…Der Bw. als verantwortlicher Geschäftsführer der Fa. X-GmbH hat daher durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate Jänner bis Dezember 1998 ungerechtfertigte Abgabengutschriften in der bezeichneten Höhe bewirkt, welche im Zeitpunkt der Berufungsentscheidung mit einem Betrag von € 35.410,48 uneinbringlich bei der…
…670,00 nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet und weiters infolge Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen ungerechtfertigte Abgabengutschriften für Jänner bis Dezember 2000 in Höhe von € 5.500,16 und für April 2001 in Höhe von € 2.509,90 geltend gemacht; b) als…
…richtigen) Umsatzsteuervoranmeldungen und Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen bzw. hinsichtlich der Geltendmachung ungerechtfertigter Abgabengutschriften. Diese Tatbestandsvoraussetzungen sind im gegenständlichen Fall nicht erfüllt. Die verfahrensgegenständliche vom Steuerberater verfasste Umsatzsteuervoranmeldung Mai 2001 langte am 12. Juli 2001 bei der Abgabenbehörde erster Instanz ein und weist eine…
…soweit dieser das Jahr 1999 betrifft dahingehend abgeändert, dass der Berufungswerber (Bw.) vorsätzlich a) durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate Jänner bis November 1999 ungerechtfertigte Abgabengutschriften in Höhe von S 11.650,00 (€ 846,64) geltend gemacht hat; und weiters b) Vorauszahlungen an…
…von S 197.368,00 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet; und weiters 2) durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen ungerechtfertigte Abgabengutschriften für April 1999 in Höhe von S 93.659,00, Juli 1999 in Höhe von S 95.865,00 und September 1999 in…
…1 lit. b FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen (§ 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994) ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend macht. Gemäß § 9 FinStrG wird dem Täter weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit zugerechnet, wenn ihm bei der Tat ein entschuldbarer Irrtum unterlief, der ihn…
…lit. b FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen (§ 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994) ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend macht. Im Rahmen der gegenständlichen Berufung wird zur objektiven Tatseite eingewendet, dass es sich bei den drei Rechnungen der Geschäftspartnerin Fa.K. vom 10…
…1 lit. b FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen (§ 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994) ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend macht. Unstrittig steht zur objektiven Tatseite fest, dass seitens der Fa. G-GmbH durch deren steuerliche Vertretung am 9. Februar 2005 eine elektronische…
…dem § 21 UStG entsprechender Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen bewirkt bzw. ungerechtfertigt Abgabengutschriften für 2018 iHv € 4.420,56, für 2019 iHv € 24.744,52 geltend gemacht zu haben und dies nicht nur für möglich sondern für gewiss gehalten zu haben, wird gemäß…
…dass sie zu lauten hat: I.a. ***Bf1*** (in Folge: der Beschuldigte) ist schuldig, vorsätzlich durch Abgabe einer unrichtigen Voranmeldung (§ 21 des Umsatzsteuergesetz 1994) eine ungerechtfertigte Abgabengutschrift geltend gemacht und dadurch die Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. b FinStrG begangen zu haben. I.b…
…auch nicht die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben zu haben [Anmerkung: gemeint wohl: durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen (§ 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994) ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend macht] und zwar: Umsatzsteuer 2013 in Höhe von € 3.528,76. Sie habe dadurch das Finanzvergehen nach § 49 Abs…
…2 lit. a FinStrG konsumiert eine solche wegen einer eventuellen Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. b FinStrG, wenn zumindest bedingt vorsätzlich durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend gemacht werden (zum grundsätzlichen Verhältnis zwischen § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und § 49 Abs. 1…
…durch die Einreichung inhaltlich unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen für 07-12/2013 (nicht zustehender Vorsteuerabzug aus Rechnungen Fa. N. und Fa. X.) ungerechtfertigte Abgabengutschriften iHv € 17.236,80 geltend gemacht. Er hat hierdurch das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. b FinStrG begangen. Gemäß …
…wodurch bewirkt wurde, dass ungerechtfertigte Abgabengutschriften festgesetzt wurden, eine Verkürzung an Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2009 in Höhe von € 5.985,00 bewirkt und für das Jahr 2010 in Höhe von € 1.329,00 zu verkürzen versucht und hiermit Finanzvergehen nach…
…FinStrG für schuldig erkannt, er habe im Bereich des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vorsätzlich, durch die Abgabe unrichtiger Voranmeldungen für die Monate 1-12/2006 ungerechtfertigte Abgabengutschriften an Umsatzsteuer in Höhe von € 12.779,55 geltend gemacht. Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG…
…durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen (§ 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994) ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend macht. Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG wird die Finanzordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe geahndet, deren Höchstmaß die Hälfte des nicht oder verspätet entrichteten oder abgeführten Abgabenbetrages oder der geltend gemachten Abgabengutschrift beträgt. Gemäß § 98 Abs…
…Organ der Fa. A-GmbH vorsätzlich 1) durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen (§ 21 UStG ) ungerechtfertigte Abgabengutschriften an Umsatzsteuer Februar bis Dezember 2000 und Jänner bis Juni 2001 in einer Gesamthöhe von S 4,022.871,00 geltend gemacht habe; und weiters 2) Abgaben die, selbst zu…
…Umsatzsteuer nicht bis zum 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. durch die Abgabe unrichtiger Voranmeldungen im Sinne des § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend gemacht und hiedurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG [Faktum Pkt. 1.)] sowie Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit…
…Tag nach Fälligkeit entrichtet habe, und weiters b) durch die Abgabe unrichtiger Voranmeldungen im Zeitraum Jänner bis Dezember 2001 ungerechtfertigte Abgabengutschriften in Höhe von S 1,223.255,00 geltend gemacht habe, und weiters c) Umsatzsteuervorauszahlungen für Jänner bis Dezember 2002 in Höhe von €…
…er habe als Machthaber und de facto Geschäftsführer der Fa.A. vorsätzlich durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen ungerechtfertigte Abgabengutschriften für den Zeitraum Februar 2000 bis Juni 2001 in einer Gesamthöhe von S 4.022.871,00 geltend gemacht und Vorauszahlungen an Kapitalertragsteuer für Februar 2002 bis…