…Behandlung - steuerlich insbesondere dann nicht anzuerkennen, wenn eine Wohnung vom Hauseigentümer an einen nahen Angehörigen bzw. an eine ihm sonst nahe stehende Person unentgeltlich oder zu einem unangemessen niedrigen, nicht fremdüblichen Mietzins überlassen wird; dies gilt auch, wenn nahe Angehörige eines Miteigentümers eine Wohnung mieten…
…andererseits. Werden erstere Gebäude dem Gesellschafter vermietet, so spricht selbst ein unangemessen niedriger Mietzins noch nicht gegen deren Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen, sondern führt - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzung einer verdeckten Ausschüttung - zum Ansatz fremdüblicher Betriebseinnahmen (Mieterträge) der Kapitalgesellschaft (VwGH 16.5.2007, 2005/14/0083…
…31. Juli 2003 gefordert wird. Die Klärung dieser zeitlichen Differenz ist jedoch für dieses Verfahren nicht von Bedeutung, da der Senat vom Abschluss des Mietvertrages auf Grund der Nutzung der Liegenschaft und Bezahlung eines Mietzinses durch die Bw. ausgeht, der Mietvertrag somit - wie die Bw…
…über eine etwaige Verrechnung der (betragsmäßig nicht bekannt gegebenen) Mieterinvestitionen mit dem eingehobenen, weit unter dem Kategoriemietzins (A) liegenden Mietzins keine schriftliche Vereinbarung oder mündliche Abrede nachvollziehbaren Inhalts getroffen hatten. Wenn der Mietvertrag betreffend Top 9/10 mit Frau E erst im Jahr 2000 abgeschlossene…
…als iZm dem Gebäudes stehende Streitpunkte festzustellen: - Bw. als wirtschaftliche Nutznießerin des Gebäudes "von Anbeginn" (Pkt. IV.2.A.) - Nach- und umgebuchter Mietaufwand als verdeckte Ausschüttung (Pkt. IV.2.B.) - Unangemessener Mietaufwand als Betriebskontenberichtigungsgrund (Pkt. IV.2.C.) - Stornierung der Mietzahlungen St. und So. (Pkt…
…lt. geltenden Mietrecht nicht zulässig sind, ist ein auf die gesamte Nutzfläche des Gebäudes sich beziehender Mietzins unangemessen hoch. Mietrechtlich zulässig ist die Vermietung des Gebäudes ohne die an So. und St. vermieteten Nutzflächen; deshalb ist ein Mietzins angemessen, der nicht die an So. und…
…und Leerstandsrisiko für den Zeitraum 2008 bis 2023 völlig unzureichend mit insgesamt 1.794,00 € angesetzt worden. Überdies sei eine jährliche Mietzinserhöhung von 2% angesichts der Vorjahresmieten unrealistisch. Als zu niedrig erachtet werde auch der Ansatz eines Instandsetzungs-/Instandhaltungsaufwandes von insgesamt 4.971,00…
…Beweis dafür, dass ein Beharren auf die Mietverrechnung an die Muttergesellschaft KG nicht fremdüblich gewesen wäre. Dessen ungeachtet lässt sich aus der beiliegenden Planungsrechnung (Investment gesamt sowie Mieteinnahmen gesamt) über einen Zeitraum von 20 Jahren ein Gesamtüberschuss und eine Rendite von 3,65 % erwirtschaften. Laut…
…worden. Zwischen den beiden Gesellschaften sei kein schriftlicher Mietvertrag errichtet worden. Im Jahr 1991 sei der in Rechnung gestellte monatliche Mietzins auf netto ATS 7.000,00 (€ 508,71) erhöht worden. Über die Gründe für die plötzliche Mieterhöhung seien keinerlei Angaben gemacht worden. Diese…
…habe - ein Erfolgshonorar, das nur bei erfolgreicher Vermietung zum Tragen komme, und das genau fixierte Honorar selbst - sei die Errichtung eines eigenen schriftlichen Vertrages als unangemessener Aufwand und damit obsolet erschienen. Dem Einwand des Finanzamtes, dass der Sohn des Bf. nicht über einen Befähigungsnachweis als…
…so kann - ebenso wie bei einer Vermietung an den Gesellschafter zu einem unangemessenen Mietzins - auch bei Vermietung an einen nahen Angehörigen der Gesellschafter eine verdeckte Ausschüttung eventuell im Wege einer laufenden verdeckten Ausschüttung im Vergleich zum Ansatz fremdüblicher Mieterträge der Kapitalgesellschaft ausgemacht werden. Wesentlich erschien…
…darstellen und zu keiner verdeckten Ausschüttung an der Wurzel führen. Sollten derartige Immobilien zu einem unangemessenen Mietzins vermietet werden, so liege eine verdeckte Ausschüttung in Höhe der Differenz zwischen angemessenem und tatsächlich verrechnetem Mietzins vor. Sollte hingegen der jederzeitige Einsatz einer Immobilie im betrieblichen Geschehen…
…VwGH 20.1.2010, Zl. 2007/13/0009). Eine verdeckte Ausschüttung kann – ebenso wie bei einer Vermietung an den Gesellschafter zu einem unangemessenen Mietzins – auch bei Vermietung an einen nahen Angehörigen der Gesellschafter bewirkt werden. In diesem Zusammenhang ist wesentlich, ob die Zurverfügungstellung nach fremdüblichen…
…Ausschüttung an der Wurzel. Sollten derartige zum BV gehörige Gebäude zu einem unangemessenen niedrigen Mietzins an Gesellschafter oder nahestehende Personen vermietet werden, dann läge lediglich eine verdeckte Ausschüttung in Höhe der Differenz zwischen einem angemessenen und dem tatsächlich verrechneten Mietzins vor. Liege hingegen der Fall…
…an der Wurzel von vorneherein nicht zum Betriebsvermögen der Kapitalgesellschaft zählen. Im erstgenannten Fall spricht der Umstand, dass sie den Gesellschaftern zu einem unangemessenen niedrigen Mietzins vermietet werden, nicht gegen deren Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen, sondern führt im Wege einer laufenden verdeckten Ausschüttung zum Ansatz fremdüblicher…
…errichtet würde. Der Sohn habe dafür seine gesparten Mittel dem Betrieb geliehen, der die Wohnung errichtet habe und er bewohne seither als Mieter zu einem ortsüblichen Mietzins die Wohnung als Dienstnehmer. Hinsichtlich der Leihgeldgestellung und der Wohnungsbenützung seinen schriftliche Vereinbarungen getroffen worden, in welchen die…
…und technische Mängel machten tatsächlich auch hier einige Nachbesserungsarbeiten erforderlich) oder konnten auch - wie aktuell durch Corona Umstände im Besonderen - möglicherweise drohende Mietzinsabschläge durch die sorgfältige Wahl der Mieter weitestgehend (hoffentlich) vermieden oder zumindest hintangestellt werden. Im Falle der Nichtannahme von mir vorerst angedachter Befristungs…
…insbesondere dann nicht anzuerkennen, wenn eine Wohnung vom Hauseigentümer an seinen nahen Angehörigen bzw. an eine ihm sonst nahe stehende Person unentgeltlich oder zu einem unangemessenen niedrigen, nicht fremdüblichen Mietzins überlassen wird. Schöpft der Hauseigentümer die vom MRG zugelassenen Möglichkeiten nicht aus, wäre die Wohnung…
…die Anlagen zu einem, der Höhe nach unangemessenen Preis erworben habe und in wirtschaftlicher Hinsicht ein Betrag von öS 3.200.000.- als Mietrechtabstandszahlung anzusehen sei. Zumal es keinerlei Hinweise auf eine "Freimachungskosteneigenschaft" des Kaupreises gebe, stelle das vom Betriebsprüfer vorgenommene "Splitting" ein willkürliches Verhalten…
…Umsätze führen, wenn tatsächlich von einem unangemessen niedrigen Mietzins ausgegangen werden kann (Ansatz fremdüblicher Betriebseinnahmen (Mieterträge)). Dass die Bw - wie das Finanzamt in der Begründung zur Berufungsvorentscheidung meint - den Feststellungen der Betriebsprüfung zur Ermittlung der fremdüblichen Miete bzw. jenen des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung im…