…5 OECD-Musterabkommen vor dem Update 2017). Der abkommensrechtliche Begriff des "abhängigen Verkaufsvertreters" findet im innerstaatliche Begriff des "ständigen Vertreters" iSd § 98 EStG 1988 vollinhaltlich Deckung. Rz 7934: Schließt der abhängige Vertreter Verträge mit rechtsverbindlicher Wirkung für das ausländische Unternehmen, liegt eine Betriebsstätte iSd Art…
…die Vermutung dafür spricht, dass diese Tochtergesellschaft damit zu einer Vertreterbetriebstätte und damit zu einem ständigen Vertreter des Konzerns wird ("Two Taxpayer Approach" siehe Teil I des OECD Reports on the Attribution of Profits to Permanent Establishments, Z 266 ff.). In EStR 2000 Rz 7932…
…die in San Marino angesiedelte Gesellschaft eines ständigen Vertreters in Österreich bedient, der nach innerstaatlichem und zwischenstaatlichem Steuerrecht zu einer beschränkten Steuerpflicht der sanmarinesischen GmbH führt. Wohl kann nach Artikel 5 Abs. 5 des mit San Marino abgeschlossenen DBA nur ein "abhängiger" Vertreter betriebstättenbegründend wirken…
…für die deutsche Gesellschaft Geschäftsabschlüsse zu tätigen, so unterhält die deutsche Gesellschaft damit einen inländischen "ständigen Vertreter" im Sinn von § 98 Z 3 EStG und gleichzeitig eine "Betriebstätte" (personenbezogene Betriebstätte) im Sinn von Artikel 4 des DBA-Deutschland. Stehen dem Dienstnehmer besondere Räumlichkeiten für die…
…der üblichen Geschäftstätigkeit einer Spedition hinausgeht, so dass diesfalls die deutsche Gesellschaft gemäß Z 10 lit. c des Schlussprotokolls zu Artikel 4 DBA-Deutschland über eine ständige Vertretung mit Betriebstättencharakter in Österreich verfügt. 14. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…dann deutet dies darauf hin, dass diese Maßschneider die Funktionen von "Bestellvertretern" (EAS 1866) ausüben. Allerdings müsste - damit die inländischen Maßschneider als "Vertreterbetriebstätte" des schweizerischen Unternehmens zu werten sind - noch eines von zwei weiteren Merkmalen hinzutreten. Entweder müssten die Schneider in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem…
…Inkasso durchgeführt, so ist nicht auszuschließen, dass diesem Arbeitskreis die Funktion eines ständigen Vertreters im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 DBA-Schweiz oder auch eines im Rahmen des außerordentlichen Tätigkeitsbereiches agierenden unabhängigen Vertreters im Sinn von Artikel 5 Abs. 5 DBA-Schweiz zukommt. Nehmen…
…Interessenten für die Fachausstellung namhaft zu machen, dann deutet vieles darauf dass diesem Partnerunternehmen nicht die Funktion eines ständigen Vertreters im Sinn von Ziffer 10 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 DBA-Deutschland beigemessen werden kann. Die weitere Frage, ob eventuell ein deutsches Besteuerungsrecht an den…
…ständige Vertreter" des deutschen Unternehmens im Sinn von § 98 Z. 3 EStG anzusehen sind. Hiebei wird im Allgemeinen davon auszugehen sein, dass als "ständiger Vertreter" nach § 98 Z 3 EStG alle Personen in Betracht kommen, die auch nach zwischenstaatlichem Steuerrecht die Erfordernisse des "abhängigen Vertreters…
…ständiger Vertreter" des deutschen Unternehmens im Sinn von § 98 Z 3 EStG anzusehen ist. Hiebei wird im Allgemeinen davon auszugehen sein, dass als "ständiger Vertreter" nach § 98 Z 3 EStG alle Personen in Betracht kommen, die auch nach zwischenstaatlichem Steuerrecht die Erfordernisse des "abhängigen Vertreters…
…wenn diese Arbeiten ohne Nutzung einer inländischen Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO ausgeführt werden (und wenn auch kein "ständiger Vertreter" des deutschen Unternehmens in Österreich auftritt). Unter diesen Umständen ist auf die sich aus dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ergebenden Rechtsfolgen nicht mehr einzugehen." Es…
…die Verlegung von Industrieböden und Estrichen im Inland, dann unterliegen die aus diesen Aktivitäten erzielten Gewinne der österreichischen Einkommensbesteuerung, wenn die italienische Firma in Österreich über eine Betriebstätte oder über einen ständigen Vertreter im Sinn des § 98 EStG verfügt; in einem solchen Fall kann davon…
…ständiger Vertreter" des deutschen Unternehmens im Sinn von § 98 Z 3 EStG anzusehen ist. Hiebei wird im Allgemeinen davon auszugehen sein, dass als "ständiger Vertreter" nach § 98 Z 3 EStG alle Personen in Betracht kommen, die auch nach zwischenstaatlichem Steuerrecht die Erfordernisse des "abhängigen Vertreters…
…Betriebstätte" im Sinn von § 29 BAO in Österreich zur Verfügung gestellt wird und wenn sie auch über keinen inländischen ständigen Vertreter verfügt. Die Arbeitslöhne der mit der Abwicklung befassten Dienstnehmer der ungarischen Gesellschaft wären zwar der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterworfen, doch steht Artikel 15…
…wenn diese Arbeiten ohne Nutzung einer inländischen Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO ausgeführt werden (und wenn auch kein "ständiger Vertreter" des deutschen Unternehmens in Österreich auftritt). Unter diesen Umständen ist auf die sich aus dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ergebenden Rechtsfolgen nicht mehr einzugehen. 15…
…einlaufenden Postsendungen, bloße Entgegennahme von Telefonaten unter Berichterstattung nach Österreich) wird die genannte deutsche Firma auch nicht als "ständiger Vertreter" im Sinn von Z 10 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 DBA-Deutschland anzusehen sein. Sobald allerdings die Tätigkeit der deutschen Firma solcherart gestaltet wird, dass…
…98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) Rz 7921: Anknüpfungspunkt für ein Besteuerungsrecht aus innerstaatlicher Sicht ist das Vorhandensein einer Betriebsstätte, eines ständigen Vertreters im Inland oder - ab der Veranlagung 2006 - das Vorhandensein inländischen unbeweglichen (Betriebs)Vermögens. Bei Einkünften aus kaufmännischer oder technischer Beratung, aus…
…gegebenenfalls der Ersatztatbestand des ständigen Vertreters im Sinn des Art. 5 Abs. 5 OECD-MA idF vor 2017, der in Art. 5 Abs. 5 DBA-Deutschland seine Entsprechung findet, zum Tragen. Der abkommensrechtliche Begriff des "abhängigen Vertreters" findet im innerstaatlichen Begriff des "ständigen Vertreters" iSd …
…als 6 Monaten erfolgt, wäre eine vorhergehende Abstimmung in der Betriebstättenfrage mit dem zuständigen Finanzamt erforderlich. Der in Österreich eingesetzte Arbeiter der ausländischen Gesellschaften könnte nur dann als "ständiger Vertreter" des ausländischen Unternehmens und damit als "Vertreterbetriebstätte" des ausländischen Unternehmens angesehen werden, wenn die Holzaufarbeitungsverträge…
…inländischen und der holländischen Gesellschaft. Denn wenn die beiden Konzerngesellschaften in einer Weise zusammenarbeiten, dass die österreichische Gesellschaft in Wahrheit als "ständiger Vertreter" der niederländischen Gesellschaft zu sehen ist, dann würde sie eine "Betriebstätte" im Sinn von Art. 5 Abs. 4 DBA-Niederlande der niederländischen…