Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Dipl.Ing. Peter Tomasi als weitere Mitglieder des…
…a) (entfällt) b) wenn das Finanzvergehen vorsätzlich begangen wurde und der Wertbetrag, nach dem sich die Strafdrohung richtet (strafbestimmender Wertbetrag), 75 000 Euro übersteigt oder wenn die Summe der strafbestimmenden Wertbeträge aus mehreren zusammentreffenden vorsätzlich begangenen Finanzvergehen 75 000 Euro übersteigt und alle diese Vergehen…
…beruht (Unzuständigkeitsentscheidung), beendet, so hat die Finanzstrafbehörde das Finanzstrafverfahren fortzusetzen; einer Bestrafung darf aber kein höherer strafbestimmender Wertbetrag zugrunde gelegt werden, als er der finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit entspricht. Der unterbrochene Strafvollzug ist fortzusetzen. (6) Wird das gerichtliche Verfahren anders als durch Unzuständigkeitsentscheidung rechtskräftig beendet, so hat…
…einerseits die Nichtabgabe von Abgabenerklärungen zur Umsatzsteuer für die Jahre 1999 bis 2002 im Spruch angelastet wird, andererseits die Summe der strafbestimmenden Wertbeträge in Höhe von € 59.020,47 die Verkürzungen an Umsatzsteuer der Jahre 1999 bis 2003 betrifft. Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz ist…
…Verkürzungen - in diesem Ausmaß - vorliegen und stellt die im Rahmen der abgabenbehördlichen Betriebsprüfung erfolgten, dem Finanzstrafverfahren als strafbestimmende Wertbeträge zugrunde liegenden Nachforderungen - somit die objektive Tatseite - in Abrede. Dazu ist auf die vom Berufungssenat dem Finanzstrafverfahren als unbedenklich zugrunde zu legende qualifizierte Vorprüfung der das…
…vom 12.11.2021 Umsatzsteuer 11/2021 in Höhe von € 3.268.19 mit UVA vom 10.02.2022 gesamt € 63.253,88. Die Vorsteuerbeträge sind vom Abgabenkonto nicht zurückgefordert worden. Ob und in welcher tatsächlichen Höhe es sich um strafbestimmende Wertbeträge handelt…
…zu ersetzen (VwGH 30.5.1995, 95/13/0112; VwGH 19.02.1997, 96/13/0094). Sachverhalt und objektive Tatseite Die verfahrensgegenständlichen strafbestimmenden Wertbeträge ergeben sich zum Großteil aus einer Selbstanzeige der A-GmbH. vom 22. August 2018, mit der hinsichtlich der Umsatzsteuerzeiträume 11/2017…
…Bf. ermittelt werden konnten, bei der Schätzung nur von den nachgewiesenen Ein- und Verkäufen von gebrauchten Autos auszugehen. Der strafbestimmende Wertbetrag aus dem Titel Handel mit Ersatzteilen bleibt somit gleich (2013 bis 2018 je € 6.666,67, 1-6/2019 € 3.333,33…
…Vorsteuer sei keine abgezogen worden. Die Lohnabgaben für 10/09-1/11 seien anhand der Lohnzettelauswertung ermittelt worden. Die Bescheide seien in Rechtskraft erwachsen. Die Höhe der strafbestimmenden Wertbeträge ergebe sich aus den nachvollziehbaren Ermittlungen des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten, die als qualifizierte Vorprüfung dem…
…betreffenden Steuergesetz darauf Anspruch gehabt habe. Als erfahrene und im Wirtschaftsleben stehende Person sei - zumal sie bereits einmal einschlägig verurteilt worden sei - von der Kenntnis der bestehenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen auszugehen. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ergebe sich aus den nachvollziehbaren Ermittlungen des Finanzamtes Lilienfeld St…
…der gegenständlichen Beschwerdeentscheidung erklärt (siehe dazu Verfahrensgang Pkt. I. 1.). Im Ergebnis ändert sich gegenüber dem angefochtenen Erkenntnis des Spruchsenats vom 07.12.2023 hinsichtlich der Abgabenhinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen der strafbestimmende Wertbetrag von 128.001,27 Euro auf 39.046,95 Euro. 2. Beweiswürdigung 4. …
…Bf. ermittelt werden konnten, bei der Schätzung nur von den nachgewiesenen Ein- und Verkäufen von gebrauchten Autos auszugehen. Der strafbestimmende Wertbetrag aus dem Titel Handel mit Ersatzteilen bleibt somit gleich (2013 bis 2018 je € 6.666,67, 1-6/2019 € 3.333,33…
…Finanzstrafverfahren die Rechtskraft der Abgabenbescheide keine Voraussetzung für die Berechnung der strafbestimmenden Wertbeträge und es besteht auch keine Bindung an die Abgabenbescheide (VwGH 2.8.1995, 93/13/0167). Da somit im Finanzstrafverfahren eine eigenständige Prüfung der Abgabenbeträge, die als strafbestimmende Wertbeträge Berücksichtigung finden (werden)…
…gewesen. Die aufgrund der Prüfungsfeststellungen festgesetzten Mehrsteuern, die unbekämpft in Rechtskraft erwachsen seien, seien von der Finanzstrafbehörde als strafbestimmende Wertbeträge herangezogen worden. Im eingeleiteten Finanzstrafverfahren, ebenso wie in der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat habe der Bf. auf die vorgenommene Schätzung hingewiesen und jedwedes ihm…
…von S 185.304,00, welche einen Betrag von € 13.466,57 entspräche. Für den Zeitraum Februar bis Dezember 2000 wäre daher im Rahmen der Einleitungsverfügung und des Erkenntnisses von einem strafbestimmenden Wertbetrag von € 13.466,57 auszugehen gewesen. Im Erkenntnis vom 9…
…von den Finanzstrafbehörden zu ahnden. Soweit daher im § 53 FinStrG nicht ausdrücklich die gerichtliche Zuständigkeit bestimmt wird, sind die Finanzstrafbehörden für die Ahndung aller Finanzvergehen zuständig. Die (zwingende) Zusammenrechnungsvorschrift für strafbestimmende Wertbeträge aus mehreren zusammentreffenden Finanzvergehen im § 53 Abs. 1 lit. b FinStrG kommt nach…
…00 betrifft, eingestellt wurde, sodass der Berufung hinsichtlich der Haftung für Umsatzsteuer 2001 in Höhe von € 17.441,48 (die zugrunde liegende Strafentscheidung ist im Übrigen von einem diesbezüglichen strafbestimmenden Wertbetrag in Höhe von € 15.987,91 ausgegangen) mangels Vorliegen der Voraussetzungen des §…
…lit. g FinStrG in der Niederschrift über die mündliche Verhandlung zumindest in groben Umrissen zu dokumentieren. Darin wird nicht einmal ansatzweise erwähnt, worauf sich der Schuldspruch bezieht oder ein Tatzeitpunkt oder Zeitraum bzw. strafbestimmende Wertbeträge erwähnt, die die gesetzlichen Voraussetzungen des § 135 Abs. 1 lit…
…1 lit. a FinStrG betreffend Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres 2021 mit strafbestimmenden Wertbeträgen von € 109.430,44, nämlich Umsatzsteuervoranmeldung 01/2021 von € 12.731,70 Umsatzsteuervoranmeldung 03/2021 von € 17.834,95 Umsatzsteuervoranmeldung 06/2021 von € 55.265,57 Umsatzsteuervoranmeldung 07/2021…
…verbleiben strafbestimmende Wertbeträge von gesamt € 30.081,22 x 2 = € 60.162,44. Bei Gesamtwürdigung und entsprechender Gewichtung der Strafbemessungsgründe erweist sich eine Geldstrafe von € 10.000,00 als angemessen. Eine weitere Reduzierung der Geldstrafe war jedoch aus spezialpräventiven Gründen sowie…