das (angeblich) bauausführende Unternehmen, eine C-Bau GmbH, FN-77777b, am Vortag der Benützungsbewilligung das Bestätigungsattest gem. § 38 (2) BauG für das Carport zurückgezogen hatte. Luftbildaufnahmen der Vermessungsbehörde (Orthofotos) aus dem Zeitraum April 2011 - Mai 2019 zeigen, dass das baugenehmigte Carport auf der Parzelle…
…15 (nachfolgend LVO) zugrunde zu legen. Im Vorfeld ist zu klären, ob die Betätigung überhaupt einer Einkunftsart iSd des § 2 (3) EStG bzw. einer unternehmerischen Tätigkeit iSd UStG 1994 zuzuordnen ist. Eine Zuordnung zu den Vermietungseinkünften iSd § 28 EStG setzt auf Dauer gerichtetes Ertragsstreben voraus…
…Liebhaberei zu beachten. Es bedürfe eines Beobachtungszeitraumes, innerhalb dessen die Richtigkeit der - auf den Zeitpunkt des Beginnes der Betätigung erstellten - Prognose zu prüfen sei. Im Sinne dieser Ausführungen hat der VwGH in der Vergangenheit bereits festgestellt, dass nach dem Prognosebeginn eintretende Entwicklungen, wie allgemein sinkende…
…können, sind in keinem der angeführten Gründe zu erblicken. Auch das Problem mit der mangelhaften Fliesenverlegung durch die Fa XY gehört zum typischen Unternehmerrisiko eines Vermieters, in dessen freier unternehmerischer Entscheidung es liegt, wie er auf - bei Bauvorhaben durchaus häufig auftretende - Leistungsmängel beauftragter Unternehmer reagiert…
…82/14/0188). Da demnach das strittige Veräußerungsgeschäft als einziger Umsatz des Streitjahres im Rahmen der steuerlichen Beurteilung außer Ansatz zu bleiben hat, ist jedenfalls im Streitjahr 2004 keine unternehmerische Betätigung im Sinne des § 2 UStG 1994 gegeben, weshalb der beantragte Vorsteuerabzug nicht gewährt werden…
…Angabe einer Telefonnummer angebracht ist. Über die Berufung wurde erwogen: Die berufungswerbende Eigentümergemeinschaft begehrt im vorliegenden Fall die Feststellung von Einkünften bzw. die Veranlagung zur Umsatzsteuer, während nach Ansicht des Finanzamtes weder eine ertragsteuerlich relevante Einkunftsquelle noch eine unternehmerische Betätigung iSd. UStG vorliegt. § 2 Abs…
…eigenen Vermögens zum Ausdruck kommt, nicht als wirtschaftliche (= unternehmerische) Tätigkeit anzusehen ist (EuGH 20.6.1996, Rs C-155/94 Wellcome Trust und EuGH 6.2.1997, Rs C-80/95 Harnas & Helm). Eine unternehmerische Betätigung kann aber dann vorliegen, wenn jemand durch geschäftsmäßigen…
…Verlust aus Vermietung und Verpachtung) überhaupt auf Grund einer Betätigung in einer der gesetzlich aufgezählten Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 EStG 1988 erwirtschaftet hat (VwGH 25.4.2001, 96/13/0031) bzw. ob die Tätigkeit überhaupt unternehmerisch im Sinne des UStG ist. Werden aus einem…
…Zwecke der Schnapserzeugung) eine steuerlich relevante Einkunftsquelle bzw. eine unternehmerische Betätigung im umsatzsteuerlichen Sinne darstellt (so der Bw.) oder aber als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei zu qualifizieren ist (so das Finanzamt in den angefochtenen Bescheiden). (2) Der Bw. und seine Ehegattin erwarben im September 1997 je…
…Zwecke der Schnapserzeugung) eine steuerlich relevante Einkunftsquelle bzw. eine unternehmerische Betätigung im umsatzsteuerlichen Sinne darstellt (so der Bw.) oder aber als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei zu qualifizieren ist (so das Finanzamt in den angefochtenen Bescheiden). (2) Der Bw. und seine Ehegattin erwarben im September 1997 je…
…Betätigung zu Verlusten bzw. wird Vorsteuer abgezogen, obwohl der sich Betätigende keine ernsthafte, nach außen hin erkennbare Absicht zur Erzielung von Einkünften bzw. Einnahmen glaubhaft machen kann, so liegt keine Betätigung im Sinne einer der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 EStG bzw. keine unternehmerische Betätigung…
…eine Betätigung zu Verlusten bzw. wird Vorsteuer abgezogen, obwohl der sich Betätigende keine ernsthafte, nach außen erkennbare Absicht zur Erzielung von Einkünften bzw. Einnahmen glaubhaft machen kann, so liegt keine Betätigung im Sinne einer der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 EStG bzw. keine unternehmerische Betätigung…
…während nach Ansicht des Finanzamtes weder eine ertragsteuerlich relevante Einkunftsquelle noch eine unternehmerische Betätigung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes vorliegt. Bei der Liegenschaft handelt es sich um ein Mietshaus, welches seit dem Jahr 1991 wegen einer Generalsanierung zur Herstellung von qualitativ höherwertigeren Wohnungen nicht mehr vermietet…
…während nach Ansicht des Finanzamtes weder eine ertragsteuerlich relevante Einkunftsquelle noch eine unternehmerische Betätigung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes vorliegt. Bei der Liegenschaft handelt es sich um ein Mietshaus, welches seit dem Jahr 1991 wegen einer Generalsanierung zur Herstellung von qualitativ höherwertigeren Wohnungen nicht mehr vermietet…
…die USt-liche Beurteilung einer Betätigung in der Vorbereitungsphase. VStn können bereits steuerliche Berücksichtigung finden, bevor noch der Steuerpflichtige Einnahmen iSd § 2 Abs 1 UStG erzielt. Für diese Berücksichtigung reichen allerdings weder bloße Absichtserklärungen des Steuerpflichtigen über eine künftige unternehmerische Tätigkeit aus noch der Umstand…
…sondern steht nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die im Stiftungszweck genannte Versorgung des Begünstigten im Vordergrund, ist die Überlassung einer Wohnimmobilie keine unternehmerische Betätigung bzw. wirtschaftliche Tätigkeit und schließt daher auch den Vorsteuerabzug aus. Wie der UFS bereits in seiner Entscheidung RV/0540-L/04…
…Bw. ausgeübte Tätigkeit (Vermietung einer Wohnung und Vermietung eines PKW) von Beginn an (d.h. ab dem Jahr 2004) keine gewerbliche bzw. unternehmerische Tätigkeit darstellte. Die Betätigung war aufgrund der erzielten Verluste nicht als Einkunftsquelle, sondern als eine Betätigung mit Liebhabereicharakter gem. § 1 Abs. 2…
…eine Vermietung nicht erfolgversprechend sei. Über die Berufung wurde erwogen: Die berufungswerbende Eigentürmergemeinschaft begehrt im vorliegenden Fall die Feststellung von Einkünften bzw. die Veranlagung zur Umsatzsteuer, während nach Ansicht des Finanzamtes weder eine ertragsteuerlich relevante Einkunftsquelle noch eine unternehmerische Betätigung iSd. UStG vorliegt. § 2 Abs…
…wobei es ihm darauf angekommen ist, sich durch eine widerkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen, indem er gegenüber dem Fiskus seine unternehmerische Betätigung als selbständiger Wohnungsmakler nicht anzeigte, die dabei erzielten Umsätze verheimlichte, die Einreichung von Umsatzsteuererklärungen unterließ und die Erlöse in eingereichten Einkommensteuererklärungen…