…gemäß § 5 Abs. 1 WiEReG über das online abrufbare Unternehmensserviceportal vor. Nach der Aufforderung der belangten Behörde, die gesetzlich vorgesehene (jährliche) Meldung vorzunehmen (vgl. Bescheid vom 04.03.2021), speiste der steuerliche Vertreter am 08.04.2021 die Daten in das Register ein, die jedoch…
…kontaktiert habe und die unmittelbar darauf jeweils Antworten geschickt hat. Es ist eine zwingende Vorgabe des Gesetzgebers, dass in diesem Zusammenhang eben, einmal jährlich eine elektronische Meldung, dies auch wenn keine Änderung eingetreten ist, vorzunehmen ist. Die Erinnerungen enthalten umfangreiche Informationen zu einer Hilfestellung durch…
…als Liquidator. Der Beschuldigte war als Geschäftsführer verpflichtet der jährlichen Meldeverpflichtung nach § 5 WiEReG nachzukommen und hat trotz zweimaliger Erinnerungen, die elektronisch zugestellt und durch den Beschuldigten eingesehen wurden, zum Säumnistag 31.8.2022 keine elektronische Meldung vorgenommen. Er hat am 14.10.2022 eine…
…außen zur Vertretung berufene Organ der ***1***, Sitz in ***2***, FN ***3***, trotz zweimaliger Aufforderung am 10.06.2023 und am 18.08.2023 die jährliche Meldung gem. § 5 WiEReG nicht erstattet, und hiermit zwischen 10.10.2023 und 24.2.2024 das Finanzvergehen nach…
…nach der Fälligkeit der jährlichen Überprüfung gemäß § 3 Abs. 3 WiEReG, die bei der Überprüfung festgestellten Änderungen zu melden oder die gemeldeten Daten zu bestätigen. § 6 Abs. 2 WiEReG lautet: "Gesellschaften mit beschränkter Haftung gemäß § 1 Abs. 2 Z 4 sind von der Meldung gemäß …
…nach dem WiEReG bestehe unabhängig von der Androhung einer Zwangsstrafe, d.h. die jährliche Meldung wäre von Gesetzes wegen bereits vor dem 01.02.2025 durchzuführen gewesen. Die Androhung einer Zwangsstrafe diene nicht der Fristenwartung, für die Fristenwartung etwa für Steuerberatungskanzleien gebe es eigene Werkzeuge…
…bzw. den Bescheid über die Festsetzung einer Zwangsstrafe vom 11. Mai 2021 und damit auch ohne etwaiger Kenntnis der darin gesetzten (weiteren) Fristen wäre aufgrund der gesetzlichen Anordnung eine solche jährliche Meldung nach § 5 WiEReG schon lange vor Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides abzugeben gewesen. Tatsächlich…
…wirtschaftlichen Eigentümer eingetragen. Am 27. August 2018 erfolgte eine Meldung gemäß § 5 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG). Mit Erinnerungsschreiben vom 18. März 2021 ersuchte das Finanzamt die Bf., die von ihr zu erstattende (jährliche) Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer gemäß § 5 WiEReG bis längstens 10. Mai 2021…
…führte die Bf. ins Treffen, am 23.2.2023 sei ein Wechsel des Parteienvertreters für WiEReG-Zwecke bekannt gegeben und am selben Tag die jährliche Meldung durchgeführt worden. Somit sei vom ***FA*** im Zwangsstrafenverfahren die gegenüber der Registerbehörde bekannt gegebene Zustellbevollmächtigung zu beachten. Die in…
…am 2.7.2021 und am 12.8.2022 Mahnungen an die Bf verschickt wurden (siehe Datenbank WiEReG Zwangs- und Ordnungsstrafen), weil die Einreichung der jährlichen Meldung verabsäumt wurde. Die bisherige Erfüllung der Verpflichtungen ist daher als mangelhaft zu beurteilen. Der Parteienvertreter machte weiters geltend…
…Meldebefreiung gemäß § 6 WiEReG entfällt die Verpflichtung zur Meldung der Änderungen, wenn die Eintragung im jeweiligen Stammregister binnen vier Wochen beantragt wird. Rechtsträger, die nicht gemäß § 6 WiEReG von der Meldepflicht befreit sind, haben binnen vier Wochen nach der Fälligkeit der jährlichen Überprüfung gemäß § 3…
…Der Bf. scheint als Vertreter gemäß § 81 BAO auf. Das ist quasi die Vorgeschichte zur Anlastung in diesem Verfahren. Am 10.2.2021 wäre eine jährliche Meldung nach § 5 WiEReG zu erstatten gewesen, die unterblieben ist. Am 28.2.2021 erging eine Erinnerung an die…
…5. Ungeachtet dessen hat der Beschuldigte am 06.08.2021, sohin unverzüglich nach Erhalt der entsprechenden Informationen, Einsicht über das Unternehmensportal genommen und die "Meldung nach Fälligkeit der jährlichen Überprüfung" (iS einer Bestätigung, dass sich nichts verändert hat) versucht vorzunehmen; er hat den "Absendebutton" angeklickt…
…der Kommanditist ***5*** aus dieser KG ausgeschieden ist. Die Eintragung im Firmenbuch wurde mit 29.3.2011 vorgenommen. Am 14.12.2021 wurde im Firmenbuch der Antrag auf Löschung erfasst. Der Beschuldigte war nach handelsrechtlichen Vorgaben für die verfahrensgegenständliche jährliche Meldungserstattung nach § 5 WiEReG verantwortlich…
…(Abweisung) Die Festsetzung der gegenständlichen Zwangsstrafe vom 2.1.2025 war nach vorheriger schriftlicher Aufforderung zur Erbringung der verlangten jährlichen Meldung nach den Bestimmungen des WiEReG innerhalb einer Nachfrist und mit gleichzeitiger Androhung im Fall der Unterlassung der Handlung mit Erinnerungsschreiben vom 1.11.2024…
…Meldebefreiung gemäß § 6 WiEReG entfällt die Verpflichtung zur Meldung der Änderungen, wenn die Eintragung im jeweiligen Stammregister binnen vier Wochen beantragt wird. Rechtsträger, die nicht gemäß § 6 von der Meldepflicht befreit sind, haben binnen vier Wochen nach der Fälligkeit der jährlichen Überprüfung gemäß § 3 Abs…
…binnen vier Wochen nach der Fälligkeit der jährlichen Überprüfung gemäß § 3 Abs. 3 WiEReG, die bei der Überprüfung festgestellten Änderungen zu melden oder die gemeldeten Daten zu bestätigen. Gemäß § 5 Abs. 2 WiEReG hat die Meldung von den Rechtsträgern im elektronischen Wege über das Unternehmensserviceportal…
…binnen vier Wochen nach der Fälligkeit der jährlichen Überprüfung gemäß § 3 Abs. 3, die bei der Überprüfung festgestellten Änderungen zu melden oder die gemeldeten Daten zu bestätigen. Somit hätte die jährliche Meldung bis zum 04.11.2022 erfolgen sollen. Das Erinnerungsschreiben vom 10.11.2022…
…bei der es sich um eine Privatstiftung handelt, dazu auf, die "Erstmeldung oder Meldung nach Fälligkeit der jährlichen Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer entsprechend den Bestimmungen des § 5 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG)" bis spätestens 20.12.2021 nachzuholen. Für den Fall der Nichtbefolgung drohte das Finanzamt…
…beschränkter Haftung in Liquidation) mit, sie habe offenbar übersehen, die zu erstattende Erstmeldung oder Meldung nach Fälligkeit der jährlichen Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer entsprechend den Bestimmungen des § 5 des Bundesgesetzes über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts…