…der etwa noch erforderlichen Ermittlungen, somit in sachverhaltsmäßiger Hinsicht grundsätzlich entscheidungsreif vorzulegen. Bei objektiven Bedenken an der materiellen Richtigkeit - insbesondere infolge erstmaligen oder geänderten Vorbringens nach Rechtsmittelvorlage - hat der UFS den Sachverhalt im Interesse der materiellen Wahrheitsfindung und der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen weiter zu erforschen. …
…nicht existente Versender und Empfänger ausweisende Unterlagen zur Abgabenfestsetzung vorlegten, somit unter Verletzung einer Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, die Verkürzung von Abgaben bewirkt. Im Hinblick auf die rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilungen des Bf und der mitbeteiligten Personen, auf die rechtskräftig gewordenen abgabenrechtlichen Entscheidungen des BFG und…
…0177). Jeder Schätzung ist aber eine gewisse Ungenauigkeit immanent. Derjenige, der zur Schätzung Anlass gibt und bei der Ermittlung der materiellen Wahrheit nicht entsprechend mitwirkt, muss die mit der Schätzung verbundene Ungewissheit hinnehmen (VwGH 30.9.1998, 97/13/0033). In diesem Zusammenhang darf auf…
…und Behörden. Gerichtsurteile und verwaltungsbehördliche Entscheidungen strahlen somit mit der Wirkung ihre Verbindlichkeit in den objektiven und subjektiven Grenzen der materiellen Rechtskraft die Wirkung der Bindung aus. Die subjektiven Grenzen der Rechtskraft werden durch die Parteien des Verfahrens (inter pares) bestimmt (Erfordernis der Parteienidentität). Das…
…Umstände (§ 184 BAO). Im Erkenntnis vom 21.10.1993 hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) das Verhältnis zwischen Abgabenbehörde und Partei bei der Sachverhaltsermittlung so charakterisiert: "das (österreichische) Abgabenverfahren [ist] dadurch gekennzeichnet, daß einerseits die Abgabenbehörde die Verpflichtung zur amtswegigen Erforschung der materiellen Wahrheit trifft ( § 115 BAO )…
… 101 Abs. 3 BAO rechtliche Wirkung und ist ausreichend konkretisiert. Mangelnde Erforschung der Wahrheit, Verletzung der Manuduktionspflicht, Verletzung des Parteiengehörs: Die Vorbringen, wonach die §§ 85 ff BAO verletzt worden seien, die materielle Wahrheit nicht erforscht worden sei, ein Ermittlungsverfahren nicht durchgeführt worden sei und die…
…1 BAO sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu ermitteln. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit (Untersuchungsgrundsatz). Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind die Unmöglichkeit, Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung. Angaben eines Abgabepflichtigen, gegen deren Richtigkeit keine begründeten Zweifel bestehen…
…der Parteien, alles Erforderliche für ihren erfolgreichen Verfahrensausgang zu tun. Nur bei objektiven Bedenken an der materiellen Richtigkeit, muss der UFS im Interesse der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen die materielle Wahrheit weiter erforschen. 1. Reisekosten Der Bw. beantragt für die von ihm durchgeführten Dienstreisen Differenzwerbungskosten, weil…
…UFS - im Vergleich zu jener der Abgabenbehörde erster Instanz - zurück. Nur bei objektiven Bedenken an der materiellen Richtigkeit hat der UFS im Interesse der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen die materielle Wahrheit weiter zu erforschen. Ansonsten liegt die Beweisführungspflicht grundsätzlich bei den Rechtsmittelparteien. Im gegenständlichen Fall hat…
…rechtlicher Erforderlichkeit wesentliche Fakten nicht bekannt gibt. Es darf dem Abgabepflichten nicht zum Nachteil gereichen, dass er sich in Unkenntnis der Rechtslage eines unzutreffenden Terminus bedient hat. Der Grundsatz der amtswegigen Erforschung der materiellen Wahrheit geht klar aus § 115 Abs. 1 BAO hervor. Im Übrigen…
…29*** wurde nicht erwähnt." Zu folgendem Vorbringen des Bf. aus dem Nachtrag vom 4.2.2022: "FB o.a. materielle Wahrheit vor anderen Behörden zu verschleiern indem die Seite 2 der Vernehmung von Fr. ***2*** v. 17.09.2020 unterschlagen wurde und es erst" Stellungnahme…
Wie die erkennende Behörde erster Instanz die auch im Verwaltungsstrafverfahren geltenden Grundsätze der Amtswegigkeit und der Erforschung der materiellen Wahrheit auslegt, offenbart sich darin, dass sie die Ausführungen des Beschwerdeführers in seinem Einspruch vom 12.2.2019 und insbesondere die darin gestellten Beweisanträge einfach ignoriert…
…zu entrichtenden Abgaben bekanntgeben. Nach § 115 Abs 1 BAO sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu ermitteln. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit (Untersuchungsgrundsatz). Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind die Unmöglichkeit, Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung (Vogel, FJ 1973…
…wo die Sachverhaltsermittlung unmöglich, unzulässig, unzumutbar oder unnötig sei. So sei die Abgabenbehörde auch dann verpflichtet die materielle Wahrheit zu erforschen, wenn das Vorbringen des Abgabepflichtigen unvollständig sei. Für das Schätzungsverfahren bedeute dies, dass die Sachverhaltsermittlung selbst bei Fehlen wesentlicher Unterlagen bis zur Grenze des…
…da es technisch unmöglich ist, den tatsächlichen Aufenthaltsort des Kunden zum Zeitpunkt der Teilnahme festzustellen, noch kann die Abgabenbehörde in der Folge die ,,materielle Wahrheit" herausfinden. In dem vorgelegten, verfassungsrechtlichen Gutachten kommt GUTACHTER1 zu dem Schluss, dass die vorliegenden Indizien sich nicht in dem vom…
…BAO sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu ermitteln. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit. Im Abgabenverfahren gilt nicht die Parteienmaxime, daher darf die Abgabenbehörde ihren Entscheidungen Sachverhalte nicht allein deshalb zu Grunde legen, weil sie von der Partei behauptet…
…des Bundesfinanzgerichtes - im Vergleich zu jener der Abgabenbehörde erster Instanz - zurück. Nur bei objektiven Bedenken an der materiellen Richtigkeit hat das Bundesfinanzgericht im Interesse der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen die materielle Wahrheit weiter zu erforschen. Ansonsten liegt die Beweisführungspflicht grundsätzlich bei den Rechtsmittelparteien. D.2.) Alleinerziehenden…
…Einkommensteuer ..... verurteilt worden ist.“ Das wird auch bei uns so gesehen: Das Gericht hat die materielle Wahrheit selbständig zu erforschen und dabei alleine auf der objektiven Tatseite die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes als auch die rechtliche Beurteilung dh die Beurteilung, ob der Steuertatbestand überhaupt verwirklicht…
…und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit (Untersuchungsgrundsatz). Die Abgabenbehörden haben nach § 115 Abs. 3 BAO Angaben der Abgabepflichtigen und amtsbekannte Umstände auch zugunsten…
…zu entrichtenden Abgaben bekanntgeben. Nach § 115 Abs 1 BAO sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu ermitteln. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit (Untersuchungsgrundsatz). Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind die Unmöglichkeit, Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung (Vogel, FJ 1973…