…der Einhebung am 23. März 2005 bekannt und können nicht im Nachhinein als Begründung für eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse verwendet werden. Da jedoch nachträgliche Änderungen der Rechtsauffassung keine auf § 294 BAO gestützte Maßnahmen rechtfertigen (Stoll, BAO, 2841), im vorliegenden Fall nicht einmal eine Änderung…
…1 lit. a BAO ist eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des Bescheides…
… 294 Abs. 1 BAO: Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde ist - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, a) wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des…
…Abs. 3 BAO). Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde ist - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - gemäß § 294 Abs. 1 BAO nur zulässig, a) wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die…
…wäre. Jedoch wäre auch dies nicht der Fall, da seit der Bewilligung vom 7. Februar 2002 keine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse stattgefunden hätte. Abschließend wandte die steuerliche Vertretung ein, dass im Übrigen, wie in den Berufungen auch ausgeführt, keine Rechtsgrundlage für eine Besteuerung der Bw…
…dass sie keinen eigenen Willen hat. Eine juristische Person ist dem Willen eines Unternehmers dann derart untergeordnet, dass sie keinen eigenen Willen hat (Organschaft), wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in sein Unternehmen eingegliedert ist. Die Wirkungen der Organschaft…
…Wertfortschreibungsbescheid zu erlassen, wenn die Voraussetzungen hiefür nach den bewertungsrechtlichen Vorschriften vorliegen. § 193 Abs. 2 BAO sieht die Möglichkeit der Antragstellung auf Erlassung eines solchen Fortschreibungsbescheides vor. Fortschreibungen dienen der Berücksichtigung von Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse oder der Fehlerberichtigung (vgl. Ritz, BAO, Kommentar, 2.Auflage…
…Werte eines anderen Tages, und seien es auch nur jene des Vortages, zugrunde zu legen. Damit würde insbesondere gegen den Grundsatz der Bilanzwahrheit verstoßen, welcher einen den zum maßgeblichen Stichtag herrschenden, tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Ausweis des Vermögens sowie der Schulden des Unternehmens verlangt.' In dieser…
…vom Beschwerdeführer vorgebrachten, mit Listen, Kilometeraufstellungen und Routenplanerdarstellung untermauerten Argumente den tatsächlichen Verhältnissen und den dabei weitaus überwiegend im Ausland durchgeführten Fahrten mit dem Dienstauto entsprechen. Daraus ergibt sich für das Bundesfinanzgericht, dass der Beschwerdeführer den Gegenbeweis der Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967…
…von der laut Finanzamt von vornherein nicht realitätsnah erstellten Prognose wesentlich abweichen würden, wären bereits bei Erlassen des Einkommensteuerbescheides 2004 vom 28.4.2005 und erst Recht in den Folgejahren 2005 und 2006 möglich gewesen. Eine Prognose, die in keiner Weise an die tatsächlichen Verhältnisse…
…den tatsächlichen Verhältnissen, Beurteilung der Plausibilität anhand nachfolgend eingetretener Umstände sowie vollständiges Ersetzen einer früheren Prognose durch eine später vorgelegte Prognose. Im Folgenden ist zu prüfen, ob die aufgrund der Sanierung der Erdgeschosswohnung im Jahr 2009 erzielbaren höheren Mieterträge deshalb eine Änderung der Art der…
…Um für die Bewertung aller in der Natur tatsächlich vorkommenden landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb des Bundesgebietes die Gleichmäßigkeit zu sichern und Grundlagen durch feststehende Ausgangspunkte zu schaffen, stellt das Bundesministerium für Finanzen für bestimmte Betriebe (Vergleichsbetriebe) nach Beratung im Bewertungsbeirat mit rechtsverbindlicher Kraft das Verhältnis fest…
…aber nicht her. Es erlaube daher keine Rückschlüsse für die Zurechnung des Leasingobjektes. Für Zwecke der Umsatzsteuer gebe es keine anderen Wiederaufnahmegründe. Daher erweise sich diese Maßnahme als unzulässig, zumal dem Übergabeprotokoll eben gerade nicht zu entnehmen sei, wem das Leasingobjekt tatsächlich zuzurechnen sei. …
…eine allenfalls analoge Anwendung der Bestimmungen dennoch bejahen, so sei festzuhalten, dass in diesen Bestimmungen nur Berichtigungen offenkundiger Fehler Deckung finden würden, nicht jedoch die Änderung von begünstigenden Bescheiden, die in Ermangelung von vorliegenden Voraussetzungen im Rahmen einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse auch nicht nach…
…zeitraumbezogener Abspruch. Ein derartiger Abspruch gilt mangels eines im Bescheid festgelegten Endzeitpunktes für den Zeitraum, in dem die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse keine Änderung erfahren haben, jedenfalls aber bis zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides (vgl. in ständiger Rechtsprechung etwa VwGH30.1.2014, 2012/16…
…dem die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse keine Änderung erfahren haben, jedenfalls aber bis zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides (vgl. Verwaltungsgerichtshof vom 30.1.2014, 2012/16/0052). Der am 14. Februar 2014 erlassene Bescheid gilt daher bis zur Änderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse…
…zeitraumbezogener Abspruch. Ein derartiger Abspruch gilt mangels eines im Bescheid festgelegten Endzeitpunktes für den Zeitraum, in dem die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse keine Änderung erfahren haben, jedenfalls aber bis zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides (vgl. in ständiger Rechtsprechung etwa VwGH30.1.2014, 2012/16…
…das der Bw. bereits im dem Zahlungserleichterungsbescheid vom 24. Jänner 2003 zu Grunde gelegenen Ratenansuchen vom 9. Jänner 2003 gemacht hat. Im gegenwärtigen Entscheidungszeitpunkt kann somit auch keine wesentliche Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen auf Grund eines zum Vorbescheid nunmehr gravierend abweichenden Antragsbegehrens festgestellt werden…
…Schritt ist aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse zu prüfen, ob eine Betriebsweiterführung zu einem späteren Zeitpunkt durch den Beschwerdeführer zumindest theoretisch möglich ist. Nur für den Fall, dass eine Weiterführung theoretisch zu einem späteren Zeitpunkt möglich erscheint, stellt sich die Frage, wie der Bewirtschaftungsvertrag ausgestaltet ist…
…zu legen. In der dagegen erhobenen Berufung wurde vorgebracht, die Voraussetzungen für eine Bescheidberichtigung gem. § 293b BAO seien nicht gegeben, da seit Bescheiderlassung am 11. Juli 2005 keine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse eingetreten sei. In der Abgabenerklärung seien auch keine unrichtigen oder irreführenden Angaben gemacht…