…der Berufung durch mündliche Verhandlung vor dem Berufungssenat gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat: Gem. § 284 (1) BAO idF vor dem BG BGBl. I Nr. 97/2002 setzt der Rechtsanspruch auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung das…
…2003 begehrten mündlichen Verhandlung Abstand zu nehmen war. Über die vorliegende Berufung war nämlich nach der vor dem 1. Jänner 2003 geltenden Rechtslage nach § 260 Abs. 2 lit. d BAO iVm § 261 BAO (idF vor dem BGBl. I 97/2002) durch den Berufungssenat der Finanzlandesdirektion…
…Fassung) Senatszuständigkeit bestand und ein Antrag auf mündliche Verhandlung weder in der Berufung, noch im Vorlageantrag oder in der Beitrittserklärung gestellt wurde, nicht vorgesehen ist. Da gem. § 260 Abs. 2 lit. d BAO alte Fassung dem Berufungssenat als Organ der Abgabenbehörde zweiter Instanz die Entscheidung…
…einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 282 Abs. 1 lit. a BAO obliegt die Entscheidung über Berufungen namens des Berufungssenates dem Referenten, außer in der Berufung, im Vorlageantrag oder in der Beitrittserklärung wird die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat…
…aber im Jahr 2005 gar nicht mehr vor, sodass schon alleine auf Grund dieser Tatsache eine Artfortschreibung nicht geboten gewesen wäre. B) Zum Antrag auf mündliche Verhandlung vor dem Berufungssenat: Gemäß § 282 Abs. 1 BAO obliegt die Entscheidung über Berufungen namens des Berufungssenates dem Referenten (…
…zeitlich der Beschlussfassung des Senates vorgelagert sein müsste) ist aber in der Niederschrift über die am 26. April 2010 vom genannten Spruchsenat abgehaltene mündliche Verhandlung für das Verhandlungsgeschehen vor der Verkündung der Entscheidung des Spruchsenates durch den Vorsitzenden nicht protokolliert (Spruchsenatsakt SpS 18/2010, Bl…
…eines Verhandlungtermins ersucht. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 160 Abs. 1 FinStrG ist über eine Berufung nach vorangegangener mündlicher Verhandlung zu entscheiden a) im Verfahren vor dem Berufungssenat, b) in sonstigen Berufungsverfahren, wenn dies der Berufungswerber in der Berufung beantragt hat oder wenn es die…
…gleichgelagerten Fälle (der sechs Berufungswerberinnen inklusive Bw.) wurden in eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungssenat zusammengefasst. Am 29. Juli 2003 entschied der Berufungssenat über diese Fälle. In 11 Fällen erging eine Abweisung. Hinsichtlich der abweisenden Berufungsentscheidungen wurde der Verfassungsgerichtshof angerufen. In 6 Fällen - wobei einer…
…Ein Rechtsanspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung setzt einen rechtzeitigen Antrag des Berufungswerbers voraus. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) genügt es nicht, wenn ein Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat erst in einem ergänzenden Schriftsatz gestellt wird (siehe etwa VwGH…
…auf mündliche Verhandlung (was nach alter Rechtslage nur in Fällen möglich war, über welche der Berufungssenat zu entscheiden hatte) ab 1. Jänner 2003 als auf Grund des § 284 Abs. Z 1 gestellt gelten. Zum anderen wird für jene Berufungen, über die nach der vor dem…
…einen Rechtsanspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat besitzt und eine solche gemäß §§ 125 Abs.3, 157 FinStrG nur dann unterbleiben darf, wenn der Beschuldigte darauf verzichtet hat, es sei denn, das Verfahren wäre einzustellen, ist also eine dem Gesetz entsprechende Aufklärung des…
…einem Berufungssenat als Organ der Finanzstrafbehörde u.a. dann obliegt, wenn der Beschuldigte dies in der Berufung begehrt (§ 62 Abs.2 lit.b) FinStrG). Gem. § 160 Abs.1 FinStrG ist über eine Berufung nach vorangegangener mündlicher Verhandlung u.a. entweder im Verfahren vor dem Berufungssenat…
…3 lit. c. FinStrG vorzugehen. Ein inhaltliches Eingehen auf den dem Finanzstrafverfahren zugrunde liegenden Sachverhalt und auf das Berufungsvorbringen war daher obsolet und es wurde daher auch keine mündliche Verhandlung vor dem Berufungssenat anberaumt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 12. September 2006
…eingetreten sein. Der Beschuldigte hat einen Rechtsanspruch auf seine Teilnahme an der mündlichen Berufungsverhandlung (vergleiche §§ 126, 157 FinStrG). Da also die mündliche Verhandlung vor dem Berufungssenat voraussichtlich bis zum Eintritt der absoluten Verjährung der gegenständlichen Finanzstrafsache nicht stattfinden kann, wäre es dem Berufungssenat auch verwehrt…
…und zwar auf Basis des letzten veranlagten Jahres laut Berufungsbegehren. Mit Schreiben vom 29. November 1999 beantragt der Berufungswerber erstmals die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat. Die gegenständliche Berufung wurde am 7. März 2000 der Abgabenbehörde zweiter Instanz - ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung - zur…
…amtsärztlichen Gutachten wird dem Bw. ein guter Ernährungszustand sowie ein guter Allgemeinzustand attestiert und dieser als vollkommen orientiert, psychisch stabil und derzeit klinisch unauffällig bezeichnet. Mit Ladung vom 26. Juli 2005 wurde der Bw. daher neuerlich zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat für 13…
…mündliche Verhandlung (was nach alter Rechtslage nur in Fällen möglich war, über welche der Berufungssenat zu entscheiden hatte) ab 1. Jänner 2003 als auf Grund des § 284 Abs. 1 Z. 1 gestellt gelten. Zum anderen wird für jene Berufungen, über die nach der vor dem…
…beantragte die Bw. die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat. Zu einem Vorhalt der beabsichtigten Entscheidung nahm die Bw. Stellung, dass jedenfalls für den maßgeblichen Großhandel des G1 ein Lager vorhanden gewesen sei (X Y) und es jedenfalls vor dem 10. Mai 1998 eine…
…prüfen. Zur Verdeutlichung der Berechnung werden zunächst die Feststellungen aus dem Gutachten aufgelistet und in der Folge detailliert die sich aus der weiteren Nachreichung von Unterlagen ergebenden Korrekturen dargestellt sowie abschließend eine Bewertung der Verfahrensergebnisse nach Abhaltung der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat am 9…
…Geschäftsführerbezüge habe und hielt ihm vor, dass er selbst diese Meinung in seinen Steuererklärungen für die folgenden Jahre teile. Angesprochen wurde weiters noch das Thema der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht sowie die Frage, ob der Antrag auf mündliche Verhandlung vor dem gesamten Berufungssenat aufrecht bleibt. …