Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2244
"Holzrückearbeiten" in österreichischen Forstrevieren
geltende FassungEAS-AuskunftF 35/1-IV/4/03vom 03.03.2003
Wortlaut laut Findok
Sind ausländische Gesellschaften
aus DBA-Partnerstaaten in österreichischen Forstrevieren mit
Holzaufarbeitungen beschäftigt, dann begründen sie hierdurch alleine
keine österreichische Betriebstätte; auch dann nicht, wenn dem
jeweiligen Arbeiter ein Container zur Verfügung gestellt wird, der nach
Maßgabe des Arbeitsfortschrittes von Revier zu Revier transportiert wird.
Nur dann, wenn die Containeraufstellung an ein und demselben Ort für einen
Zeitraum von mehr als 6 Monaten erfolgt, wäre eine vorhergehende Abstimmung
in der Betriebstättenfrage mit dem zuständigen Finanzamt
erforderlich.
Der in Österreich eingesetzte Arbeiter der
ausländischen Gesellschaften könnte nur dann als "ständiger
Vertreter" des ausländischen Unternehmens und damit als
"Vertreterbetriebstätte" des ausländischen Unternehmens angesehen
werden, wenn die Holzaufarbeitungsverträge mit ihm und nicht unmittelbar
mit der ausländischen Gesellschaft ausgehandelt würden.
03.
März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 OECD-MA, OECD-Musterabkommen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- F 35/1-IV/4/03
- Stammnummer
- 36194
- Gültig
- 03.03.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF