…gewahrt bleibt ist der Firmenwert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. § 8(3) eine AfA über 15 Jahre anzusetzen (vgl. Gewinnrichtlinien zum EStG 1988 Abs. c zu § 6 EStG Firmenwert). Fällt das Hindernis für die Abnutzbarkeit des Firmenwertes weg (z…
…einzelne Anlagegut 400 € nicht übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter). Die Absetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (über die jährliche AfA bzw. bei geringwertigen Wirtschaftsgütern im Wege der Sofortabschreibung) kommt, wie sich aus den §§ 7 Abs. 1 und 13 EStG 1988 ergibt, nur für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens…
…ergebe einen Konzessionswert in Höhe von S 9.350.436, weshalb der gesamte Firmenwert in Höhe von S 7.808.000 als Konzessionswert angesetzt werden müsse und somit nicht abnutzbar sei. Die für die Jahre 1997, 1998 und 1999 maßgeblichen Erfolgsänderungen wurden daher wie folgt…
…Juni 1999 hiezu aus, dass es sich bei dem apothekengesetzlich gewährleisteten Schutz, der die Lebensfähigkeit bestehender öffentlicher Apotheken durch Verankerung einer Mindestanzahl von 5.500 zu versorgenden Personen sichern soll, um ein eigenes nichtabnutzbares Wirtschaftsgut handle, das im Falle des entgeltlichen Erwerbs einer bestehenden öffentlichen…
…somit auch der im nunmehrigen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Februar 2003, 97/13/0155 zum Ausdruck gebrachten Rechtsansicht, wonach Apothekenkonzessionen, weil sie einen besonderen Schutz vor Konkurrenzierung bieten, nicht abnutzbare firmenwertähnliche Wirtschaftsgüter darstellen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 8. September 2004
…sich mehrfach mit Frage der Absetzbarkeit des in der Konzession einer öffentlichen Apotheke bestehenden Wirtschaftsgutes nach der Rechtslage seit dem Inkrafttreten des EStG 1988 auseinandergesetzt und dabei wiederholt ausgesprochen, dass Apothekenkonzessionen, da diese einen besonderen Schutz vor Konkurrenzierung bieten, ein nicht abnutzbares firmenwertähnliches Wirtschaftsgut darstellen …
…und Bodens auszuscheiden. Dies gilt nicht, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich davon abweichen. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, an Hand geeigneter Kriterien (z. B. Lage, Bebauung) abweichende Aufteilungsverhältnisse von Grund und Boden und Gebäude im Verordnungswege festzulegen. Abnutzbar sind Wirtschaftsgüter, deren Nutzungsdauer zeitlich…
…EStG8 § 29 Tz 21)." Zusammenfassend kann daher unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen festgestellt werden, dass die Versicherungssteuer als Bestandteil der Anschaffungskosten eines nicht abnutzbaren Wirtschaftsgutes nicht zu Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs 1 Z 8 EStG in Verbindung mit § 7 EStG führen kann. Hinsichtlich…
…Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Gemäß § 6 Abs. 2 lit.a EStG 1988 sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Gemäß § 6 Z 1 EStG 1988 ist…
…weiter in der KG tätig gewesen und deute auch der Umstand, dass in der Firmenbezeichnung der KG der Name Dr. G aufscheine, dass der Firmenwert nicht abnutzbar sei. Dr. Ni hat wiederholt vorgebracht, dass Dr. G 1994 endgültig seine Tätigkeit für die KG eingestellt habe…
…weiter in der KG tätig gewesen und deute auch der Umstand, dass in der Firmenbezeichnung der KG der Name Dr. G aufscheine, dass der Firmenwert nicht abnutzbar sei. Dr. Ni hat wiederholt vorgebracht, dass Dr. G 1994 endgültig seine Tätigkeit für die KG eingestellt habe…
…weiter in der KG tätig gewesen und deute auch der Umstand, dass in der Firmenbezeichnung der KG der Name Dr. G aufscheine, dass der Firmenwert nicht abnutzbar sei. Dr. Ni hat wiederholt vorgebracht, dass Dr. G 1994 endgültig seine Tätigkeit für die KG eingestellt habe…
…weiter in der Bw tätig gewesen und deute auch der Umstand, dass in der Firmenbezeichnung der KG der Name Dr. G aufscheine, dass der Firmenwert nicht abnutzbar sei. Dr. Ni hat wiederholt vorgebracht, dass Dr. G 1994 endgültig seine Tätigkeit für die Bw eingestellt habe…
…GZ GZBE2 verwiesen, wonach der Firemnwert als abutzbar anzusehen ist und beginnend mit dem Jahr 1994 auf 5 Jahre abzuschreiben ist. Verzinsung Verrechnungskonto: Da nicht alle im Jahr 1996 verrechneten Leistungen anzuerkennen sind, vermindert sich auch der auf das Verrechnungskonto entfallende Zinsenaufwand. Die Berechnung des…
…Schreiben vom 2.6.1998. (AB Bl. 267ff) Abschreibung des Firmenwertes: Die Qualifizierung des Firmenwertes mit Anschaffungskosten S 7.000.000,00 als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut und die Annahme einer Nutzungsdauer von 15 Jahren in analoger Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG beruhe auf unzutreffenden…
…GZ RV/0775-W/05 verwiesen, wonach der Firemnwert als abutzbar anzusehen ist und beginnend mit dem Jahr 1994 auf 5 Jahre abzuschreiben ist. Verzinsung Verrechnungskonto: Da nicht alle im Jahr 1996 verrechneten Leistungen anzuerkennen sind, vermindert sich auch der auf das Verrechnungskonto entfallende Zinsenaufwand…
…Juni 1998. (AB Bl. 267ff) Abschreibung des Firmenwertes: Die Qualifizierung des Firmenwertes mit Anschaffungskosten S 7.000.000,00 als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut und die Annahme einer Nutzungsdauer von 15 Jahren in analoger Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG beruhe auf unzutreffenden Feststellungen, unrichtiger Beweiswürdigung…
…Juni 1998. (AB Bl. 267ff) Abschreibung des Firmenwertes: Die Qualifizierung des Firmenwertes mit Anschaffungskosten S 7.000.000,00 als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut und die Annahme einer Nutzungsdauer von 15 Jahren in analoger Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG beruhe auf unzutreffenden Feststellungen, unrichtiger Beweiswürdigung…
…der Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom DatGZBE1 verwiesen, wonach der Firemnwert als abutzbar anzusehen ist und beginnend mit dem Jahr 1994 auf 5 Jahre abzuschreiben ist. Verzinsung Verrechnungskonto: Da nicht alle im Jahr 1996 verrechneten Leistungen anzuerkennen sind, vermindert sich auch der auf das Verrechnungskonto…
…Schreiben vom 2.6.1998. (AB Bl. 267ff) Abschreibung des Firmenwertes: Die Qualifizierung des Firmenwertes mit Anschaffungskosten S 7.000.000,00 als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut und die Annahme einer Nutzungsdauer von 15 Jahren in analoger Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG beruhe auf unzutreffenden…