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BFG RV/7102917/2010Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen, wenn der Leistungserbringer an der angegebenen Adresse eine tatsächliche Geschäftstätigkeit nicht ausübt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.04.2014

…betreffend Zustellung von Paketen gelegt. An der in den Rechnungen ausgewiesenen Anschrift hat die Fa. K eine tatsächliche Geschäftstätigkeit nicht ausgeübt. Vom Subunternehmen D wurden Rechnungen ausgestellt, ohne dass die Firma über eine gültige UID-Nummer verfügte. Beweiswürdigung: Zunächst ist festzuhalten, dass auf den in…

UFSW RV/0896-W/07Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO bei Zinszahlungen an eine Schweizer Domizilgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2012Teil 1/2

…und der I mit der X-AG und eine tatsächliche Geschäftstätigkeit der X-AG - für die damals auch mehrere unterschiedliche natürliche Personen aufgetreten sind - ersehen. Aus diesen Gründen und auf Grund der im Verwaltungsverfahren vorgelegten sonstigen Unterlagen (zB die Darstellung über die Gründung und Entwicklung…

UFSW RV/0376-W/05Kein Vorsteuerabzug aus formell mangelhaften Subunternehmer-Rechnungen (Baugewerbe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2007

…weiterer Mängel bedarf. Unter Anschrift im Sinne des § 11 Abs. 1 Z 1 UStG ist nach der Judikatur eine Adresse zu verstehen, an der das liefernde / leistende Unternehmen eine tatsächliche Geschäftstätigkeit entwickelt, kurz jener Ort, von dem aus bzw. an dem jene Leistungen angeboten, geplant…

UFSG RV/0126-G/04Kein Vorsteuerabzug aus formell mangelhaften Subunternehmer-Rechnungen (Baugewerbe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2007Teil 1/2

…Adressen sind vielmehr als Rechnungsadresse nur maßgeblich, wenn und solange das liefernde/leistende Unternehmen dort tatsächlich eine Geschäftstätigkeit ausübt. Auf den "guten Glauben" des Rechnungsempfängers an die Unternehmereigenschaft des Rechnungsausstellers kommt es nach der VwGH-Judikatur beim Vorsteuerabzug nicht an. Entsprechend kann der "gute Glaube…

UFSG RV/0126-G/04Kein Vorsteuerabzug aus formell mangelhaften Subunternehmer-Rechnungen (Baugewerbe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2007Teil 2/2

…Hinblick auf die Aussage der Mutter des H., nicht den Schluss zu, dass die E.- Bau zu dieser Zeit an der Adresse ihre Geschäftstätigkeit tatsächlich noch nicht ausgeübt hat. Ab 14. April 2002 bestand jedenfalls lt. Telefonbetreiber unter der Adresse ein Festnetz-Telefonanschluss mit jener…

UFSW RV/0896-W/07Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO bei Zinszahlungen an eine Schweizer Domizilgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2012Teil 2/2

…bzw. "Lastschriftanzeige, Zahlungsgrund: Rückzahlung Darlehen") über Zinszahlungen der Bw. von über 300.000,00 DM an die X-AG das tatsächliche Bestehen des Darlehensvertrages und den laufenden Zinsendienst durch die Bw. hinreichend zu belegen. Die festgelegte Höhe der Zinsen (zwischen 4,65% und 6%, vgl…

UFSW RV/0815-W/07Tatsächliche Geschäftsausübung an Rechnungsadressen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2007Teil 1/2

…die Geschäftsadresse der Büroservicefirma nicht gleichzeitig der Sitz der Gesellschaft war, von der aus sie die tatsächliche Geschäftstätigkeit entfaltete. Aufgrund der Einsichtnahme in den Firmenbuchakt der A steht fest, dass seitens des Firmenbuches keine aktenmäßig bekannten Überprüfungshandlungen im Hinblick auf die Richtigkeit der Geschäftsanschrift der…

UFSW RV/1440-W/071. Keine Vorsteuer bei fehlender Geschäftstätigkeit an der Rechnungsadresse 2. Keine Vorsteuer bei fehlendem Lieferdatum 3. Schätzungsberechtigung 4. Methoden der Schätzung 5. KESt bei verdeckter Gewinnausschüttung - Zufluss der Erlösverkürzungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2011Teil 1/2

…2000, 99/13/0020; 25.4.2001, 98/13/0081). Unter der Anschrift ist nicht eine bloße Zustelladresse zu verstehen, sondern eine Geschäftsanschrift, an der das leistende Unternehmen die tatsächliche Geschäftstätigkeit abwickelt. Diese Anschrift bezeichnet einen Ort, von dem aus jene Leistungen angeboten, geplant, organisiert…

UFSW RV/1751-W/04Kein Vorsteuerabzug bei fehlerhafter Rechnung (unrichtige Anschrift des Lieferanten) und Kenntnis von der betrügerischen Absicht des Lieferanten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2007

… 11 Abs. 1 Z 1 UStG ist nicht eine bloße Zustelladresse zu verstehen, sondern eine Geschäftsanschrift, an der das leistende Unternehmen die tatsächliche Geschäftstätigkeit entwickelt (UFS 11.10.2005, RV/1137-W/03, UFS 29.11.2005, RV/0211-G/03). Auf den "guten Glauben…

UFSW RV/0924-W/05Kein Vorsteuerabzug bei falscher Adresse des leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2006

…1 Z 1 UStG ist nicht eine bloße Zustelladresse zu verstehen, sondern eine Geschäftsanschrift, an der das leistende Unternehmen die tatsächliche Geschäftstätigkeit entwickelt (UFS vom 11.10.2005, RV/1137-W/03, 29.11.2005, RV/0211-G/03). Im vorliegenden Fall wurde folgender Sachverhalt…

UFSK RV/0761-K/07Kein Vorsteuerabzug bei erkennbarer Steuerhinterziehung des Lieferanten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.08.2009Teil 1/2

…des § 11 Abs. 1 Z 1 UStG ist nicht eine bloße Zustelladresse zu verstehen, sondern eine Geschäftsanschrift, an der das leistende Unternehmen die tatsächliche Geschäftstätigkeit entwickelt (UFS vom 11.10.2005, RV/1137-W/03, UFS vom 29.11.2005, RV/0211-G/03, UFS…

BFG RV/5100622/2022Kein Vorsteuerabzug ohne Leistungserbringung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.01.2025Teil 1/2

…mit alleiniger Entscheidungsbefugnis war, die acht KGs in den Jahren 2011 und 2012 keine Dienstnehmer und keine Geschäftslokale oder ähnliches hatten, keine tatsächliche Geschäftstätigkeit mit Ausnahme der gegenständlichen Malversationen festgestellt werden konnten, die von den KGs fakturierten Leistungen nicht erbracht wurden, die dazu ausgestellten Rechnungen…

UFSW RV/0428-W/03Sicherstellung, Entstehung der Abgabepflicht, Vorsteuerabzugsberechtigung, Höhe des Sicherstellungsbetrages, Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2003

…keine Arbeitnehmer gemeldet. Die Überprüfung der im Firmenbuch aufscheinenden Firmensitze ergab, dass es sich stets um reine Postadressen handelte und an diesen Adressen keine tatsächliche Geschäftstätigkeit ausgeübt wurde. Wie auch bereits in der Berufungsvorentscheidung erläutert wurde hat der VwGH in ständiger Judikatur zu § 11 Abs…

UFSW RV/0431-W/04Ermessensübung bei Anwendung der Aufforderung zur Empfängerbenennung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2012Teil 1/3

…daß die Domizilgesellschaft kein tätiges Unternehmen wäre. Sie wurde wie eine Briefkastenfirma eingestuft, obwohl der Unterschied zwischen Domizilgesellschaft und Briefkastenfirma herausgearbeitet und die tatsächliche Geschäftstätigkeit dargelegt wurde. Nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer der Me***** wurde klargestellt, daß Gesellschaften, die im Kanton F*****B***** / Schweiz domizilieren…

UFSW RV/0265-W/08Keine Umsatzsteuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen bei Fehlen von Ausfuhr-, Abnehmer- und Buchnachweis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2008Teil 2/2

…der Lieferung der Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet wurde somit nicht erbracht. Der ausländische Abnehmer steht nicht mit hinreichender Sicherheit fest. Die Adresse des tatsächlichen Abnehmers ist unbekannt und seine Identität ist nicht geklärt, da die ungarischen Firmen keine Geschäftstätigkeit entfaltet haben. Weitere Nachweise (Lieferscheine…

BFG RV/7101715/20151. Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO - Ermessensübung 2. Fremdleistungen von Scheinfirmen - keine Betriebsausgaben und keine Vorsteuer 3. Dienstverhältnis zum Sohn, einem 16-jährigen Schüler 4. Mieterinvestition Heizungsinstallation: Mietvorauszahlung und Aktivierung 5. Wiederaufnahme nach Vorhaltsverfahren 6. Auhebung eines Bescheides nach § 299 BAO 7. Anspruchszinsenbescheide
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.07.2020Teil 2/2

Baufirmen und in der Baubranche im weiteren Sinn tätige Unternehmen vergeben ihre Aufträge zur Durchführung nach der offiziellen Darstellung an Subunternehmer, die keine tatsächliche Geschäftstätigkeit ausüben, sondern als Rechnungsaussteller nur dazu dienen, Sozial- und Lohnabgaben zu umgehen. Bei diesen Subunternehmen handelt es sich üblicherweise um…

UFSW RV/3552-W/10Unbegründete Änderung von Lohnzetteln auf Antrag des Bw., Sozialbetrugsfirmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2011

…das Unternehmen hätte geführt werden können. Die Geschäftsführung der Firma konnte ebenso wenig gefunden werden, wie irgendeine Art von Buchhaltung. Eine tatsächliche Geschäftstätigkeit der Firma konnte nicht festgestellt werden. Sozialversicherungsbeiträge und Lohnabgaben wurden keine abgeführt. Der Bw. gab an, er sei von einem L.B…

BFG RV/7101920/2024Verdeckte Ausschüttungen im Zusammenhang mit (Einkaufs-)Kommissionsgeschäften - Einstellung zufolge Löschung der GmbH gemäß § 40 FBG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss20.03.2026

…ergeben habe, dass die Bf. Geschäfte mit einer "Offshore-Gesellschaft" namens ***Offshore-Ges*** in Belize getätigt habe. Diese sei eine reine Sitzgesellschaft, die keine tatsächliche Geschäftstätigkeit in Belize ausübe und nur sehr geringe Steuern zahle. Herr ***Machthaber***, ein russischer Staatsbürger, sei wirtschaftliche Eigentümer, sowohl der…

BFG RV/5100662/20201. Tatsächlicher Ort der Geschäftsleitung 2. Scheinansässigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.08.2025

…Die Einkünfte sind gemäß wirtschaftlicher Betrachtungsweise dem österreichischen Einzelunternehmen zuzurechnen. Eine "Primärabschirmwirkung" kann mangels tatsächlicher Geschäftstätigkeit nicht eintreten. Auch wenn die slowenische Gesellschaft formal den gesellschaftsrechtlichen Typus einer Kapitalgesellschaft erfüllt, ist sie mangels eigenständiger wirtschaftlicher Tätigkeit und organisatorischer Selbstständigkeit als steuerlich unbeachtliches Scheingebilde zu qualifizieren…

BFG RV/7101368/2013Nichtfeststellung der Einkünfte bei Mitunternehmerschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.10.2023Teil 2/3

…Neben der nicht näher mit neuen Fakten belegten Kritik am Vorgehen der Finanzbehörde finden sich im Schriftsatz keinerlei Anhaltspunkte die im Gegensatz zu den obigen Beweismitteln auf eine tatsächliche Geschäftstätigkeit hindeuten hätten können. Wenn im Schriftsatz auf die angebliche Wissensbilanz der ***F*** GmbH hingewiesen wurde…