…im Wesentlichen bereits berücksichtigt; aufgrund des Überwiegens der Milderungsgründe die Höhe der Geldstrafe entsprechend abgesenkt und überdies offensichtlich (bei einer möglichen Höchststrafe von 90.508,37 €) in Anbetracht der äußerst schlechten Finanzlage der Beschuldigten (siehe die dem Spruchsenat bekannte Konkurseröffnung vom 29. August 2002…
…Ebenso ist der offenkundig eingetretene Wegfall des spezialpräventiven Aspektes zu bedenken, da der Beschuldigte laut eigenen Angaben nunmehr seine unternehmerische Tätigkeit zur Gänze eingestellt hat. Von besonderer Relevanz ist auch die nunmehrige schlechte Finanzlage des Beschuldigten, sodass - ausgehend von der ursprünglich richtigen Strafausmessung des Erstsenates…
Mildernd sind die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Finanzstraftäters, der Umstand, dass er offenkundig zu seinen Säumigkeiten und Unterlassungen durch seine schlechte Finanzlage verleitet worden ist, die dennoch erfolgte Schadensgutmachung bzw. seine teilweise Mitwirkung an der Aufklärung des strafrelevanten Sachverhaltes. Dem steht entgegen als erschwerend die Mehrzahl…
…4.500,00 und - eine bei weitem zu geringe - Einkommensteuer von lediglich € 1.893,67 vorgeschrieben (Abgabenkonto). Tatsächlich hatte der Beschuldigte, wohl auch veranlasst durch seine schlechte Finanzlage (die von ihm eingerichtete B-GmbH war dabei, wirtschaftlich zu scheitern) und eine ihm zuzubilligende Arbeitsüberlastung…
…€ 4.000,00 begehrt. Bei der Strafbemessung sei nämlich die schlechte Finanzlage des Beschuldigten zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung des Erstsenates und das Nichtvorliegen von Vorstrafen betreffend G nicht berücksichtigt worden. So sei über das Vermögen der BG GmbH am 2. Dezember 2008 das Konkursverfahren…
…Abschwächung erfahren hat. In Abwägung dieser Argumente war der Ausgangswert auf € 18.000,00 abzumildern. Die Sorgepflichten des Beschuldigten schlagen mit einer Abmilderung auf € 14.000,00 zu Buche. Die nunmehrige schlechte Finanzlage des Beschuldigten rechtfertigt überdies eine weitere Verringerung um die Hälfte…
…Hälfte des obgenannten Geldstrafenbetrages zu berechnen, wodurch sich ein Betrag von € 7.500,-- ergibt. Darüber aber auch noch die schlechte Finanzlage des Beschuldigten und seine Sorgepflichten - wie oben dargestellt - in Form eines weiteren Abschlages um ein Drittel zu berücksichtigen, weshalb sich in der Gesamtschau…
…lit. a FinStrG). In Abwägung dieser Aspekte wäre solcherart im gegenständlichen Fall eine Geldstrafe von € 12.000,-- angebracht gewesen. Darüber hinaus ist aber auch noch die äußerst schlechte Finanzlage der Beschuldigten - wie oben dargestellt - in Form eines weiteren Abschlages um die Hälfte zu berücksichtigen…
…der Ersatzfreiheitsstrafe, welche in einem Ausmaß von maximal drei Monaten vorgeschrieben hätte werden können. Dabei ist anzumerken, dass die Tatsache der schlechten Finanzlage des Beschuldigten, welche Einfluss auf die Ausmessung der Geldstrafe gehabt hat, bei der Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe nicht zum Tragen kommen kann, da…
…vom Beschuldigten darlegte persönliche Situation, insbesondere die Sorgepflichten, und im besonderen auf die derzeitige schlechte Finanzlage Bedacht zu nehmen ist. Der angesprochenen Generalprävention steht aber insbesondere - wie bereits oben angemerkt - die Abschwächung des Strafverfolgungsanspruches infolge Zeitablauf entgegen, weshalb im Ergebnis eine Geldstrafe von € 9…
…und der Umstand, dass das Verhalten des Finanzstraftäters wohl im Wesentlichen auch durch seine schlechte Finanzlage veranlasst worden ist. A ist laut abgefragter Datensätze weiterhin unternehmerisch tätig; seine finanzielle Lage ist, zumal aufgrund der Einschränkungen des Geschäftsbetriebes durch die Covid-19-Pandemie, schlecht; zusätzlich ist…
…StrNr. 953/2012/00330-001, Bl. 103 ff). Veranlasst durch die schlechte Finanzlage der C-GmbH, hatte B als diesbezüglich zuständige Entscheidungsträgerin im Unternehmen, teilweise auch noch während des gegen sie bereits eingeleiteten Finanzstrafverfahrens, entgegen den ihr bekannten abgabenrechtlichen Pflichten die Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben…
…Die obigen Argumente gelten grundsätzlich auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei aber die nunmehrige schlechte Finanzlage des Beschuldigten außer Ansatz zu lassen ist. So gesehen hätte das Bundesfinanzgericht bei freier Entscheidung eine Ersatzfreiheitsstrafe von etwa 6 bis 8 Wochen auszusprechen gehabt. Mangels einer Strafberufung…
…einer Verringerung der Geldstrafe auf € 2.000,00 zu berücksichtigen. 11.4. Gleiches gilt grundsätzlich auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei jedoch die derzeitige schlechte Finanzlage des Beschwerdeführers außer Ansatz zu lassen ist. Kostenentscheidung Die Verfahrenskosten gründen sich auf § 185 Abs. 1 lit…
…Geldstrafe beträgt lediglich € 14.000,00, das sind 21,73 % des Strafrahmens. Gleiches gilt grundsätzlich auch für die Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei jedoch die schlechte Finanzlage des Finanzstraftäters außer Ansatz zu bleiben hat. Ist dies aber so, ist die auszumessende Ersatzfreiheitsstrafe an einem Betrag…
…2012 einen Gewinn von € 136.000,00 erzielt, habe die Firma verkleinert und werde sie langsam wieder aufbauen. Als Grund für seine schlechte Finanzlage legte er dar wie folgt: Er habe 2012 viele Privatentnahmen aus dem Unternehmen getätigt, insgesamt ca. € 140.000,00…
…Außenwirkung muss die Entscheidung erkennen lassen, dass die in Rede stehenden Abgabenhinterziehungen von den Finanzstrafbehörden mit dem nötigem Nachdruck verfolgt werden. Diesen Erwägungen steht die derzeit äußerst schlechte Finanzlage des Beschuldigten auf Grund seiner Sorgepflichten (so verbleibt dem Bw. nach seinem Vorbringen nach Abzug der…
…November 2007 über ihr Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden [Anmerkung: Woraus sich erschließt, dass der Spruchsenat wohl tatsächlich Kenntnis über die schlechte Finanzlage der Beschuldigten gehabt hat bzw. aus dieser Feststellung eine Schlussfolgerung in Bezug auf deren wirtschaftliche Situation ziehen hätte können]. Die [Erlöse und…
…B. "Verschieben wir das mit dem Finanzamt") davon aus, dass der Beschuldigte - wenn auch durch die schlechte Finanzlage des Unternehmens veranlasst - die Entscheidung getroffen hat, die Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen und die Einreichung der diesbezüglichen Umsatzsteuervoranmeldungen bis spätestens zum Ablauf der Fälligkeitstage zu unterlassen, um…
…500,00. Bei der Strafbemessung als mildernd zu berücksichtigen ist bei beiden Beschuldigten deren finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, die Mitwirkung an der Aufklärung des strafrelevanten Sachverhaltes (durch Nachreichung der Voranmeldungen), die schlechte Finanzlage des Unternehmens, die die Beschuldigten dazu veranlasst hat, ihren abgabenrechtlichen Pflichten nicht ausreichend nachzukommen…