…wobei diese beim rechnungslegungspflichtigen Gewerbetreibenden (§ 5 Abs. 1 EStG 1988) dem strengen Niederstwertprinzip unterliegen (VwGH 26.02.2014, 2009/13/0112). Spruch des Haftungsbescheides ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe. Damit wird auch die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und…
…S Versicherung in den T Fund veranlagt. Die Bewertung der Lebensversicherung in der Bilanz sei gemäß dem Anschaffungskosten- bzw. strengen Niederstwertprinzip mit den geleisteten Prämienzahlungen bzw. dem niedrigeren Teilwert erfolgt. Bei der konventionellen Lebensversicherung als Rückdeckungsversicherung bei Abfertigungen (auf welche die Rz 3368 EStR abziele…
…sind mit den Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börse- oder Marktwert anzusetzen. Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung ist dabei nicht erforderlich (strenges Niederstwertprinzip). Rz 2262: Wesentlich für den Teilwert ist der Kurswert des Wertpapiers. Im Falle des Erwerbs zu einem über dem Nennwert des Papiers liegenden…
…a EStG 1988 und §§ 206, 207 UGB ergibt sich aufgrund von § 5 Abs. 1 EStG 1988 ein strenges Niederstwertprinzip für Umlaufvermögen z.B. für Forderungen von rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende. Gemäß § 4 Abs. 2 Z. 2 EStG 1988 ist die Vermögensübersicht (Jahresabschluss, Bilanz) nach den allgemeinen Grundsätzen…
…jedoch höchstens die Anschaffungskosten angesetzt werden. Wertpapiere des Umlaufvermögens seien mit den Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsen- oder Marktwert anzusetzen. Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung sei dabei nicht erforderlich (strenges Niederstwertprinzip). Wesentlich für den Teilwert sei der Kurswert des Papiers. Investmentfondsanteile seien mit dem Rücknahmepreis…
…2 UGB ergibt sich aufgrund von § 5 Abs. 1 EStG 1988 eine Annäherung an das strenge Niederstwertprinzip für Anlagevermögen bei dauernder Wertminderung bzw. ein gemildertes Niederstwertprinzip für vorübergehende Wertverluste von Beteiligungen von rechnungslegungspflichtigen Gewerbetreibenden. Gemäß § 8 Abs. 1 KStG 1988 bleiben bei der Ermittlung des…
…zwar verständlich aber als aussichtslos zu beurteilen waren. In Anbetracht, dass das Unternehmen in der Bewertung von Forderungen dem strengen Niederstwertprinzip unterliegt, ist seitens der Abgabenbehörde durch die Versuche 1999 und 2000 weder steuerlich noch zivilrechtlich etwas gewonnen. Es ist daher unerklärlich und mit der…
…zum Umlaufvermögen und unterliegen damit beim rechnungslegungspflichtigen Unternehmer (§ 5 Abs. 1 EStG 1988 - Gewinnermittlung) dem strengen Niederstwertprinzip. Forderungen, die als Ausleihungen zum Anlagevermögen gehören, unterliegen dem gemilderten Niederstwertprinzip (siehe Rz 2264 ff). Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung (VwGH 15.12.1983, 82/14/0067)…
…September 1996 zu erzielenden Verkaufspreise herangezogen worden seien. Der Prüfer vertrat- ausgehend von obiger Vorgangsweise- die Auffassung, dass aus dem strengen Niederstwertprinzip zu folgern sei, dass im Falle des Absinkens des Einstandspreise diesem via Abwertung auf den am Abschlussstichtag niedrigeren Markt oder Börsepreis zu begegnen…
…hoher Wechselkursverlust. Die Bw. führte daraufhin unter Berufung auf das anzuwendende, strenge Niederstwertprinzip für Gegenstände des Umlaufvermögens handelsrechtlich und steuerrechtlich eine Abschreibung auf den niedrigeren Wert zum Bilanzstichtag durch. Die Bw. nahm hierbei keine Verrechnung der Gewinne aus der Kursentwicklung mit den Fremdwährungsverlusten vor, sondern…
…Fall ist strittig, ob die Forderung gegenüber dem Geschäftsführer im Ausmaß von ATS 161.000 in der Bilanz zum 31.12.2000 auszuweisen war. Forderungen zählen grundsätzlich zum Umlaufvermögen. Sie unterliegen beim protokollierten Kaufmann dem strengen Niederstwertprinzip. Eine Forderung ist dann auszuweisen, wenn sie entstanden…
…anzuerkennen: Gemäß § 6 Z 2a iVm. § 5 Abs. 1 EStG 1988 unterlägen Forderungen beim protokollierten Kaufmann dem strengen Niederstwertprinzip. Forderungen seien mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Sei der Teilwert niedriger, sei dieser beim protokollierten Kaufmann anzusetzen. Die wirtschaftlich schlechte Lage der K. F. und deren…
…Dezember 1993 wurden die Aktien nach dem strengen Niederstwertprinzip aufgrund der wirtschaftlichen Probleme der F-AG um S 22,753.750,00 auf S 7,038.000,00 (Stückkurs S 150,00) abgeschrieben. Im Februar 1994 konnte der Gesamtbestand der F-AG Aktien im Rahmen…
…amtswegigen Wiederaufnahme zu agieren. Umso mehr würde diese Ermessensübung gefordert sein, wenn die Ziffer 2 eine Bilanzberichtigung anordnen würde. Im Rahmen der GoB würde das strenge Niederstwertprinzip für die Bewertung des Umlaufvermögens gelten. Im konkreten Fall wären über Jahre die halbfertigen Arbeiten durch die Berücksichtigung…
…ist idR der Nennwert der Forderung. Sie unterliegen beim rechnungslegungspflichtigen Gewerbetreibenden (§ 5 Abs 1 EStG 1988) dem strengen Niederstwertprinzip. Die Bf hat in den Streitjahren keine Wertberichtigung der Grundforderung vorgenommen. Diese Vorgangsweise begründet sie damit, dass die Annahme bestand, dass eine wirtschaftliche Erholung der Schwestergesellschaft…
…§ 6 Tz 153). Das Umlaufvermögen unterliegt bei der Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 dem strengen Niederstwertprinzip. Es ist auch dann der niedrigere Teilwert anzusetzen, wenn keine dauernde Wertminderung vorliegt. Die Bewertung in der Bilanz hat sich nach den Verhältnissen zu richten, wie sie…
…die zum Umlaufvermögen gehören, unterliegen bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 ermitteln, dem strengen Niederstwertprinzip (vgl. Mayr in Doralt u.a., EStG 1988, § 6 Rz 201). Als werterhellende Umstände sind nur Tatsachen zu berücksichtigen, die objektiv bereits am Bilanzstichtag bestanden…
…Forderungen zählen grundsätzlich zum Umlaufvermögen, wobei diese beim rechnungslegungspflichtigen Gewerbetreibenden (§ 5 Abs. 1 EStG 1988) dem strengen Niederstwertprinzip unterliegen (VwGH 26.02.2014, 2009/13/0112). Der Zeitpunkt der Erstellung der Bilanz ist nur wesentlich für "werterhellende" Umstände. "Wertbeeinflussende" Umstände, die zwischen Bilanzstichtag und dem…
…§ 6 Tz 153). Das Umlaufvermögen unterliegt bei der Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 dem strengen Niederstwertprinzip. Es ist auch dann der niedrigere Teilwert anzusetzen, wenn keine dauernde Wertminderung vorliegt. Die Bewertung in der Bilanz hat sich nach den Verhältnissen zu richten, wie sie…
…bewerten, das ist idR der Nennwert der Forderung (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht dies dem Fakturenbetrag). Sie unterliegen beim rechnungslegungspflichtigen Gewerbetreibenden (§ 5 Abs. 1 EStG 1988) dem strengen Niederstwertprinzip. Der Teilwert richtet sich nach der Fälligkeit, Verzinslichkeit und der Einbringlichkeit (vgl. Doralt/Mayr…