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1 754 Treffer185 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 1843–185112.1.3. Abzug der EUSt (§ 12 Abs. 1 Z 2 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Daher darf nur der Unternehmer die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen, der in diesem Zeitpunkt die umsatzsteuerrechtliche Verfügungsmacht über den eingeführten Gegenstand hatte (siehe auch VwGH 25.9.1978, 0856/78). Rz 1847: Entscheidend ist dabei nicht das Entstehen der Einfuhrumsatzsteuer-Schuld sondern das körperliche…

UFSW RV/1437-W/07Werkseitiges Vorliegen der in der VO BGBl. II Nr. 193/2002 für Klein-Lkw angeführten Merk­male?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2007

…Erfolgte die Erteilung des Auftrages durch die B-GmbH? - Erfolgten der Auftrag zum Umbau und der Umbau selbst bereits zu einem Zeitpunkt, in dem sich das Fahrzeug noch in der umsatzsteuerrechtlichen Verfügungsmacht des Erzeugers oder des Generalimporteurs befand? Oder war das Fahrzeug vom Generalimporteur bereits…

BFG RV/7102101/2013Verschaffung der umsatzsteuerlichen Verfügungsmacht über eingeführte Gegenstände
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.09.2018

…Vorsteuerabzug ist, dass der Unternehmer bei der Einfuhr die Verfügungsmacht über den Gegenstand im umsatzsteuerlichen Sinn besitzt (VwGH 25.9.1978, 856/78; vgl. Apfelthaler/Bramerdorfer, SWK 2003, S 553). Personen, die bei der Einfuhr lediglich mitwirken, ohne die umsatzsteuerrechtliche Verfügungsmacht zu besitzen (Spediteure, Frachtführer…

BFG RV/4100072/2015Voraussetzungen für den Abzug von Einfuhrumsatzsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.03.2017Teil 2/4

…Demnach beinhalte das Eigentumsrecht – mit Ausnahme der Sicherungsübereignung – auch die Verfügungsbefugnis über die Gegenstände. Mit der Übergabe der Ware an die Bf bzw. an ihre Beauftragte in K sei die umsatzsteuerrechtliche Verfügungsmacht an diese übergegangen. Das B/L verbriefe für denjenigen, der darin genannt werde…

BFG RV/4100072/2015Voraussetzungen für den Abzug von Einfuhrumsatzsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.03.2017Teil 4/4

…Vorsteuerabzug ist, dass der Unternehmer bei der Einfuhr die Verfügungsmacht über den Gegenstand im umsatzsteuerlichen Sinn besitzt (VwGH 25.9.1978, 856/78; vgl. Apfelthaler/Bramerdorfer, SWK 2003, S 553). Personen, die bei der Einfuhr lediglich mitwirken, ohne die umsatzsteuerrechtliche Verfügungsmacht zu besitzen (Spediteure, Frachtführer…

BFG RV/4100072/2015Voraussetzungen für den Abzug von Einfuhrumsatzsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.03.2017Teil 1/4

…bekanntgegeben. In sämtlichen Frachtpapieren ("bill of lading") ist die Firma Bf. als Warenempfänger angegeben. Da seitens der Zollverwaltung Zweifel bestehen, dass Firma Bf. die umsatzsteuerrechtliche Verfügungsmacht über die Waren erlangt, was aber Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 26 Abs. 3 Z 2 UStG 1994 ist…

BFG RV/4100072/2015Voraussetzungen für den Abzug von Einfuhrumsatzsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.03.2017Teil 3/4

…keine Lieferung darstelle, nicht schon deshalb zu einer Lieferung, weil die Waren in den faktischen Verfügungsbereich des Unternehmers gelangen. Im vorliegenden Fall sei nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zwar nicht die Verschaffung der umsatzsteuerrechtlichen Verfügungsmacht gewollt, es sei aber durchaus gewünscht gewesen, dass die Bf…

ZK-25905. Einfuhrumsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…verkauft) wurde, und diese Lieferung nicht der österreichischen Umsatzsteuer oder der Umsatzsteuer eines anderen EU-Mitgliedstaates unterlegen ist. Eine Lieferung vor der Wiedereinfuhr liegt vor, wenn die umsatzsteuerrechtliche Verfügungsmacht über den veredelten Gegenstand im Rahmen einer Lieferung im Sinne des § 3 Abs. 1 UStG 1994…

ZK-42004. Rolle des Konzeptivorganes
geltende FassungRichtlinien17.01.2020

…erfolgt die Abgabe der Zollanmeldung im Namen des Spediteurs, die umsatzsteuerrechtliche Verfügungsmacht über die Ware und damit das grundsätzliche Recht zum Vorsteuerabzug bleiben jedoch beim Lieferer bzw. Verbringer der Waren. Mit der Anwendung der Sonder-UID übernimmt der Spediteur als indirekter Vertreter des Lieferers oder…

BFG RV/1100121/2017Vorsteuerabzug bei der Einfuhr von gemieteten Gegenständen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.05.2024Teil 2/2

…ergeht in Einklang mit den nationalen Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes, der herrschenden Kommentarmeinung und auch in Einklang mit der gefestigten Judikatur des VwGH. Im gegenständlichen Beschwerdefall ist fraglich ob die umsatzsteuerrechtliche Verfügungsmacht für den Vorsteuerabzug notwendig ist. Die Judikatur des EuGH lässt diesbezüglich auch eine andere…

UFSZ1W ZRV/0556-Z1W/11Keine Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer, wenn der Empfänger/Lieferer keine österreichische UID-Nr. besitzt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.08.2012

…sei zu schließen, dass der in den jeweiligen Zollanmeldungen als Empfänger aufscheinende deutsche Spediteur, die M-GmbH, die Waren nicht gekauft und auch keine umsatzsteuerrechtliche Verfügungsmacht gehabt hätte. Dagegen wurde nach teilweiser Verlängerung der Frist mit den Eingaben vom 5. bzw. 22. April 2011 jeweils…

UStR 2000 Rz 1852–187412.1.3.2. Sonderfall bei Beförderungs- und Versendungslieferungen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Versendung aus dem Drittland in das Inland geliefert, geht grundsätzlich gemäß § 3 Abs. 8 UStG 1994 die umsatzsteuerrechtliche Verfügungsmacht auf den Abnehmer am Abgangsort im Drittland über. Voraussetzung hiefür ist, dass es überhaupt zu einer Lieferung kommt. Verweigert der vorgesehene Abnehmer aber in weiterer Folge…

BFG RV/4100657/2018Vorsteuerabzug von EUSt im Blickwinkel des Gemeinschaftsrechtes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.02.2019Teil 1/2

…Verwaltungsgerichtshof hat erwogen: 28 Das Finanzamt macht zunächst geltend, das Bundesfinanzgericht sei zu Unrecht zur Auffassung gelangt, die Mitbeteiligte habe die umsatzsteuerrechtliche Verfügungsmacht über die von ihr importierten Waren gehabt. Bei den zu beurteilenden Vorgängen handle es sich nicht um Lieferungen, sondern um sonstige Leistungen…

BFG RV/5200012/2025Geschäftsführerhaftung bei zu Unrecht erfolgter Inanspruchnahme der Steuerfreiheit nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 (Einfuhr und anschließende innergemeinschaftliche Lieferung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.01.2026Teil 2/3

…erfolgt die Abgabe der Zollanmeldung im Namen des Spediteurs, die umsatzsteuerrechtliche Verfügungsmacht über die Waren bleibt jedoch beim Lieferer bzw. Verbringer der Waren. Mit der Anwendung der Sonder-UID übernimmt der Spediteur als indirekter Vertreter des Lieferers oder Verbringers bei der Abgabe der Zollanmeldung bestimmte…

BFG RV/1100121/2017Vorsteuerabzug bei der Einfuhr von gemieteten Gegenständen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.05.2024Teil 1/2

…Zeitpunkt der Einfuhr vorliegen. Daher darf nur der Unternehmer die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen, der in diesem Zeitpunkt die umsatzsteuerrechtliche Verfügungsmacht über den eingeführten Gegenstand hatte (siehe auch VwGH 25.9.1978, 0856/78). Liegt der Einfuhr ein Mietvertrag zugrunde, ist umsatzsteuerlich verfügungsberechtigt der…

UFSL RV/1311-L/11Abzug der Einfuhrumsatzsteuer durch Spediteure
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2013

…Daraus habe der BFH geschlossen, dass nur derjenige Unternehmer die EUSt als Vorsteuer abziehen darf, der im Zeitpunkt der Einfuhr die umsatzsteuerrechtliche Verfügungsmacht über die eingeführten Gegenstände hatte. Welcher von mehreren in Frage kommenden Personen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sei dadurch klar bestimmt. Nach der…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 4/5

…12 UStG 1994 für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers, dass für dessen Unternehmen im Inland eine Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wurde. Die Eigentumsübertragung bzw die umsatzsteuerrechtliche Verschaffung der Verfügungsmacht an diesem Schotter an den Bw hat nicht stattgefunden. Dieser konnte -wie auch die folgenden Ereignisse…

UFSI RV/0228-I/03Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Vollstreckungsschuldners bei einer Zwangsversteigerung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2004

…4 Ob 510/79 , EvBl 12/80, wird bei der Zwangsversteigerung die Verfügungsmacht durch den bisherigen Eigentümer (Verpflichteten) auf den Erwerber übertragen. Ihm wird durch die Zuschlagserteilung die Lieferung durch die Behörde aufgetragen. Aus umsatzsteuerlicher Sicht bedeutet dies, dass der Vollstreckungsschuldner - sofern ihm wie im…

UFSI RV/0475-I/10Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung eines Vertriebssystems von Kunststoffprodukten mit mehrstufiger Kommissionärsstruktur
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid20.04.2012

…bzw. ausbedingt. Bei Dreiecksbeziehungen ist an Hand der zugrunde liegenden Vereinbarungen oder sonstigen rechtlichen Grundlagen zu prüfen, zwischen welchen Personen der Leistungsaustausch zustande gekommen ist. Leistungen im umsatzsteuerrechtlichen Sinn sind somit jenem Unternehmer zuzurechnen, der sie im eigenen Namen erbringt. Dies gilt unabhängig davon, ob…

UFSW RV/0204-W/07Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung eines Vertriebssystems von Tupperwareprodukten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.05.2009Teil 2/3

…lasse aber doch folgende grundsätzliche Position erkennen (vgl. Ruppe, UStG², § 1 Rz 254): "Leistungen sind umsatzsteuerrechtlich jenem zuzurechnen, der sie im eigenen Namen erbringt, unabhängig davon, ob er das (unternehmerische) Risiko aus dem Geschäft trägt, ob er also auf eigene oder fremde Rechnung tätig wird…