…Eigentumsübergang an dem Grundstück aufschiebend bedingt durch die restlose Abstattung, des Kaufpreises ist, kann nicht als aufschiebende Bedingung, die, iSd. § 8 Abs.2 GrEStG, die Entstehung der Steuerschuld von ihrem Eintritt abhängig machen würde, angesehen werden. Die Entrichtung des Kaufpreises betrifft die Erfüllung des Rechtsgeschäftes…
…hier in Punkt II. des Kaufvertrages - hindert hingegen nicht die Entstehung der Steuerschuld (vgl. Fellner, aaO, Rz 21 zu § 8 GrEStG). Die in einem Kaufvertrag enthaltene Abrede, dass der Eigentumsübergang an dem Grundstück aufschiebend bedingt durch die restlose Abstattung des Kaufpreises ist, kann nicht als…
…GmbH vor Durchführung des zweiten Umgründungsschrittes. Somit seien im Rahmen der entflechtenden Abspaltung keine Wertverhältnisse verschoben worden. Die Tatsache, dass die Kaufpreisverpflichtung gegen Fr. S. im Rahmen der Abspaltung zur Neugründung der Besitzgesellschaft zugeordnet worden sei, vermöge an der Tatsache der Wertäquivalenz des Vorgangs nichts…
…aufschiebenden Bedingung der Nichtausübung des grundbücherlich sichergestellten Vorkaufsrechtes durch ***B*** und ***C*** abgeschlossen wurde. Die Grunderwerbsteuer wurde am 29. September 2006 selbstberechnet. b) Am 23. August 2006 wurde ein Kaufvertrag über einen Viertel-Anteil mit Herrn ***B*** als Verkäufer mit einem Kaufpreis von € 2…
…hätten, die dann der Bewertung im Sinne des § 14 BewG zugänglich gewesen wäre. Dass hier von einer Forderung die Rede sein kann, ist doch ausschließlich darauf zurückzuführen, dass die Käufer im Streitfall den ganzen Kaufpreis nicht sofort bezahlten, sondern für dessen Abstattung eine Stundung erhielten…
…den Nennwert des von den Käufern übernommenen Darlehens als Teil der Gegenleistung der Bewertung zu Grunde zu legen. Auch der vorliegende Beschwerdefall bietet keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzugehen. Ausgehend von den Feststellungen der belangten Behörde betrug der Kaufpreis für die Wohnung € 193.361…
…den Nennwert des von den Käufern übernommenen Darlehens als Teil der Gegenleistung der Bewertung zu Grunde zu legen. Auch der vorliegende Beschwerdefall bietet keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzugehen. Ausgehend von den Feststellungen der belangten Behörde betrug der Kaufpreis für die Wohnung € 193.361…
…den Nennwert des von den Käufern übernommenen Darlehens als Teil der Gegenleistung der Bewertung zu Grunde zu legen. Auch der vorliegende Beschwerdefall bietet keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzugehen. Ausgehend von den Feststellungen der belangten Behörde betrug der Kaufpreis für die Wohnung € 193.361…
…den Nennwert des von den Käufern übernommenen Darlehens als Teil der Gegenleistung der Bewertung zu Grunde zu legen. Auch der vorliegende Beschwerdefall bietet keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzugehen. Ausgehend von den Feststellungen der belangten Behörde betrug der Kaufpreis für die Wohnung € 193.361…
…von S 1,152.000,00 hätten S 921.600,00 betragen. Weiters stellte die Betriebsprüfung fest, dass im Rahmen des Ankaufes der Liegenschaften D von der Fa. E diese zum Kaufpreis von S 9,000.000,00 angekauft worden war. Der Geschäftsführer der Fa…
…1405 ABGB die persönliche Haftung für die in diesem Vertragspunkt bezeichneten zur Finanzierung der Errichtungskosten aufgenommenen Darlehen und treten nach den näheren Ausführungen in den folgenden Vertragspunkten und zwar ohne Minderung des Kaufpreises - in die von den Darlehensgebern in den Darlehenszusicherungen und Schuldscheinen vorgeschriebenen bzw…
…den Nennwert des von den Käufern übernommenen Darlehens als Teil der Gegenleistung der Bewertung zu Grunde zu legen. Auch der vorliegende Beschwerdefall bietet keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzugehen. Ausgehend von den Feststellungen der belangten Behörde betrug der Kaufpreis für die Wohnung € 193.361…
…den Nennwert des von den Käufern übernommenen Darlehens als Teil der Gegenleistung der Bewertung zu Grunde zu legen. Auch der vorliegende Beschwerdefall bietet keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzugehen. Ausgehend von den Feststellungen der belangten Behörde betrug der Kaufpreis für die Wohnung € 193.361…
…den Nennwert des von den Käufern übernommenen Darlehens als Teil der Gegenleistung der Bewertung zu Grunde zu legen. Auch der vorliegende Beschwerdefall bietet keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzugehen. Ausgehend von den Feststellungen der belangten Behörde betrug der Kaufpreis für die Wohnung € 193.361…
…ein Verkauf zur Abstattung der Pfandrechtsschulden erfolgte, dies zu einem Kaufpreis, der weit unter dem ermittelten gemeinen Werten der Liegenschaft liegt und andererseits dem Verkäufer aber auch mehr zugekommen ist, als nur die Verkaufspreise. Nach den eigenen Angaben erfolgte nämlich zu Gunsten des Verkäufers auch…
…2002 mit Bescheid vom 29. Juli 2002 insoweit Zahlungserleichterung gewährt, als ihm zur Abstattung des damaligen Abgabenrückstandes beginnend ab 28. August 2002 vier Monatsraten zu 2.000,-- € und eine Abschlusszahlung von 75.448,19 € jeweils zahlbar bis zum 28. eines Monats bewilligt wurden…
…folgt vor: Im Hinblick auf seine bereits nachgewiesenen, im Bereich des Existenzminimums gelegenen Einkommensverhältnisse (gepfändete Alterspension) und mangels sonstiger Einkunftsquellen bzw. pfändbarer Vermögenswerte sei eine teil- bzw. ratenweise Abstattung des Abgabenrückstandes derzeit und auch in Zukunft unmöglich. Bestehende private Verbindlichkeiten könnten ebenfalls nie mehr zurückbezahlt…
…den Nennwert des von den Käufern übernommenen Darlehens als Teil der Gegenleistung der Bewertung zu Grunde zu legen. Auch der vorliegende Beschwerdefall bietet keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzugehen. Ausgehend von den Feststellungen der belangten Behörde betrug der Kaufpreis für die Wohnung € 193.361…
…den Nennwert des von den Käufern übernommenen Darlehens als Teil der Gegenleistung der Bewertung zu Grunde zu legen. Auch der vorliegende Beschwerdefall bietet keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzugehen. Ausgehend von den Feststellungen der belangten Behörde betrug der Kaufpreis für die Wohnung € 193.361…
…erfüllt. Der Zeitpunkt des Geldflusses ist unerheblich, da die Verfügungsmacht bereits mit der Angabe des Kontos, auf das der Betrag überwiesen werden sollte, erlangt wurde. Die X-BANK hat am 23.5.2007 die HAAG gekauft und im Oktober 2007 ist der Kaufpreis geflossen. Daher…