Betreibt die österreichische Tochtergesellschaft einer zu einem internationalen Konzern gehörenden schweizerischen Muttergesellschaft seit Jahren auf dem österreichischen Markt Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für Produkte des Konzerns und erfolgte die Gewinnzuordnung zur österreichischen Tochtergesellschaft stets nach der Kostenaufschlagsmethode, so erscheint eine grundsätzliche Änderung der Berechnungsmethode nicht geboten…
…der internationalen Steuerumgehung Vorschub geleistet werden sollte. Die hier entscheidende Frage ist, ob bei einer inländischen Bank Zweifel über die Rechtmäßigkeit der Unterlassung des inländischen Steuerabzuges aufgekommen sind oder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt aufkommen hätten müssen und folglich die Mitwirkung an einer Steuerumgehung bereits…
…ansässigen Gesellschaft" ("non-resident company") abzusprechen sein. Im Übrigen muss vorsorglich angemerkt werden, dass internationale Gestaltungen unter Einsatz steuerschonender oder steuerfreier ausländischer Basisgesellschaften einer genaueren Untersuchung aus dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauches bedürfen. Dies kann aber nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene geschehen…
…nicht so interpretiert werden, dass es den DBA-Partnerstaaten die Verpflichtung auferlegt, internationale Steuerumgehung zu dulden. Ziel und Zweck eines solchen Abkommens ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung, nicht aber die Schaffung von Steuerumgehungsmöglichkeiten. Daher steht auch das DBA-Malta weder der Anwendung des § 23 BAO…
…die durchwegs für internationale Steuerumgehungsmodelle herangezogen wurde, dann wird der gegenständliche Consultingaufwand nur dann als Betriebsausgabe anerkannt werden können, wenn es dem geprüften Unternehmen noch gelingen sollte, die aus den geschilderten Umständen zu ziehende Schlussfolgerung des Vorliegens einer internationalen Steuerumgehung zu Lasten des österreichischen Steueraufkommens…
…und Zweckes ausgelegt werden. Kernziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen und ähnlichen Effekten, die zum Nachteil eines oder beider Vertragstaaten für Steuerumgehungszwecke genutzt werden können. Daher wird auch die Wirksamkeit einer innerstaatlichen Missbrauchsabwehrgesetzgebung durch…
…einer zu Umgehungszwecken nutzbaren Besteuerungsminimierung; daher ist ein DBA nicht so zu verstehen, dass es dem Vertragspartner untersagt, sich in seinem innerstaatlichen Recht gegen die internationale Steuerumgehung zur Wehr zu setzen. Dies ist durch § 10 Abs. 3 KStG und die hiezu ergangene Verordnung BGBl. Nr…
…108). Davon abgesehen kann ein Doppelbesteuerungsabkommen nicht so interpretiert werden, dass es den DBA-Partnerstaaten die Verpflichtung auferlegt, internationale Steuerumgehung zu dulden. Wird eine mit 35% erhobene Steuer fast zur Gänze -mit knapp 31% - wiederum refundiert, verbliebe für die Anrechnung jedenfalls nur die verbleibenden Differenz…
…der Mutter-Tochter-Richtlinie durch Steuerpflichtige, denen die Vorteile dieser Richtlinie sonst nicht zustehen würden. EU-"Briefkastengesellschaften", deren man sich für internationale Steuerumgehungsstrategien bedient, sollen damit von diesen Begünstigungen ausgeschlossen werden. Ist die zwischengeschaltete EU-Gesellschaft lediglich ein Briefkasten, könne aus der Mutter-Tochter-Richtlinie…
…Mutter-/Tochter Richtlinie durch Steuerpflichtige, denen die Vorteile der Mutter-/Tochter Richtlinie sonst nicht zustehen würden. EU-"Briefkastengesellschaften", deren man sich gerne für internationale Steuerumgehungsstrategien bedient, sollen damit von der Begünstigung des § 94 Z 2 EStG 1988 ausgeschlossen werden (vgl. Kirchmayr in Doralt/Kirchmayr/Mayr…
…einem operativen kanadischen Unternehmen, so genießen die durch die kanadische Holdinggesellschaft nach Österreich durchgeschütteten Gewinne nur dann Steuerfreiheit gemäß § 10 Abs. 2 KStG, wenn kein Steuerumgehungsverdachtsfall im Sinn des § 10 Abs. 3 KStG vorliegt. Diese Voraussetzung wird insbesondere dann erfüllt sein, wenn die nach Österreich…
…Direkte Steuern sind vom Anwendungsbereich ausgeschlossen. Das EU-CH-Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten inkl. Beitreibung von MwSt (Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten, ABl…
Erzielt eine in einem Oststaat errichtete Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft aus ihrem dort ausgeübten operativen Geschäft Gewinne und werden diese Gewinne an die österreichische Muttergesellschaft ausgeschüttet, dann steht für diesen Beteiligungsertrag die Steuerfreiheit gemäß § 10 KStG zu. Wird nun in einem derartigen Fall wegen…
…gewinnmindernd abgesetzten Zinsen steuerfrei (bzw. steuerschonend) in die Steueroasengesellschaft einfließen, wenn schließlich diese Beträge von der Steueroasengesellschaft unter Ausnutzung des internationalen Schachtelprivilegs steuerfrei an die österreichische Muttergesellschaft weiterfließen und wenn auf diese Weise durch die Umweggestaltung die Versteuerung von deutschen Zinsen in Österreich umgangen wurde…
…speziell bei Umgehungs- und Missbrauchssachverhalten geklärt. Den Gesetzesmaterialien zum BGBl I Nr. 41/1998 sei zu ersehen, dass das Ziel der strittigen Bestimmungen die Vermeidung von Missbrauch und Steuerumgehung gewesen sei. Fraglich sei, ob der gewählte Weg dafür angemessen, zielgerichtet und sachgerecht und damit verhältnismäßig…
Ergibt das Ermittlungsverfahren, dass ein österreichisches Transportunternehmen Provisionszahlungen in Höhe von 10% des Umsatzes für angeblich von einer liechtensteinischen Anstalt vermittelte internationale Transportaufträge an diese Anstalt zu zahlen hat, wobei diese Anstalt über keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten und keinen eigenen Geschäftsbetrieb verfügt, sondern im Büro eines…
… 10 Abs. 4 KStG 1988 und VO BGBl. II Nr. 295/2004 tritt bei ausländischen Tochtergesellschaften mit schädlichen Passiveinkünften durch den "Methodenwechsel" der Verlust der internationalen Schachtelbefreiung ein, wenn die ausländische Steuer nicht der österreichischen Körperschaftsteuer vergleichbar ist. Eine Vergleichbarkeit ist gemäß § 3 Z 4…
…ihren Händen, noch ihre Gewinnausschüttungen an die D-GmbH der inländischen Besteuerung. Die Weiterausschüttung der an die D-GmbH geflossenen Einkünfte an die österreichische Ö-GmbH ist als Ertrag aus einer internationalen Schachtelbeteiligung nach Maßgabe des § 10 KStG von der Besteuerung in Österreich freizustellen. Ein…
Die Steuerbefreiung für internationale Schachteldividenden steht gemäß § 10 Abs. 2 KStG 1988 zu, wenn die die Dividenden empfangende österreichische Kapitalgesellschaft "in Form von Gesellschaftsanteilen" mindestens zu einem Viertel an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt ist. Es muss sonach eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung vorliegen. Bedeutungslos ist die Aktiengattung…
…mit dem Ziel, für eine sachgerechte internationale Gewinnaufteilung zwischen den drei involvierten Staaten zu sorgen (und zwar entweder im Wege eines Verständigungsverfahrens oder im Wege des Amtshilfeverkehrs). Diese internationale Zusammenarbeit kann allerdings mit erheblichem zeitlichen Aufwand und gegebenenfalls mit Auslandsdienstreisekosten verbunden sein, die angesichts des…