RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2244

"Holzrückearbeiten" in österreichischen Forstrevieren

geltende FassungEAS-AuskunftF 35/1-IV/4/03vom 03.03.2003

Wortlaut laut Findok

Sind ausländische Gesellschaften aus DBA-Partnerstaaten in österreichischen Forstrevieren mit Holzaufarbeitungen beschäftigt, dann begründen sie hierdurch alleine keine österreichische Betriebstätte; auch dann nicht, wenn dem jeweiligen Arbeiter ein Container zur Verfügung gestellt wird, der nach Maßgabe des Arbeitsfortschrittes von Revier zu Revier transportiert wird. Nur dann, wenn die Containeraufstellung an ein und demselben Ort für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten erfolgt, wäre eine vorhergehende Abstimmung in der Betriebstättenfrage mit dem zuständigen Finanzamt erforderlich. Der in Österreich eingesetzte Arbeiter der ausländischen Gesellschaften könnte nur dann als "ständiger Vertreter" des ausländischen Unternehmens und damit als "Vertreterbetriebstätte" des ausländischen Unternehmens angesehen werden, wenn die Holzaufarbeitungsverträge mit ihm und nicht unmittelbar mit der ausländischen Gesellschaft ausgehandelt würden. 03. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

HolzarbeitenForstarbeitenHolzaufbereitungsvertragContainer6-Monats-Fristständiger Vertreter

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
F 35/1-IV/4/03
Stammnummer
36194
Gültig
03.03.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

EAS 2244 — "Holzrückearbeiten" in österreichischen Forstrevieren · RIS AI