RIS AI
20 467 Treffer321 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0698-W/06Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung durch unrechtmäßige Geltendmachung von Vorsteuern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2008

…denen eine unrichtige Geschäftsadresse des leistenden Subunternehmers angeführt ist) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn die Bw. im Zeitpunkt, in dem sie mit Umsatzsteuervoranmeldung die Vorsteuern geltend machte, bei Aufwendung der zu fordernden Sorgfalt die Unrichtigkeit der Geschäftsadresse hätte erkennen…

UFSW RV/0642-W/04Unrichtige Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.12.2004

…die alte Geschäftsadresse nicht als "unrichtige" Geschäftsadresse betrachtet werden könne, weil die Zielsetzung der notwendigen Rechnungsbestandteile eine eindeutige Zuordnung des Umsatzes zum leistenden Unternehmer wäre. Wenn daher neben der Firmenbuchnummer noch zusätzlich die alte Geschäftsadresse der Firma angeführt wäre, dann wäre die alte Geschäftsadresse nur…

UFSW RV/1426-W/03Keine Vorsteuer, wenn lieferndes oder leistendes Unternehmen an der in der Rechnung ausgewiesenen Geschäftsanschrift nicht existent ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2004

…Die Bw. wäre weiters bemüht, darüber Unterlagen und Nachweise zu bekommen, um sie als zusätzliche Unterlagen dieser Berufung anschließen zu können. Folgende Schlüsse könnten gezogen werden: - Nachdem als einzige Problematik eine unrichtige Geschäftsadresse vorliege, könne von einer formal ordnungsgemäßen Rechnung ausgegangen werden; - Die Bw. hätte…

UFSG RV/0452-G/06Unrichtige Anschrift des Leistenden in der Rechnung - Versagung des Vorsteuerabzuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2008

…seien weder Voranmeldungen abgegeben, noch Zahlungen geleistet worden. Über das Vermögen der BauGmbH sei schließlich im Jänner 2006 der Konkurs eröffnet worden. Durch die Angabe einer unrichtigen Adresse auf den Rechnungen der BauGmbH seien die Merkmale des § 11 UStG 1994 nicht erfüllt, weshalb diese auch…

UFSW RV/0804-W/04unrichtige Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2004

…Vorsteuer bei der Bw. nicht anerkannt worden. Eine Überprüfung des im Zuge der Berufung vorgelegten Mietvertrages für die Geschäftsadresse der Firma C ergab, dass dieser nicht unterschrieben worden wäre und bei der "Unterschrift des Mieters" der Stempel der Firma D aufscheint. Weiters würde am Stempel…

BFG RV/7400103/2015Berichtigungsbescheid gemäß § 293 BAO, unrichtige Rechtsmittelbelehrung, Aktenvorlage ohne Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung, Unzuständigkeit des BFG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.09.2015

…und zwar insofern als der Nachname richtig gewesen sei und auf die Bewilligungen des Herrn N.N. und seine Geschäftsadresse, als auch auf sein Beschwerdevorbringen Bezug genommen worden sei und der Bescheid schließlich mit der Verwechslung des letzten Buchstabens des Vornamens ohne Bezeichnung Frau bzw…

BFG RV/2300006/20161. Dunkle Geschäfte mit Kampfsportartikeln; 2. Einstellung eines Finanzstrafverfahrens im Zweifel für den Beschuldigten, der zu Unrecht in seinen Voranmeldungen aus Rechnungen, in welchen ein falscher Lieferant bzw. eine unzutreffende Geschäftsadresse eines Lieferanten ausgewiesen war, Vorsteuern geltend gemacht hatte; 3. Keine Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes, wenn in dem diesbezüglichen Beschwerdeverfahren ein weiterer finanzstrafrechtlicher Sachverhalt, nämlich der Verdacht einer schuldhaften Nichtbesteuerung der wieder aus Österreich in den Osten zurückgehenden Warenlieferungen, zutage tritt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.06.2017Teil 2/2

…2 lit. a FinStrG konsumiert eine solche wegen einer eventuellen Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. b FinStrG, wenn zumindest bedingt vorsätzlich durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend gemacht werden (zum grundsätzlichen Verhältnis zwischen § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und § 49 Abs. 1…

UFSL RV/1135-L/06Sicherstellungsauftrag im Zusammenhang mit Schrotteinkäufen von "missing traders"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2008Teil 1/2

…Linie an die Abgabenbehörden als Normadressaten richte, keine Rede sein, weil sämtliche Voraussetzungen für eine Einbringung (das bedeute zwangsweise Einhebung) nicht vorlägen. Das Finanzamt habe das Ermessen unrichtig geübt, Verfahrensmängel begangen und seine Erhebungs- und Begründungspflicht nicht erfüllt. Darüber hinaus werde der vorgehaltene Sachverhalt zur…

UFSL RV/1135-L/06Sicherstellungsauftrag im Zusammenhang mit Schrotteinkäufen von "missing traders"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2008Teil 2/2

…für die Nichtanerkennung von Vorsteuer als ausreichend erachtete, dass keine Lieferung von Waren, die den Fakturen entsprachen, stattgefunden hat oder dass auf den Fakturen eine unrichtige Anschrift angeführt war, wobei es auf ein Verschulden bzw. ein Wissen des Leistungsempfängers nicht ankam, erachtet der EuGH (vgl…

UFSG RV/0172-G/041. Schein-/Deckungsrechnungen, nachträgliche Werbungskosten und Vorsteuern aus Vermittlungsprovisionen bei Vermietungseinkünften; 2.Nachträglich bezahlte Aufwendungen und USt-Bruttoverrechnung bei Spekulationseinkünften; 3. Verletzung der Parteienrechte durch unvollständige Rückstellung von Beschlagnahmeunterlagen und Beschränkung der Akteneinsicht, überlange Verfahrensdauer und Eintritt der Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2008Teil 3/7

…eindeutige Feststellung des liefernden oder leistenden Unternehmers sowohl die Angabe des richtigen Namens als auch der bei Rechnungslegung gültigen Adresse. Die Anführung des richtigen Namens aber einer unrichtigen Adresse ist demnach für den Vorsteuerabzug ebenso unzureichend wie umgekehrt (vgl. zuletzt etwa VwGH 21.11.2007…

UFSW RV/0431-W/03Umsatzsteuerliche Rechnungskriterien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2007

…könne jedoch vom GF der Bw. nicht beurteilt werden. Die Bw. habe ihre Bestellungen an die Geschäftsadresse der Firma R gesandt.Die Bezahlung der Rechnungen sei auf das angegebene Bankkonto der Firma R erfolgt. Weiters weise die Bw. darauf hin, dass die Bestätigung der Gebietskrankenkasse…

UFSW FSRV/0087-W/03Vorliegen eines Verschuldens hinsichtlich Umsatzsteuerverkürzung bei Versagung des Vorsteuerabzuges wegen Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.11.2003

…600,00 aus den Rechnungen der Fa.A. nicht anerkannt und dies damit begründet, dass die auf den Rechnungen angegebene Geschäftsadresse dieser Gesellschaft unrichtig sei, die Unternehmereigenschaft der Gesellschaft nicht vorliege und übliche Aufzeichnungen nicht vorgelegt hätten werden können. Diese Feststellungen der Finanzbehörde seien falsch.…

UFSG RV/0477-G/061. Vorsteuerabzug von Miteigentümern bei Errichtergemeinschaften; 2. Unentgeltliche Nutzungsüberlassung von zwei Eigentumswohnungen durch eine GmbH an ihren Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.10.2009Teil 1/2

…1999 habe er sein Geschäft geschlossen und aus Spargründen sei er in der S-Gasse eingezogen. Er sei bis dahin unter der Adresse H-Platz -Geschäftsadresse vom Handelsbetrieb - gemeldet gewesen. Er sei schon 1998 im Spätherbst in der Wohnung gewesen und habe sich dort zu…

BFG RV/2101826/2016Vorsteuerabzug und Mehrwertsteuerbetrug
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.11.2018

…aus, dass ihr ein Firmenbuchauszug vom 10. 5. 2011 vorlag, der die Richtigkeit und Gültigkeit der Geschäftsadresse bestätigte. Ebenso sei ihr wiederholt bekannt gemacht worden, dass der genannte handelsrechtliche Geschäftsführer persönlich mit den zuständigen Behörde" (GKK und Finanzamt, etc.) in Salzburg, entsprechend einer ordentlichen Geschäftstätigkeit…

BFG RV/7103086/2011Rechnungsmerkmale und Vorsteuerabzug
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.04.2017Teil 3/3

…hat den sicheren Nachweis nicht verhindert, dass die materiellen Anforderungen erfüllt wurden. Verwiesen wird insbesondere neben EuGH Dankowski (siehe oben in Bezug auf die unrichtige UID-Nummer) in Bezug auf das Rechnungsmerkmal der falschen Adresse des Leistenden auf EuGH 22.10.2015, C-277/14…

BFG RV/7100634/2013Rechtmäßigkeit eines Sicherstellungsauftrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.12.2014

…sorgfältige und verständige Person die Geschäftsadresse der Subunternehmer nicht aufgesucht, zumal erbrachte Leistungen durch die Subunternehmer ordnungsgemäß an die Bf in Rechnung gestellt worden seien. Die Behörde setze sich über die glaubwürdigen Angaben der Bf hinweg und versuche ihren unrichtigen Standpunkt durch Scheinbegründungen zu untermauern…

UFSS FSRV/0001-S/06Einleitung des Finanzstrafverfahrens; Abgrenzung private/betriebliche Veranlassung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)02.02.2006

…weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Land vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe von unrichtigen Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2001 bis 2003, indem bei der durchgeführten Betriebsprüfung (BP-Bericht vom 26.April 2005) Feststellungen…

UFSS FSRV/0049-S/03Beschwerde Einleitung, objektive und subjektive Tatseite
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)26.01.2004

…Salzburg-Stadt vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe bzw. Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume 11 und 12/2002 sowie 01-03/2003 eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen, und zwar für 11 und 12/2002 in Höhe von € 2.995,71…

BFG RV/2300001/2026Strafbeschwerde der Amtsbeauftragten zur Höhe der Geldstrafe bei § 15 Abs. 1 WiEReG bei Vorsatz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.07.2026

…besitzt ein Vermögen im Gesamtwert von mehr als € 6 Millionen, ist ledig und nicht unterhaltspflichtig. Die ***Bf1*** mit Sitz in der ***Bf2-Adr*** besitzt kein Vermögen und hat unter der angeführten Geschäftsadresse lediglich ein Büro angemietet. Gegenwertig übt diese Gesellschaft keine Erwerbstätigkeit aus. Feststellungen…

BFG RV/2300002/2026Strafbeschwerde der Amtsbeauftragten zur Geldbuße des belangten Verbandes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.07.2026

…besitzt ein Vermögen im Gesamtwert von mehr als € 6 Millionen, ist ledig und nicht unterhaltspflichtig. Die ***Bf1*** mit Sitz in der ***Bf1-Adr*** besitzt kein Vermögen und hat unter der angeführten Geschäftsadresse lediglich ein Büro angemietet. Gegenwertig übt diese Gesellschaft keine Erwerbstätigkeit aus. Feststellungen…