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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1937

Ungarische Gesellschaft als Liquidator einer inländischen Kapitalgesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftP 701/1-IV/4/01vom 15.10.2001

Wortlaut laut Findok

Wird eine inländischen Kapitalgesellschaft liquidiert und wird eine ungarische Kapitalgesellschaft zum Abwickler bestellt, wobei Dienstnehmer der ungarischen Gesellschaft im Durchschnitt etwa 2 bis 3 Tage pro Monat sich in Österreich aufhalten, dann tritt für die ungarische Gesellschaft bereits nach inländischem Recht keine beschränkte Körperschaftsteuerpflicht ein, wenn ihr im Rahmen ihrer Arbeiten keine "Betriebstätte" im Sinn von § 29 BAO in Österreich zur Verfügung gestellt wird und wenn sie auch über keinen inländischen ständigen Vertreter verfügt. Die Arbeitslöhne der mit der Abwicklung befassten Dienstnehmer der ungarischen Gesellschaft wären zwar der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterworfen, doch steht Artikel 15 des DBA-Ungarn der Geltendmachung dieser Steuerpflicht entgegen (vorausgesetzt, dass die nach Österreich entsandten Mitarbeiter in Ungarn ansässig sind). 15. Oktober 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Betriebstätteständiger Vertreter

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 701/1-IV/4/01
Stammnummer
1950
Gültig
15.10.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF