…Vereines gegen das Ausmaß der Firstverlängerung sei entgegenzuhalten, dass bei einer Fristbemessung den besonderen Verhältnissen sachgerecht Rechnung zu tragen sei und diese so ausreichend sein müsse, dass der Bw. in die Lage versetzt werde, dem Auftrag ordnungsgemäß nachzukommen (vgl. Erk. d. VwGH 20. Jänner 1993…
…solche weder bekannt noch je bekannt gewesen ist, dann liegt ein Umstand vor, der es hindert, den von der Behörde erteilten Auftrag als unverschuldet unerfüllbaren Auftrag zu beurteilen. Geschäftsbeziehungen zwischen Personen, bei denen die Kontaktaufnahmemöglichkeit ausschließlich nur für einen Vertragspartner besteht, sind ungewöhnlich (VwGH v…
…Bw., den Empfänger der in den Rechnungen angeführten Beträge zu nennen, war somit gegeben. Dabei wurde der Bw. kein offenbar unerfüllbarer Auftrag zum Nachweis der Empfänger der strittigen Rechnungsbeträge erteilt, hat doch die Bw. selbst bei Abschluss der angeblichen Bauaufträge durch die Unterlassung einer Überprüfung…
…BF lediglich deshalb nicht möglich, weil er die üblichen Sorgfaltspflichten bei der Gestaltung seiner Sorgfaltspflichten nicht eingehalten hat. Da somit kein offenbar unerfüllbarer Auftrag vorlag waren die in diesem Zusammenhang geltend gemachten Betriebsausgaben nach § 162 Abs 2 BAO zu versagen. Nach § 22 Abs 3 KStG…
…vom 3. Juni 1987, Zl. 86/13/0001). Das Verlangen der Behörde nach Benennung des Empfängers der Geldbeträge wäre dann rechtswidrig, wenn der Auftrag offenbar unerfüllbar ist, ein Umstand, der nach der Rechtsprechung des VwGH dann vorliegt, wenn eine unverschuldete tatsächliche Unmöglichkeit vorliegt, den Empfänger…
…keine Nachprüfungsmöglichkeit hat, der Abgabepflichtige aber für deren Beweisbarkeit vorsorgen konnte (VwGH 12.6.1990, 89/14/0173). Die Abgabenbehörde darf dem Abgabepflichtigen zum Nachweis der Richtigkeit seiner Angaben keine offenbar unerfüllbaren Aufträge erteilen (VwGH 25.09.1964, 1528/63). Beweisen heißt, ein behördliches Urteil…
…imstande und nicht verpflichtet, die Verwendung der bezahlten Beträge nachzuvollziehen. Das sei ein offenbar unerfüllbarer Auftrag der der Bf erteilt wird. Es sei nicht schlüssig, dass die *Bau1* GmbH im Zeitraum der Zusammenarbeit mit der Bf eine Scheinfirma gewesen sein soll, die keine Arbeiten durchführen…
…Darüber hinaus behauptete der Bf auch nicht, dass die gesetzte Frist zu kurz bemessen gewesen wäre. Die erteilten Aufträge waren weder unerfüllbar noch unzulässig und war auch kein anderer Grund erkennbar, der eine Rechtswidrigkeit der angefochtenen Bescheide zur Folge gehabt hätte. Die Mängelbehebungsfrist lief mit…
…geht daher auch der Vorwurf der Bw., die ihr aufgetragene Empfängerbenennung sei für sie ein unerfüllbarer Auftrag gewesen. Laut Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. Dezember 1999, 94/14/0040, ÖStZB 2000, 253 ist die Erfüllung derartiger Aufträge nur dann nicht möglich ist, wenn eine unverschuldete…
…sondern das Problem der OÖ M. Dann hätte er sich eben ein kleineres Verteilungsgebiet zuteilen lassen müssen. Es kann also keinesfalls von einem unerfüllbaren Auftrag gesprochen werden, wenn von der Abgabenbehörde verlangt wird, die Empfänger der zugewendeten Beträge namhaft zu machen. Nach Ansicht des erkennenden…
…Empfänger zu versteuern, dadurch sichergestellt ist, dass der Steuerpflichtige den Empfänger konkret genannt hat. Es dürfen allerdings dem Steuerpflichtigen keine offenbar unerfüllbaren Aufträge zum Nachweis der Empfänger erteilt werden. "Offenbar unerfüllbar" sind derartige Aufträge aber nur dann, wenn eine unverschuldete, tatsächliche Unmöglichkeit, die Empfänger der…
…Beweiswürdigung (vgl. zuletzt VwGH 30.1.2026, Ra 2025/15/0017, mwN). Zu den Sorgfaltspflichten Es dürfen dem Abgabepflichtigen keine offenbar unerfüllbaren Aufträge zum Nachweis der Empfänger erteilt werden. "Offenbar unerfüllbar" sind derartige Aufträge aber nur dann, wenn eine unverschuldete, tatsächliche Unmöglichkeit, die Empfänger der…
…eine ungenaue Empfängerbezeichnung gleichgesetzt (VwGH 27.4.1962, 1656/59). Das Verlangen wäre aber dann rechtswidrig, wenn der Auftrag offenbar unerfüllbar ist (VwGH 2.3.1993, 91/14/0144). Dies ist nach der Rechtsprechung aber nur dann der Fall, wenn eine unverschuldete tatsächliche Unmöglichkeit vorliegt…
…abgabenbehördlichen Außenprüfung Zweifel an der gesetzeskonformen Gewinnermittlung auf, dann trifft den Abgabepflichtigen die Mitwirkungsverpflichtung des § 138 BAO. Es dürfen hierbei zwar keine offenbar unerfüllbaren Aufträge zum Nachweis der Richtigkeit der Parteibehauptungen auferlegt werden (VwGH 25.9.1964, 1528/63; 24.2.2004, 99/14/0247)…
…Empfänger zu besteuern, dadurch sichergestellt ist, dass der Steuerpflichtige den Empfänger konkret genannt hat. Es dürfen allerdings dem Steuerpflichtigen keine offenbar unerfüllbaren Aufträge zum Nachweis der Empfänger erteilt werden. "Offenbar unerfüllbar" sind derartige Aufträge aber nur dann, wenn eine unverschuldete, tatsächliche Unmöglichkeit, die Empfänger der…
…sei nicht gelungen. Es habe nicht einmal eine nur ansatzweise Dokumentation der Geschäftsanbahnung bzw. -abwicklung vorgelegt werden können. Ein Verlangen auf Empfängerbenennung sei dann rechtswidrig, wenn der Auftrag offenbar unerfüllbar sei (VwGH 2.3.1993, 91/14/0144; VwGH 31.1.2001, 98/13/0156…
…Empfänger zu besteuern, dadurch sichergestellt ist, dass der Steuerpflichtige den Empfänger konkret genannt hat. Es dürfen allerdings dem Steuerpflichtigen keine offenbar unerfüllbaren Aufträge zum Nachweis der Empfänger erteilt werden. "Offenbar unerfüllbar" sind derartige Aufträge aber nur dann, wenn eine unverschuldete, tatsächliche Unmöglichkeit, die Empfänger der…
…13/0041). Der wahre wirtschaftliche Empfänger der Zahlung ist zu benennen (VwGH 9.6.2020, Ra 2020/13/0001). Zwar darf die Abgabenbehörde dem Steuerpflichtigen keine offenbar unerfüllbaren Aufträge zum Nachweis der (wahren) Empfänger erteilen (VwGH 27.11.2020, Ra 2018/13/0059). Allerdings darf…
…2008/15/0005; VwGH 27.06.2018, Ra 2018/15/0057, Rn 15). Es dürfen allerdings dem Steuerpflichtigen keine offenbar unerfüllbaren Aufträge zum Nachweis der Empfänger erteilt werden. "Offenbar unerfüllbar" sind derartige Aufträge aber nur dann, wenn eine unverschuldete, tatsächliche Unmöglichkeit, die Empfänger der geltend…
…bezogen, dennoch konnten für das beschwerdegegenständliche Jahr 2012 keinerlei Unterlagen und Belege vorgelegt werden. Bei der geforderten Nennung der wahren Empfänger der Leistungen handelt es sich nicht um offenbar unerfüllbare Aufträge im Sinne der Rechtsprechung des VwGH. "Offenbar unerfüllbar sind derartige Aufträge aber nur dann…