…Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe…
…36 entrichtet. Wie im abweisenden Bescheid rechtsrichtig festgestellt wurde, stellt der Umstand, dass jemand aus einer schlechten wirtschaftlichen Lage heraus eine verhängte Geldstrafe nicht bezahlen kann, für sich alleine noch keinen gnadenwürdigen Akt dar, da der Gesetzgeber für den Fall der Uneinbringlichkeit den Vollzug der…
…Geldstrafe hat der Bf. in der gegenständlichen Beschwerde nochmals darauf verwiesen, dass seine enge wirtschaftliche Lage und seine Sorgepflichten bei der Strafbemessung zu wenig Berücksichtigung gefunden hätten. Bei der Strafbemessung hat die Erstbehörde unter Bezugnahme auf § 19 VStG zu Recht berücksichtigt, dass ein öffentliches Interesse…
…Hinblick auf das steuerliche Verhalten des Bw. in der Vergangenheit kommt eine gänzliche Nachsicht nicht in Betracht. Allerdings vertritt der Unabhängige Finanzsenat Ansicht, dass bei Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage und des eingeschränkten Gesundheitszustandes des Bw. sowie des Umstandes, dass dieser die monatlichen Raten bisher entrichtet…
…der Umsatzsteuervorauszahlungen vorhanden gewesen sei. Der Bw. gesteht im Rahmen seines Berufungsvorbringens ein, dass er auf Grund seiner damaligen schlechten wirtschaftlichen Lage sich nicht mehr um die Buchhaltung und das Finanzamt gekümmert habe und alles, ohne jede Kontrolle, seiner Frau überlassen habe. Er habe gewusst…
…Mai 2002 bis 29. November 2002 seinen Präsenzdienst abgeleistet habe und er nach diesem, auf Grund der allgemeinen schlechten wirtschaftlichen Lage, noch keine Beschäftigung gefunden habe und derzeit arbeitslos sei, erhebe er gegen die Höhe des Erkenntnisses (gemeint wohl der Geldstrafe) Berufung. Des Weiteren wird…
…zu diesem Vorschlag gebracht. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 22.2.2000, 94/14/0144) hat ein Nachsichtswerber mit dem Hinweis auf die Einverständniserklärungen aller seiner Gläubiger zur Durchführung des außergerichtlichen Ausgleiches seine schlechte wirtschaftliche Lage, somit die persönliche Unbilligkeit der Einhebung der Abgaben…
…ist aber nicht Adressatin der gegenständlichen Strafe. Die wirtschaftliche Lage der GmbH kann daher die Strafbemessung nicht unmittelbar bestimmen. Sie kann lediglich mittelbar Bedeutung erlangen, etwa wenn der Geschäftsführer nachvollziehbar darlegt, dass sich die schlechte wirtschaftliche Situation der GmbH konkret auf seine eigenen Einkommens- und…
…ergeben. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd das reumütig abgelegte Geständnis der Bw., die vollständige Schadensgutmachung und ihre schlechte wirtschaftliche Lage, als erschwerend hingegen die einschlägigen Vorstrafen und den längeren Tatzeitraum an. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und…
…2003, 97/14/0176) ist die Behörde daher in Ausübung des ihr eingeräumten Ermessens nicht rechtswidrig vorgegangen, woran auch der Hinweis der Bw. auf ihre schlechte wirtschaftliche Lage nichts zu ändern vermag. Diese Ansicht wird vom Verwaltungsgerichtshof in weiteren Erkenntnissen vertreten, indem er ausführt, dass…
…der Schaden aus) der Insolvenz ins Gewicht fällt, sondern das Verschulden an der nicht ordnungsgemäßen (rechtzeitigen) Abgabenentrichtung vor Konkurseröffnung. Sofern der Bw. in der eingewendeten schlechten wirtschaftlichen Lage einen Fehler in der Ermessensübung erblickt, ist dem entgegenzuhalten, dass er laut Firmenbuchauszug im haftungsrelevanten Zeitraum einziger…
…14.1.2003, 97/14/0176) daher in Ausübung des ihr eingeräumten Ermessens nicht rechtswidrig vorgegangen, woran auch der Hinweis der Bw. auf ihre schlechte wirtschaftliche Lage nichts zu ändern vermag. Diese Ansicht wird vom Verwaltungsgerichtshof in weiteren Erkenntnissen vertreten, indem er ausführt, dass der…
…die vollständige Schadensgutmachung, die erfolgten Selbstanzeigen und die schlechte wirtschaftliche Lage, als erschwerend hingegen die einschlägigen Vorstrafen an. Ausgehend von diesen Strafzumessungsgründen erscheine dem Senat die verhängte Geldstrafe schuld- und tatangemessen und es würden diese Strafzumessungserwägungen auch auf die verhängte Ersatzfreiheitsstrafe zutreffen. Gegen dieses Erkenntnis…
…entgegenzuhalten, dass eine Krankheit nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (zB VwGH 6.2.1990, 89/14/0285) berücksichtigungswürdig ist, wenn sie eine schlechte wirtschaftliche Lage des Nachsichtswerbers zur Folge hat, die die Entrichtung der nachsichtsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten unmöglich macht. Dies ist aber hier nicht der Fall…
…ohne Bedeutung. Im Übrigen würde die allenfalls bereits in Aussicht genommene Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eine Entrichtung der Abgabe nicht unzulässig machen. Die vom Bw. behauptete schlechte wirtschaftliche Lage stellt keinen Schuldausschließungsgrund dar. Vielmehr schließen Zahlungsschwierigkeiten die Annahme von Vorsatz keineswegs aus. Die Frage…
…19,-- € und Exekutionsgebühren iHv. 381,64 €, insgesamt also 37.940,83 € und nicht wie im Ansuchen angeführt 38.320,79 €) mit seiner äußerst schlechten wirtschaftlichen Lage bzw. der Gefährdung seines Nahrungsstandes und aus Sicht des § 236 BAO daher mit persönlicher Unbilligkeit…
…in Konkurs und ich habe auch persönlich ein Schuldenregulierungsverfahren, daher ersuche ich diese schlechte wirtschaftliche Lage bei der Strafbemessung zu berücksichtigen. Der AB beantragt die Abweisung der Beschwerde und verweist auf 2 Vorstrafen. Der Vertreter verweist darauf, dass sich sein Mandant heute geständig zeigt und…
…nicht entgegengetreten werden. Dem Geschäftsführer der Bf, der auch Geschäftsführer der ***W*** war, war deren schlechte wirtschaftliche Lage bekannt. Es erfolgten auch tatsächlich keinerlei Zahlungen der ***W***. Die Einbuchung von Forderungen gegenüber der ***W*** ist nur zum Schein erfolgt. Die Forderungen waren nicht werthaltig. Zur…
…abzuweisen. Mit Eingabe vom 24. Jänner 2005 wurde ein Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde 2. Instanz gestellt. Durch die schlechte wirtschaftliche Lage im In- und Ausland könne es auch beim Bw. nicht zu einem Aufschwung kommen, der eine 9%ige Erhöhung…
…Geständnis und bisherige Unbescholtenheit, vollständige und zeitnahe Schadensgutmachung (siehe Beilage ./I und ./2), umfassende schriftliche Rechtfertigung als Beitrag zur Wahrheitsfindung, schlechte wirtschaftliche Lage des Verbandes (siehe Beilage ./3), geringes Einkommen von Herrn ***24*** (siehe Beilage ./4), teilweise bloße Periodenverschiebungen und keine endgültigen Verkürzungen, gescheiterte Selbstanzeige …