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UFSW RV/1680-W/04Nicht erbrachte Leistungen als Betriebsausgaben. AfA Firmenwert stellt abnutzbares Anlagevermögen dar. Luxustangente ist bei luxuriösen Fahrzeugen auszuscheiden. Bilanzberichtigung bei Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG zur Bildung Rückstellungen nicht zulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004

…gewahrt bleibt ist der Firmenwert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. § 8(3) eine AfA über 15 Jahre anzusetzen (vgl. Gewinnrichtlinien zum EStG 1988 Abs. c zu § 6 EStG Firmenwert). Fällt das Hindernis für die Abnutzbarkeit des Firmenwertes weg (z…

UFSI RV/0161-I/10Bilder als nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2011

…einzelne Anlagegut 400 € nicht übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter). Die Absetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (über die jährliche AfA bzw. bei geringwertigen Wirtschaftsgütern im Wege der Sofortabschreibung) kommt, wie sich aus den §§ 7 Abs. 1 und 13 EStG 1988 ergibt, nur für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens…

UFSW RV/3122-W/02Bewertung des nicht abnutzbaren Konzessionswertes einer Apotheke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2006

…ergebe einen Konzessionswert in Höhe von S 9.350.436, weshalb der gesamte Firmenwert in Höhe von S 7.808.000 als Konzessionswert angesetzt werden müsse und somit nicht abnutzbar sei. Die für die Jahre 1997, 1998 und 1999 maßgeblichen Erfolgsänderungen wurden daher wie folgt…

UFSW RV/2600-W/02Berechnung des nicht abnutzbaren Konzessionswerts einer Apotheke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2006

…Juni 1999 hiezu aus, dass es sich bei dem apothekengesetzlich gewährleisteten Schutz, der die Lebensfähigkeit bestehender öffentlicher Apotheken durch Verankerung einer Mindestanzahl von 5.500 zu versorgenden Personen sichern soll, um ein eigenes nichtabnutzbares Wirtschaftsgut handle, das im Falle des entgeltlichen Erwerbs einer bestehenden öffentlichen…

UFSW RV/0107-W/02Apothekenkonzession als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2004

…somit auch der im nunmehrigen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Februar 2003, 97/13/0155 zum Ausdruck gebrachten Rechtsansicht, wonach Apothekenkonzessionen, weil sie einen besonderen Schutz vor Konkurrenzierung bieten, nicht abnutzbare firmenwertähnliche Wirtschaftsgüter darstellen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 8. September 2004

UFSW RV/2436-W/02Berechnung des nicht abnutzbaren Konzessionswertes einer Apotheke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2006

…sich mehrfach mit Frage der Absetzbarkeit des in der Konzession einer öffentlichen Apotheke bestehenden Wirtschaftsgutes nach der Rechtslage seit dem Inkrafttreten des EStG 1988 auseinandergesetzt und dabei wiederholt ausgesprochen, dass Apothekenkonzessionen, da diese einen besonderen Schutz vor Konkurrenzierung bieten, ein nicht abnutzbares firmenwertähnliches Wirtschaftsgut darstellen …

BFG RV/7103382/2022keine AfA von Grund und Boden als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.01.2023

…und Bodens auszuscheiden. Dies gilt nicht, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich davon abweichen. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, an Hand geeigneter Kriterien (z. B. Lage, Bebauung) abweichende Aufteilungsverhältnisse von Grund und Boden und Gebäude im Verordnungswege festzulegen. Abnutzbar sind Wirtschaftsgüter, deren Nutzungsdauer zeitlich…

UFSS RV/0011-S/06Versicherungssteuer als Bestandteil der Anschaffungskosten eines nicht abnutzbaren Wirtschaftsgutes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2007

…EStG8 § 29 Tz 21)." Zusammenfassend kann daher unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen festgestellt werden, dass die Versicherungssteuer als Bestandteil der Anschaffungskosten eines nicht abnutzbaren Wirtschaftsgutes nicht zu Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs 1 Z 8 EStG in Verbindung mit § 7 EStG führen kann. Hinsichtlich…

UFSW RV/1679-W/051) Unterstellung eines Zuflusses von nicht erklärten Mieteinnahmen 2) Abnutzbarkeit von Markenrechten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2009

…Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Gemäß § 6 Abs. 2 lit.a EStG 1988 sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Gemäß § 6 Z 1 EStG 1988 ist…

UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden. 3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 3/3

…weiter in der KG tätig gewesen und deute auch der Umstand, dass in der Firmenbezeichnung der KG der Name Dr. G aufscheine, dass der Firmenwert nicht abnutzbar sei. Dr. Ni hat wiederholt vorgebracht, dass Dr. G 1994 endgültig seine Tätigkeit für die KG eingestellt habe…

UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 3/3

…weiter in der KG tätig gewesen und deute auch der Umstand, dass in der Firmenbezeichnung der KG der Name Dr. G aufscheine, dass der Firmenwert nicht abnutzbar sei. Dr. Ni hat wiederholt vorgebracht, dass Dr. G 1994 endgültig seine Tätigkeit für die KG eingestellt habe…

UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 3/3

…weiter in der KG tätig gewesen und deute auch der Umstand, dass in der Firmenbezeichnung der KG der Name Dr. G aufscheine, dass der Firmenwert nicht abnutzbar sei. Dr. Ni hat wiederholt vorgebracht, dass Dr. G 1994 endgültig seine Tätigkeit für die KG eingestellt habe…

UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 3/3

…weiter in der Bw tätig gewesen und deute auch der Umstand, dass in der Firmenbezeichnung der KG der Name Dr. G aufscheine, dass der Firmenwert nicht abnutzbar sei. Dr. Ni hat wiederholt vorgebracht, dass Dr. G 1994 endgültig seine Tätigkeit für die Bw eingestellt habe…

UFSW RV/1888-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005

…GZ GZBE2 verwiesen, wonach der Firemnwert als abutzbar anzusehen ist und beginnend mit dem Jahr 1994 auf 5 Jahre abzuschreiben ist. Verzinsung Verrechnungskonto: Da nicht alle im Jahr 1996 verrechneten Leistungen anzuerkennen sind, vermindert sich auch der auf das Verrechnungskonto entfallende Zinsenaufwand. Die Berechnung des…

UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 1/3

…Schreiben vom 2.6.1998. (AB Bl. 267ff) Abschreibung des Firmenwertes: Die Qualifizierung des Firmenwertes mit Anschaffungskosten S 7.000.000,00 als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut und die Annahme einer Nutzungsdauer von 15 Jahren in analoger Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG beruhe auf unzutreffenden…

UFSW RV/0776-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwet ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005

…GZ RV/0775-W/05 verwiesen, wonach der Firemnwert als abutzbar anzusehen ist und beginnend mit dem Jahr 1994 auf 5 Jahre abzuschreiben ist. Verzinsung Verrechnungskonto: Da nicht alle im Jahr 1996 verrechneten Leistungen anzuerkennen sind, vermindert sich auch der auf das Verrechnungskonto entfallende Zinsenaufwand…

UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 1/3

…Juni 1998. (AB Bl. 267ff) Abschreibung des Firmenwertes: Die Qualifizierung des Firmenwertes mit Anschaffungskosten S 7.000.000,00 als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut und die Annahme einer Nutzungsdauer von 15 Jahren in analoger Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG beruhe auf unzutreffenden Feststellungen, unrichtiger Beweiswürdigung…

UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 1/3

…Juni 1998. (AB Bl. 267ff) Abschreibung des Firmenwertes: Die Qualifizierung des Firmenwertes mit Anschaffungskosten S 7.000.000,00 als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut und die Annahme einer Nutzungsdauer von 15 Jahren in analoger Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG beruhe auf unzutreffenden Feststellungen, unrichtiger Beweiswürdigung…

UFSW RV/0355-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006

…der Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom DatGZBE1 verwiesen, wonach der Firemnwert als abutzbar anzusehen ist und beginnend mit dem Jahr 1994 auf 5 Jahre abzuschreiben ist. Verzinsung Verrechnungskonto: Da nicht alle im Jahr 1996 verrechneten Leistungen anzuerkennen sind, vermindert sich auch der auf das Verrechnungskonto…

UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden. 3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 1/3

…Schreiben vom 2.6.1998. (AB Bl. 267ff) Abschreibung des Firmenwertes: Die Qualifizierung des Firmenwertes mit Anschaffungskosten S 7.000.000,00 als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut und die Annahme einer Nutzungsdauer von 15 Jahren in analoger Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG beruhe auf unzutreffenden…