…Arbeitnehmer gemeldet waren, bzw. wurde auch festgestellt, dass der Bw. auch als Taxilenker unterwegs war. Auf Grund dieser Mängel sind weder die Einnahmen noch die Ausgaben eindeutig nachvollziehbar und liegen für den gesamten Prüfungszeitraum schwerwiegende Mängel der Aufzeichnungen gemäß §§ 131 ff BAO vor, die eine…
…einwandfreie Unterlagen, Aufzeichnungen und sonstige Beweise zuverlässig ermitteln und berechnen lassen (vgl. VwGH 30.9.1998, 97/13/0033). Zu schätzen ist schließlich, wenn die Bücher oder Aufzeichnungen schwerwiegende Mängel aufweisen, die von vorneherein ein falsches Ergebnis vermuten lassen. Offensichtliche Unvollständigkeiten und Unrichtigkeiten der Geschäftsaufzeichnungen,…
…zu erfüllenden Gebote sind Teilelemente der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Die Bestandsaufnahme hat sämtliche dem Betrieb zuzuordnenden Wirtschaftsgüter artmäßig, mengenmäßig und wertmäßig zu erfassen. Das gänzliche Fehlen einer Inventur, also die mengenmäßige Erfassung der zum Bilanzstichtag vorhandenen Waren, ist als grober Mangel der Aufzeichnungen zu werten…
…Bücher oder Aufzeichnungen ist auszugehen (Vgl. Stoll, BAO, 1218): wenn Bücher oder Aufzeichnungen schwerwiegende Mängel aufweisen, die von vornherein ein falsches Ergebnis vermuten lassen, offensichtliche Unvollständigkeiten und Unrichtigkeiten der Geschäftsaufzeichnungen bestehen, oder Fehler vorliegen, die über bloße Formalverstöße bzw. über geringfügige Verletzungen der Ordnungsvorschriften hinausgehen…
…die die Trennung der vereinnahmten Beträge in Gastronomieumsätze und Platzmieten ermöglichen. Fehlende Grundaufzeichnungen stellen jedenfalls schwerwiegende Mängel dar, die der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen entgegenstehen. Weiters wurden die nachstehenden Feststellungen getroffen: Eine Abstimmung von Lieferantenauskünften mit den vorliegenden Unterlagen ergab 3 nicht erfasste Belege ( 1 Beleg…
…an der sachlichen Richtigkeit der Aufzeichnungen nach sich ziehen. Entscheidend ist, ob durch die nachgewiesenen Unzulänglichkeiten das Vertrauen in die sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen so weit erschüttert wird, dass die ausgewiesenen Betriebsergebnisse nicht mehr glaubwürdig erscheinen. Dies kann schon bei einem einzigen schwerwiegenden Mangel der…
…Schätzung der Besteuerungsgrundlagen berechtigen. Im Falle der sachlichen Unrichtigkeit von Büchern ist es für die Schätzungsbefugnis ohne Bedeutung, ob die Bücher formell ordnungsgemäß geführt werden (VwGH 13.9.1988, 88/14/0101). Aufgrund der vorliegenden materiellen und schwerwiegenden formellen Mängel der Bücher und Aufzeichnungen ist…
…Bücher oder Aufzeichnungen schwerwiegende Mängel aufweisen, die (von vornherein) ein falsches Ergebnis vermuten lassen. Die Bw. wurde um Stellungnahme ersucht. zu Anschaffung eines LKW-Anhängers: die Bw. wurde gefragt: wo das Fahrzeug derzeit abgestellt sei, wie es derzeit verwendet werde, wann im Rahmen der bisherigen…
…Grund dieser Mängel sind weder die Einnahmen noch die Ausgaben eindeutig nachvollziehbar und liegen für den gesamten Prüfungszeitraum schwerwiegende Mängel der Aufzeichnungen gemäß §§ 131 ff BAO vor, die eine Umsatz- und Gewinnzuschätzung nach § 184 BAO verpflichtend nach sich ziehen. Zudem stellt nach der Rechtsprechung des…
…der Abgabenbehörde. Eines Nachweises der Abgabenbehörde, dass die Aufzeichnungen tatsächlich unrichtig sind, bedarf es nicht (vgl. VwGH-Erkenntnis vom 30. November 1999, 94/14/0173). Fehlende Grundaufzeichnungen, insbesondere mangelhafte Inventuren (wie vom Bw. selbst zugegeben) stellen jedenfalls derart schwerwiegende Mängel dar, die der Ordnungsmäßigkeit der…
…97/13/0033). Weisen die Bücher oder Aufzeichnungen schwerwiegende Mängel auf, die von vorneherein ein falsches Ergebnis vermuten lassen, so berechtigen diese zur Schätzung. Dies ist bei offensichtlichen Unvollständigkeiten und Unrichtigkeiten der Geschäftsaufzeichnungen, bei Fehlern, die über bloße Formalverstöße, über geringfügige Verletzungen der Ordnungsvorschriften hinausgehen…
… die Vollständigkeit der Aufzeichnungen der Tagesumsätze und die Vollständigkeit der Erfassung der Einnahmen war nicht gegeben; Inventuren und das Wareneingangsbuch wurden nicht vorgelegt; Bankeinzahlungen am Firmenkonto und am Konto der Kommanditistin konnten nicht geklärt werden). Zusätzlich zu diesen schwerwiegenden Mängeln stellte die Bp nachvollziehbar fest…
…es diesfalls nicht. Mängel im Bereich der Erfassung von Bargeschäften werden als besonders schwerwiegende Mängel angesehen und sind nach Ansicht des VwGH vernichtete oder nicht aufbewahrte Grundaufzeichnungen immer und in jedem Fall geeignet, die sachliche Richtigkeit von Büchern oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen und…
…bis dato nicht vorgelegt. Die in der Buchhaltung erklärten km-Stände und jene aus div. Versicherungsgutachten hätten erhebliche Differenzen aufgewiesen (vgl. Beilagen 1 bis 6 zu Tz. 17 des Bp-Berichtes).Als Folge dieser festgestellten Mängel der Aufzeichnungen sei eine Zuschätzung unter Ansatz eines Nettoertrages…
…für den gesamten Prüfungszeitraum schwerwiegende Mängel der Aufzeichnungen gemäß §§ 131 ff BAO vor, die eine Schätzung nach § 184 BAO - anhand eines Vergleichsbetriebes laut Begründung des Sicherstellungsauftrages - verpflichtend nach sich ziehen. Abgesehen davon, dass nur die Zurechnung und nicht die Höhe der sichergestellten Abgabenschuld vom Bw…
…worden sind. Die Höhe der Zuschätzung hat sich nach den vermuteten Verminderungen des Ergebnisausweises zu richten und soll insofern (wenn auch nicht exakt feststellbar) korrigierend wirken. Die Schätzungsbefugnis aus dem Grund der materiellen Mangelhaftigkeit liegt vor, wenn die Bücher oder Aufzeichnungen schwerwiegende Mängel aufweisen, die…
…liegen folgende schwerwiegende Mängel der im Rahmen der Betriebsprüfung vorgelegten Aufzeichnungen des Bf. vor: Die getätigten Umsätze fanden nicht vollständig Eingang in die Buchhaltung (Schwarzumsätze) Lohnschwarzzahlungen ("Provisionen") an Name1 betreffend das Jahr 2014 fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen: Diesbezüglich ist festzuhalten, dass die Schätzungsberechtigung kein Verschulden der Partei…
…Formelle Mängel von Büchern und Aufzeichnungen berechtigen nur dann zu einer Schätzung, wenn sie derart schwerwiegend sind, dass das Ergebnis der Bücher und Aufzeichnungen nicht mehr glaubwürdig erscheint. Der VwGH hat im Einzelfall zu Recht erkannt, dass die sachliche Richtigkeit ordnungsgemäß geführter Bücher und Aufzeichnungen…
…sei die Bf keinesfalls nachgekommen. Aufgrund der unzureichenden Mitwirkung im Abgabenverfahren sowie der schwerwiegenden Mängel in der Buchführung der Bf habe die belangte Behörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln bzw berechnen können. Das Finanzamt sei nicht verpflichtet, Aufzeichnungen, die die Abgabepflichtige zu führen…
…oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gesehen. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen, dass sich der Abgabepflichtige auch der Vollstreckung der noch festzusetzenden Abgaben zu entziehen trachten wird, rechtfertigen ebenso wie eine erhebliche Verschuldung des Abgabepflichtigen…