…€, rechne aber für das Jahr 2008 mit einem um 500,00 € niedrigeren monatlichen Nettoeinkommen. Im Übrigen seien seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber den erstinstanzlichen Feststellungen unverändert. Vom Beschuldigtenvertreter wird darauf hingewiesen, dass der Beschuldigte im Jahr 2002 in Konkurs gegangen ist. Die…
…20.000,00 ergibt sich im Falle eines durchschnittlichen Verschuldens, einer Gleichgewichtung der Erschwerungs- und Milderungsgründe sowie durchschnittlicher persönlicher und wirtschaftliche Umstände beim Beschuldigten ein Ausgangswert von € 26.000,00. Den Milderungsgründen der wirtschaftlichen Zwangslage, welche den Beschuldigten als Geschäftsführer der A-GmbH wohl…
…Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. Läge ein durchschnittliches Verschulden des Finanzstraftäters vor, hielten sich die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage und bestünden beim Beschuldigten durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände, ergäbe sich solcherart eine Geldstrafe von etwa € 72.000,00. Das in seinem…
…17 X 3 ergibt somit € 150.936,51. Läge ein durchschnittliches Verschulden vor, hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und bestünden beim Beschuldigten durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände, ergäbe sich solcherart ein Ausgangswert von rund € 75.500,00. Laut Aktenlage ist…
…Sinne des Art. 120 Abs 2 UZK, der auf individuelle persönliche und wirtschaftliche Umstände des jeweiligen Antragstellers abstellt. Daher findet § 199 BAO keine Anwendung, und die Behörde hätte für jeden Antragsteller eine eigenständige Entscheidung zu treffen gehabt. Der Bescheid wird sohin insofern aufgehoben, als er…
…Sinne des Art. 120 Abs 2 UZK, der auf individuelle persönliche und wirtschaftliche Umstände des jeweiligen Antragstellers abstellt. Daher findet § 199 BAO keine Anwendung, und die Behörde hätte für jeden Antragsteller eine eigenständige Entscheidung zu treffen gehabt. Der Bescheid wird sohin insofern aufgehoben, als er…
…Sinne des Art. 120 Abs 2 UZK, der auf individuelle persönliche und wirtschaftliche Umstände des jeweiligen Antragstellers abstellt. Daher findet § 199 BAO keine Anwendung, und die Behörde hätte für jeden Antragsteller eine eigenständige Entscheidung zu treffen gehabt. Der Bescheid wird sohin insofern aufgehoben, als er…
…a FinStrG ein Abschlag von einem Drittel vorgenommen wird. Bestünde durchschnittliches Verschulden, hielten sich die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage und bestünden beim Beschuldigten durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände, ergäbe sich solcherart ein Ausgangswert von gerundet € 45.000,00. Dem Erschwerungsgrund der Vielzahl der…
…sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und bestünden bei ihm durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände, ergäbe sich solcherart ein Ausgangswert von gerundet € 30.000,00. Im gegenständlichen Fall hat der Beschuldigte über viele Jahre hinweg aus Gründen einer Arbeitsüberlastung und vorübergehend knapper Liquidität…
…Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage, wäre von einem durchschnittlichen Verschulden des Finanzstraftäters auszugehen und lägen bei ihm durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände vor, ergäbe sich solcherart eine Geldstrafe von etwa € 65.000,00. Wenngleich obenstehend die Umstände der beruflichen Veränderung des Beschuldigten und die…
…gerade in einem solchen Fall dann die erfolgte Schadensgutmachung. In Abwägung dieser Umstände kann die obgenannte Geldstrafe auf € 15.000,00 abgemildert werden, wovon in Anbetracht der dargestellten wirtschaftlichen Situation und der persönlichen Lage (die genannten Sorgepflichten) noch ein Abschlag auf € 10.000…
…und Erschwerungsgründe die Waage, wäre von einem durchschnittlichen Verschulden des Finanzstraftäters auszugehen und lägen bei ihm durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände vor, ergäbe sich solcherart eine Geldstrafe von etwa € 54.000,00. Den Milderungsgründen der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit des Täters, der erfolgten Schadensgutmachung, des Umstandes…
…Aktenlage ebenfalls nicht zu entnehmen und wurden auch nicht behauptet. Eine Schadensgutmachung hat nicht stattgefunden ist auch nicht zu erwarten (Kontoabfrage). Läge ein durchschnittliches Verschulden des Finanzstraftäters vor bei einander die Waage haltenden Erschwerungs- und Milderungsgründen und bestünden bei ihm durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände…
…Vorliegen besonderer Gründe zulässig; solche sind der Aktenlage ebenfalls nicht zu entnehmen und wurden auch nicht behauptet. Läge ein durchschnittliches Verschulden des Finanzstraftäters vor bei einander die Waage haltenden Erschwerungs- und Milderungsgründen und bestünden bei ihm durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände, ergäbe sich solcherart ein…
… 23 Abs. 4 FinStrG nur vor Vorliegen besonderer Gründe zulässig. Läge ein durchschnittliches Verschulden des Finanzstraftäters vor bei einander die Waage haltenden Erschwerungs- und Milderungsgründen und bestünden bei ihm durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände, ergäbe sich solcherart ein Ausgangswert von gerundet € 25.000,00…
…Erschwerungs- und Milderungsgründen und bestünden beim Täter durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände, ergäbe sich solcherart ein Ausgangswert von gerundet lediglich € 8.000,00. Den Milderungsgründen der finanziellen Notlage und der depressiven Verstimmung, wodurch der Beschuldigte zu seinem Verhalten verleitet worden ist, und des zwischenzeitlich…
…Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen; ebenso sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Hielten sich im gegenständlichen Fall die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage, lägen beim Beschuldigten durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände vor und nimmt man überdies…
…und Milderungsgründe die Waage und bestünden beim Beschuldigten durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände, ergäbe sich solcherart ein Ausgangswert von rund € 30.000,00. Zu Gunsten des Beschuldigten sprechen seine Mitwirkung an der Aufklärung der strafrelevanten Sachverhalte, der Zeitablauf bzw. die Veränderung in den persönlichen…
…persönliche und wirtschaftliche Umstände, ergäbe sich solcherart ein Ausgangswert von rund € 26.000,00. Eine Schadensgutmachung hat nicht stattgefunden. Den mildernden Umständen der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit der Beschuldigten, der Tatsache, dass es hinsichtlich der Vorsatztaten nur bei einem Versuch geblieben ist, der finanziellen Zwangslage und…
…99 X 2 ergibt somit € 114.107,98. Läge ein durchschnittliches Verschulden vor, hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und bestünden beim Beschuldigten durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände, ergäbe sich solcherart ein Ausgangswert von rund € 57.000,00. Festzuhalten ist vorerst…