…144 (GebG 1957) unterwirft im § 14 TP 6 Abs. 1 Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer Stempelgebühr iHv. 180,00 S. Das Gebührengesetz 1957 hat somit selbst…
…Aufwendungen mit einer privaten und betrieblichen Veranlassung nicht abzugsfähig sind. Der BFH misst der dem § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988 vergleichbaren Bestimmung des § 12 Nr. 1 Satz 2 des EStG daher auch die Bedeutung eines "Aufteilungsverbotes" bei; im Interesse der Steuergerechtigkeit…
…öffentliche Interessen entgegen stehen würden, weil die durch das GSpG zu schützende Konzessionärin ***6***, die ebenfalls Poker anbiete und daher in einem Wettbewerbsverhältnis zur Revisionswerberin stehe, im Mehrheitseigentum ausländischer Gesellschaften und nicht der Republik Österreich stehe und sohin keine öffentlichen sondern bestenfalls private Interessen ausländischer…
…Euro 206,40 bereits im Einkommensteuerbescheid (Bundesdienst Beiträge zu Interessenvertretung) berücksichtigt worden ist, weshalb die Berufung diesbezüglich abzuweisen ist. Kopierer, Laserdrucker: Aufgrund von Ermittlungen des UFS wurde von der Bw. glaubhaft gemacht, dass diese Geräte zu 70 % beruflich genutzt werden und lediglich zu 30% privat…
…von einem sog. "Mischaufwand" ausgegangen werden, dem untrennbar sowohl berufliche als auch private Interessen zu Grunde lagen. Gerade für diese Fälle hat jedoch der Verwaltungsgerichtshof - wie beschrieben - unter Bedachtnahme auf das für derartige Aufwendungen generell geltende "Aufteilungsverbot", das sich aus der Bestimmung des § 20 Abs…
…Abrede gestellt. Eine derartige allgemein ausgerichtete Ausbildung, bei welcher die vermittelten Lehrinhalte nicht spezifisch auf die Fortbildung von BerufsorientierungstrainerInnen und Job-FinderInnen abstellen sondern für verschiedene berufliche Bereiche und private Interessen Verwendung finden, sind nach Ansicht des UFS nicht geeignet eine berufsspezifische Wissensvermittlung aufzuzeigen. Auch…
…bzw. Studienreisen in Gebiete, die auch das Ziel privater Erholungs- und Bildungsreisen sein können, liegt auch die Annahme einer Überschneidung beruflicher mit privaten Interessen nahe. Waren daher für eine Reise (auch) private Interessen ausschlaggebend, sind die dafür geltend gemachten Kosten zur Gänze nicht abzugsfähig (vgl…
…1967 u.a.: • Die Vermittlung der Qualifikation für ein bestimmtes Berufsbild/einen bestimmten Beruf, sowie • eine klare Unterscheidung und Abgrenzung zu einem Besuch von Kursen aus privaten Interessen. • Bestimmend ist nicht nur der Lerninhalt, sondern auch die Art der Ausbildung und der Rahmen • ein nachvollziehbares…
…Die beschriebenen Vorgänge könnten daher, da hier private Interessen wahrgenommen wurden, nicht als betrieblich veranlasste Reisen angesehen werden. Nach Lehre und Rechtsprechung reicht aber ein allgemeines berufliches Interesse nicht aus, die Betriebsbedingtheit einer Reise zu begründen, bzw können im Verlauf von Urlaubsreisen mitverfolgte geschäftliche Agenden…
…StrLNr. 109/99 werde aufrecht erhalten. Darin wird weiters ausgeführt, dass es nicht ausschließlich zivilrechtliche sohin private Interessen seien, die den Antrag auf Akteneinsicht begründen. Es sei nämlich das öffentliche Interesse in disziplinärer Hinsicht durch das verhalten des Steuerberaters berührt. Disziplinarvorschriften und Disziplinarmaßnahmen dienen dazu…
…Wellnesshotels, Fitnesscenter, private Interessenten etc mit Fotos und Preisen versendet worden. Einige Gegenstände seien derzeit noch immer vorhanden und werden bis zu einem allfälligen Verkauf gelagert. Beigelegt sind dem Schreiben Rechnungen über den Verkauf von Einrichtungsgegenständen des Fitnesscenters, die vertragliche Regelung zwischen Bf und C…
…vom 19.3.1998, 96/15/0213 zur alten Rechtslage). Der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen als außerordentlicher Hörer unterscheidet sich in quantitativer Hinsicht nicht vom Besuch von Lehrveranstaltungen oder Kursen aus privatem Interesse und ist daher noch nicht als Ausbildung zu erkennen, in deren Rahmen sich…
…wenn der Abschluss im betrieblichen Interesse erfolgt ist und die Verfolgung privater Zwecke ausgeschlossen oder unbedeutend ist. Auf Grund des Naheverhältnisses zwischen dem Berufungswerber (Einzelunternehmer) als Versicherungsnehmer und der Ehegattin als versicherte Person sind somit sehr strenge Maßstäbe anzulegen. Ein Teil des Versicherungsvertrages begünstigt den…
…verbessert würden. Die derzeitige Einkünfteerzielung sei aufgrund des Mangels an Pädagogen nicht gefährdet und die Umschulung lasse aus dem neuen Beruf keine höheren Einkünfte erwarten. Aufgrund der gesundheitlichen Probleme der Beschwerdeführerin sei auch von einem privaten Interesse an der Ausbildung auszugehen. Somit werde beantragt, die…
…der Kosten seiner privaten Balleinladungen eingetreten, der Bereicherungswille wird durch die Gesellschafter-Geschäftsführerstellung indiziert. Auch dann, wenn eine zwar betrieblich veranlasste aber nicht abzugsfähige Geschäftsfreundebewirtung (§ 12 Abs 1 Z 3 KStG) angenommen werden könnte, läge in der Übernahme von Aufwendungen, die private Interessen des Gesellschafters…
…EStG 1988). Rechtslage bis 01.08.2011 Über einen Arbeitnehmer in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Strafverfahren verhängte Geldstrafen sind grundsätzlich auch dann keine Werbungskosten, wenn die Straftat in Ausübung des Berufes des Steuerpflichtigen begangen wurde und private Interessen nicht berührt wurden. Dies gilt auch dann…
…Zum USV-Mitgliedsbeitrag: Mitgliedsbeiträge eines politischen Mandatares an örtliche Vereine, die auch jeder andere am Vereinsleben interessierte Gemeindebürger entrichtet, sind nicht als Werbungskosten berücksichtigbar: Sie dienen der privaten Lebensführung und fallen sohin unter das in § 20 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988 vorgesehene…
…die Festlegung, Eintreibung von Gebühren, Mitgliedsbeiträgen und ähnlichem von Privatfirmen zuständig. Dazu gebe es den zuständigen Gerichtsweg. Die Landwirtschaftskammer sei eine private Interessensvertretung einer kleinen Personengruppe. Das Abwälzen von Finanzangelegenheiten auf die Behörde grenze an Missbrauch. Die Kammerbeiträge werden zwangsweise bezahlt. Nun solle zusätzlich - neu…
…Werbungskostenabzug nicht zustehe, soweit der Umschulung private Interessen zugrunde liegen. Diesbezüglich bleibt nach Ansicht des Gerichts unklar, ob die belangte Behörde dem Bf. damit unterstellen wollte, er würde die gegenständliche Ausbildung aus privaten Motiven betreiben. Am 19.11.2021 brachte der Bf. beim Bundesfinanzgericht diesbezüglich…
…öffentlichen Interessen entgegen, weil die durch das GSpG zu schützende Konzessionärin Casinos Austria AG, die ebenfalls Poker anbiete und daher in einem Wettbewerbsverhältnis zur Revisionswerberin stehe, im Mehrheitseigentum ausländischer Gesellschaften und nicht der Republik Österreich stehe, sohin keine öffentlichen Interessen, sondern bestenfalls private Interessen ausländischer…