…Ausführungen im Hinblick auf die taxativ zu erfüllenden Voraussetzungen gemäß § 3 Abs. 5 ErbStG fest, dass damit der Zweck der Zuwendung in Form des tatsächlichen Bezuges des Einfamilienhauses jedenfalls nicht in der geforderten Zweijahresfrist (Ablauf 29. April 2004) erfüllt wurde. Die Begünstigung nach § 3 Abs…
…Beilage Steuererklärung und lt. Jahreslohnkonto Österreich (Anlage 3 ,1. Blatt Schreiben 17. 11.2022) | 7.531,58 | Differenz zur tatsächlichen Höhe der österr. SZ | 12.551 € | sonstige Bezüge (= Jahressechstel noch nicht berücksichtigt) lt. 4.c. und lt. Bf lt…
…tatsächlich nicht erhalten hat. Aus den vorgelegten Kontoauszügen sind keine derartigen Zahlungsflüsse zu erkennen und auch Barzahlungen sind nicht bekannt (belangte Behörde). Rechtliche Würdigung: Gemäß § 2 Abs. 1 EStG 1988 ist der Einkommensteuer das Einkommen zugrunde zu legen, das der Steuerpflichtige innerhalb eines Jahres bezogen…
…824,76 | | Investition | 86.922,08 | Kompensation | VSt | 17.384,00 | Kompensation | Sollbezug | 720.000,00 | | tatsächlicher Bezug | 580.481,00 | In der Folge erging ein Ergänzungsersuchen des UFS: "Sie haben dargelegt…
…davon, ob er die Familienbeihilfe auch tatsächlich bekommt, er einen grundsätzlichen Anspruch auf Bezug dieser Leistung haben muss und er sie nur deshalb nicht erhält, weil er in seinem Wohnsitzstaat eine vergleichbar Leistung bekommt. Die Grundvoraussetzungen zum Bezug von Familienbeihilfe knüpfen aber an den Wohnsitz…
…Eine solche Bedürftigkeit ist durch ein ärztliches Gutachten darzulegen, nach Praxis der Finanzverwaltung ist die Bedürftigkeit bei Anspruch von Pflegegeld, d.h. mindestens Pflegestufe 1 - ein tatsächlicher Bezug von Pflegegeld ist allerdings keine rechtliche Voraussetzung - jedenfalls gegeben (vgl. Jakom/Peyerl EStG 1988, § 34 Rn 90…
…Einem derartigen Irrtum eines tatsächlich abgabenredlichen A steht aber der Umstand entgegen, dass der Genannte in diesem Fall versucht hätte, seine Geschäftsführerbezüge in Rumänien zu versteuern und dort das rumänische Finanzamt bzw. der rumänische Steuerberater im erklärt hätte, dass diese Bezüge eben in Österreich steuerpflichtig…
…Gesellschaft gegeben ist. Im Hinblick darauf, dass der GF Geschäftsführer der zur Zahlung verpflichteten Gesellschaft war, stand deren Verfügung über die Bezüge kein tatsächliches Hindernis entgegen. Dass die Gesellschaft zahlungsunfähig gewesen wäre, ist nicht als erwiesen anzunehmen und wurde von der Bf. auch nicht behauptet…
…im Zusammenhang mit der Schneefräse und dem Geräteschuppen unter der Annahme "dem zu 100 % dem Betriebsvermögen zuzurechnenden Flächenanteil des Parkplatzes" mit 40 % "ermittelten" Privatanteil stehen somit jedenfalls die obigen Ausführungen bezüglich tatsächlicher Parkplatznutzung entgegen. Bezüglich des Privatanteiles von den Anschaffungskosten der "Wasseraufbereitungsanlage" hat der Bw…
…Minuten unbezahlte Ruhepause von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr; bezüglich tatsächlicher Konsumation der Ruhepause siehe 3.3.7 Ruhepause).[…] 3.3.7 […] 3.3.8 Zeitsaldo Die Differenz zwischen Soll- und Istarbeitszeit. Ein Zeitsaldo kann sich nur innerhalb des Gleitzeitrahmens aufbauen…
…ab dem Jahr 2010 sei freiwillig erfolgt, sei das Ergebnis mangelhafter Sachverhaltsermittlung, da sich tatsächlich ab dem Jahr 2010 die Vorgaben des Landes Steiermark geändert hätten. Bezüglich der Mitarbeiterbefragungen wird bemängelt, dass 3 Befragungen aus dem Kreis jener Personen, die neben ihrem freien Dienstverhältnis auch…
… 12 ErbStG beruht auf dem Bereicherungsprinzip, wonach die Schenkungssteuerschuld in dem Zeitpunkt entsteht, zu dem die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten tatsächlich eintritt und der Beschenkte in den Besitz des Geschenkes kommt (VwGH 11.7.2000, 97/16/0222). Eine "wirkliche Übergabe" von Nutzungsrechten und…
…Einnahmen) betragen hätten. Die Abgabenbehörde führe weiters aus, dass ein Unternehmerrisiko bei starken Schwankungen der Bezüge und tatsächlicher Rückzahlung der monatlichen Akontozahlungen vorliege, jedoch "vom Geschäftsführer frei verfügte Änderungen der Höhe seiner Bezüge hätten mit einem Risiko, wie es für Unternehmer eigentümlich ist, nichts gemein…
…wurde. Sachverhaltsmäßig stellte sich dabei heraus, dass tatsächlich keine monetären Mehraufwendungen sondern Mehrleistungen durch die Witwe selbst anfielen. Der VwGH führte dazu aus, dass die Besteuerung von wiederkehrenden Bezügen nach dem Erkenntnis des VfGH gleichheitswidrig sei, wenn diesen nicht ein Zuwachs von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit entspreche…
…dem wirtschaftlichen Erfolg) der Gesellschaft bestehen. Vom Geschäftsführer frei verfügte Änderungen der Höhe seiner Bezüge haben mit einem Risiko, wie es für Unternehmer eigentümlich ist, nichts gemein. Treten in den Bezügen des Geschäftsführers tatsächlich ganz außerordentliche Schwankungen auf, kann aus der Tatsache der Unterschiedlichkeit der…
…Relevantes Unternehmerrisiko Rz 13 Ein ins Gewicht fallendes Unternehmerrisiko des Geschäftsführers liegt bspw. vor, wenn die vertragliche Regelung der Entlohnung tatsächlich zu starken Schwankungen der Jahresbezüge und gelegentlichem Ausfallen dieser Bezüge mit tatsächlicher Rückzahlung der monatlichen Akontozahlungen führt (VwGH 25.9.2001, 2001/14/0066)…
…zu Unrecht bezogen hat, d.h. ohne dass diesem Bezug ein tatsächlicher Anspruch zu Grunde liegen würde. § 26 Abs. 1 FLAG knüpft eine Erstattungspflicht an den (objektiv unrechtmäßigen) "Bezug" der Familienbeihilfe, das heißt die Familienbeihilfe muss demjenigen, von dem sie zurückgefordert wird, auch tatsächlich ausbezahlt…
…14/0066 habe der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass dann, wenn die vertragliche Regelung zu so starken Schwankungen der Jahresbezüge und gelegentlichem Ausfallen dieser Bezüge mit tatsächlicher Rückzahlung führe, trotz Zusage einer Betriebspension und Ersatzes der Reisekosten von einem Wagnis auszugehen sei, wie es für Unternehmer eigentümlich…
…Erkenntnis vom 21.12.1999 in seiner Entscheidung darauf verwiesen habe, dass bei einer Reduzierung des Bezuges auf deutlich weniger als die Hälfte eines wesentlich Beteiligten ein Unternehmerrisiko tatsächlich treffen könne. Auch sei nach den Aussagen des VwGH in diesem Erkenntnis vom 21.12.1999…
…in erster Linie nach der tatsächlichen Abwicklung der Entlohnung zu beurteilen: Im gegenständlichen Fall steht fest, dass A.P. ein monatliches Gehalt von etwa S 30.000.- bezogen hat (mögen sie auch als Akontozahlungen bezeichnet werden). Dieses monatliche Gehalt von S 30.000.- ist…