…2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Eine Abgabenverkürzung ist ua. dann…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen CS, ehemal. Geschäftsführer und Lehrer, geb. 19XX, L, vertreten durch Dr. Jürgen Nowotny, Rechtsanwalt, 4040 Linz, Obere Donaustraße 4, wegen des Finanzvergehens…
…beizuschaffen, die Rechtsquellen für die Vermutung des Tatvorsatzes und die Vorschrift, mit der die im Bescheid angegebene Währung in dem genannten Zeitraum legalisiert worden sei, und Tag und Organ der Kundmachung der Vorschrift des § 21 UStG anzugeben sowie den zuständigen Steuerberater hinsichtlich der ordnungsgemäßen Einhaltung…
…war nicht ihr Tatvorsatz. Sie hat nicht gesagt, jetzt stehle ich der Bw. 100,00 € und 20,00 € stehle ich dem Staat Österreich. Ein solcher Tatvorsatz liegt - glaube ich - nicht im Bereich des .... Dr. S.: Aber ein für möglich halten und sich damit…
…Schätzungsverfahren) gegangen ist. Dabei wird es freilich angesichts der allgemein bekannten Tatsache, dass in der Praxis Abgabenfestsetzungen gemäß § 184 BAO regelmäßig zu hoch (und nicht zu niedrig) erfolgen, besonderer Anhaltspunkte für einen entsprechenden Tatvorsatz bedürfen (vgl. OGH vom 18. Februar 1999, 12 Os 139/98…
…entrichtet. Da er sich darauf verlassen habe (können), dass alles ordnungsgemäß abgewickelt werde bzw. worden sei, und somit kein Tatvorsatz angenommen werden könne, werde die Einstellung des Finanzstrafverfahrens beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz zu prüfen…
…104 FinStrG bzw. in Anbetracht der auch für diese Fakten zeitnahe bevorstehenden Verjährung nicht zweckmäßig erscheint, war im Zweifel zu Gunsten des Bw. von einer Nichterweisbarkeit eines entsprechenden Wissensstandes und damit eines Tatvorsatzes iSd. §§ 33 Abs. 1 und 51 Abs. 1 lit. a FinStrG auszugehen…
…habe vorsätzlich gehandelt" und somit der Tatvorsatz wird nicht näher begründet. Es fehlt jeglicher Rückschluss auf die subjektiven Tatbestandsmerkmale, sodass nicht einmal die Schuldfrage abschließend geklärt ist. 5.3. Insbesondere sind bei der Bemessung einer Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des…
…Bw. sprechenden Schuld- und Tatumstände (wissentlicher Tatvorsatz; Überwiegen der genannten Erschwerungsgründe), die im Ersterkenntnis ausgesprochene Freiheitsstrafe jedenfalls als zu hoch gegriffen. In Anbetracht der og. Tat- und Täteraspekte war diese daher auf ein auch dem Präventionsgedanken Rechnung tragendes Ausmaß von vier Tagen zu reduzieren. Linz…
… 21 Abs. 3 FinStrG zu verhängende Geldstrafe wird mit 3.500,00 € (in Worten: dreitausendfünfhundert Euro) und die gemäß § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit derselben ebenfalls als Zusatzstrafe auszusprechende Ersatzfreiheitsstrafe mit 30 Tagen neu festgesetzt. Weiters werden die vom Beschuldigten zu ersetzenden…
…1994 und insbesondere um die unternehmerische Verpflichtung, die vereinbarte bzw. vereinnahmte Umsatzsteuer zu den in § 21 UStG bezeichneten Fälligkeitszeitpunkten der Abgabenbehörde bekannt zu geben bzw. zu entrichten, vorhanden war. Aus letzterem ergibt sich aber auch hinsichtlich der angelasteten Finanzordnungswidrigkeit ein entsprechender zumindest bedingter Tatvorsatz des…
…mit den abgabenrechtlichen Bestimmungen und hier insbesondere mit der Verpflichtung des Unternehmers iSd. UStG 1994 zur Einreichung einer Jahresumsatzsteuererklärung durchaus vertraut war, ein für einen bedingten Tatvorsatz jedenfalls ausreichender Wissensstand sowohl hinsichtlich der Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht als auch hinsichtlich der eingetretenen Abgabenverkürzung unterstellt werden…
…am 4. März 2002 zugesandten Jahressteuererklärungen 2000 und 2001 innerhalb der gewährten Frist (11. April 2002) vollendeten Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG erschließt sich der (wissentliche) Tatvorsatz aus den dargelegten Umständen des Abgabenverfahrens. Gemäß §§ 33 Abs. 5 und 51 Abs. 2 FinStrG…
…Fluglehrereinnahmen ergebe sich der Tatvorsatz aus der Tat selbst. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 10. Februar 2006, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Über entsprechenden abgabenbehördlichen Vorhalt seien sämtliche Unterlagen betreffend die Anschaffung und den Betrieb des…
…explizit bekannt gewesen wären, so hinderte dies zumindest im derzeitigen Verfahrensstadium nicht die Annahme eines ja bereits bei einem ernsthaft für möglich Halten und sich damit Abfinden ("Na wenn schon") vorliegenden und sich nicht auf den exakten Verkürzungsbetrag richtenden bedingten Tatvorsatzes. Im Übrigen erscheint die…
…die Größe und Nähe der Gefahr bzw. die anhand des jeweiligen Anlassfalles rechtlich zu klassifizierende Kenntnis und Einschätzung dieser Umstände durch den Täter (vgl. zB. Reger/Hacker/Kneidinger, FinStrG3, K8/10 ff). Grundsätzlich ist auf das Vorliegen eines den genannten Kriterien entsprechenden bedingten Tatvorsatzes aus…
… 49 Abs. 1 lit. a FinStrG) mangels Tatvorsatz wohl zu Unrecht erfolgt ist, und die Bestrafung vom Beschwerdeführer offensichtlich nur wegen der geringen Geldstrafe hingenommen wurde. Zulasten des Beschwerdeführers ist bei der gegenständlichen Ermessensentscheidung allerdings zu berücksichtigen, dass ihm ein Überwachungsverschulden bezüglich der unterlassenen Umsatzsteuervorauszahlungen…
…Wien bzw. StNr. 910) abgerechnet und in den dortigen Steuerklärungen erfasst worden. Es sei also somit einerseits der (mögliche) Tatzeitraum unzutreffend bzw. könne andererseits für die Zeiträume vor der Schlussbesprechung überhaupt kein entsprechender Tatvorsatz angenommen werden. Im Übrigen entspreche auch der angenommene Verkürzungs- bzw. Umsatzsteuerbetrag…
…150,02 €) verkürzt wurde und das in diesem Zusammenhang bekannt gewordene Verhalten der Bf. als objektiv tatbildlich iSd § 33 Abs. 1 FinStrG zu qualifizieren ist. Was den - von der Bf. in der gegenständlichen Beschwerde unter Geltendmachung eines vorsatzausschließenden Irrtums in Abrede gestellten - Tatvorsatz bzw…
…werden, dass der Bw. sowohl um die Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und den entstandenen Folgen, nämlich der Bewirkung einer Abgabenverkürzung durch Nichtentrichtung der Selbstbemessungsabgaben, als auch um die Verpflichtung zur Entrichtung der bezeichneten Lohnabgaben soweit Bescheid wusste, dass daraus auf einen erforderlichen Tatvorsatz iSd. …