…Bestand dieser Tatsache nicht im naturwissenschaftlich-mathematisch exaktem Sinn nachweisen (VwGH 23.2.1994, 92/15/0159). Für eine schlüssige Beweiswürdigung genügt es, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen möglichen Ereignissen eine überragende Wahrscheinlichkeit oder gar die Gewissheit für sich…
…Die Überlegung, dass grundsätzlich jeder steuerliche Aufwand eines Zahlers beim Empfänger eine steuerliche Einnahme darstellt, bestätigt die schlüssige Beweiswürdigung durch das Finanzamt: Unbestritten und überprüfbar ist die Tatsache, dass die Vergleichszahlung des Herrn StB an Herrn B (bzw. E Großhandels-GesmbH) beim Zahler als Betriebsausgabe…
…ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht (§ 167 Abs. 2 BAO). Für eine schlüssige Beweiswürdigung genügt es, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen möglichen Ereignissen eine überragende Wahrscheinlichkeit oder gar die Gewissheit für sich hat und alle anderen…
… 167 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Für eine schlüssige Beweiswürdigung genügt es, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen…
…die auch einkommensteuerliche Konsequenzen hätte." Während sich der Bw. mit den Erwägungen des Berufungsgerichtes im Rahmen der auch nach Ansicht des erkennenden Senates schlüssigen Beweiswürdigung überhaupt nicht auseinandersetzt, beschränkt sich seine Kritik vielmehr darauf, dass im Gerichtsverfahren die "Wertigkeit der Maschinen" nicht geprüft worden sei…
…fehle es an der vom Verwaltungsgerichtshof geforderten Zuwendungsabsicht. Die Zurechnung des Entgelts von 900.000,00 zuzüglich Umsatzsteuer aus der Auflösung des Hauptmietvertrages zwischen der ***E***/***A*** und Frau ***K*** widerspreche somit den vorgelegten Beweisurkunden und entspreche nicht den Anforderungen an eine schlüssige Beweiswürdigung nach …
… 167 Abs. 2 BAO hervorgeht, genügt es für eine schlüssige Beweiswürdigung, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen möglichen Ereignissen eine überragende Wahrscheinlichkeit oder gar die Gewissheit für sich hat und alle anderen Möglichkeiten absolut oder mit Wahrscheinlichkeit ausschließt oder zumindest…
… 167 Abs. 2 BAO hervorgeht, genügt es für eine schlüssige Beweiswürdigung, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen möglichen Ereignissen eine überragende Wahrscheinlichkeit oder gar die Gewissheit für sich hat und alle anderen Möglichkeiten absolut oder mit Wahrscheinlichkeit ausschließt oder zumindest…
…freien Beweiswürdigung festzustellen. Gemäß § 167 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Wie aus dem Wortlaut dieser Gesetzesbestimmung hervorgeht, genügt es für eine schlüssige Beweiswürdigung…
… 167 Abs. 2 BAO hervorgeht, genügt es für eine schlüssige Beweiswürdigung, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen möglichen Ereignissen eine überragende Wahrscheinlichkeit oder gar die Gewissheit für sich hat und alle anderen absolut oder mit Wahrscheinlichkeit ausschließt oder zumindest weniger…
… 167 Abs. 2 BAO hervorgeht, genügt es für eine schlüssige Beweiswürdigung, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen Möglichkeiten eine überragende Wahrscheinlichkeit oder gar die Gewissheit für sich hat und alle anderen Möglichkeiten absolut oder mit Wahrscheinlichkeit ausschließt oder zumindest weniger…
…hinaus gingen, erkannte der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 4.6.2008, 2004/13/0124, eine schlüssige Beweiswürdigung, die nicht an der Richtigkeit der in die erwähnten Annahmen eingeflossenen rechtlichen Bewertungen zweifeln ließe. Demnach durfte der unabhängige Finanzsenat zu Recht bestimmte Geschäfte und darauf bezogene, näher…
… 167 Abs. 2 BAO hervorgeht, genügt es für eine schlüssige Beweiswürdigung, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen möglichen Ereignissen eine überragende Wahrscheinlichkeit oder gar die Gewissheit für sich hat und alle anderen Möglichkeiten absolut oder mit Wahrscheinlichkeit ausschließt oder zumindest…
… 167 Abs. 2 BAO hervorgeht, genügt es für eine schlüssige Beweiswürdigung, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen möglichen Ereignissen eine überragende Wahrscheinlichkeit oder gar die Gewissheit für sich hat und alle anderen Möglichkeiten absolut oder mit Wahrscheinlichkeit ausschließt oder zumindest…
…dass beim gegenständlichen Gebäude statische Mängel vorliegen, die die dessen Nutzungsdauer negativ beeinflussen. Dieser Umstand musste in eine schlüssige Beweiswürdigung jedenfalls einbezogen werden. Es wurde in diesem Zusammenhang als gerechtfertigt erachtet, die Nutzungsdauer zumindest im Bereich der besonders beeinträchtigen Lager- und Werkstättenräume im oberen Mittelfeld…
…Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes verletze die Abgabepflichtige in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung (Art. 7 B-VG), auf schlüssige Beweiswürdigung und auf gesetzeskonforme Einkommensteuerbemessung nach dem objektiven Nettoprinzip. Der Kreditvertrag sei in der für den Kreditgeber XX geführten Buchhaltung, die auszugsweise vorgelegt werde, erfasst worden…
… 167 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Für eine schlüssige Beweiswürdigung genügt es, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen…
… 167 Abs. 2 BAO hervorgeht, genügt es für eine schlüssige Beweiswürdigung, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen Möglichkeiten eine überragende Wahrscheinlichkeit oder gar die Gewissheit für sich hat und alle anderen Möglichkeiten absolut oder mit Wahrscheinlichkeit ausschließt oder zumindest weniger…
… 167 Abs. 2 BAO hervorgeht, genügt es für eine schlüssige Beweiswürdigung, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen möglichen Ereignissen eine überragende Wahrscheinlichkeit oder gar die Gewissheit für sich hat und alle anderen Möglichkeiten absolut oder mit Wahrscheinlichkeit ausschließt oder zumindest…
…im Unterlassen von Abzug und Abfuhr der Abzugssteuern nicht erlaube. Aus diesen Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes geht eindeutig hervor, dass eine schlüssige Beweiswürdigung nur zum Ergebnis führen kann, dass die Unterlassung von Abzug und Abfuhr der Abzugssteuern nicht auf ein vorsätzliches Handeln der Organe der A…