…vom 3.7.2000 wird wie folgt begründet. Die Erstbehörde halte offensichtlich trotz der vorgelegten öffentlichen Urkunden die überwiegende bzw. urkundlich bescheinigte sogar alleinige Kostentragung des Berufungswerbers für seine beiden in Bosnien lebenden mj. Enkelkinder während des Antragszeitraumes für nicht glaubhaft bzw. nicht nachgewiesen. Gemäß …
…und Enkel2 (Zeitraum 2/1995 bis 3/1995) entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) beantragte mit Schreiben vom 26.2.1998 die Gewährung der Familienbeihilfe (FB) für seine beiden in Bosnien lebenden Enkelkinder a.) Enkel1 ( geb…
…Familienbeihilfe für seine in Bosnien lebenden Enkelkinder Kind1 und Kind2 für den Zeitraum 11/1992 bis einschl. 1/1993. Mit Bescheid vom 15.3.2000 wies das Finanzamt den Antrag als unbegründet ab und führte begründend aus, dass der Geldfluss nach Bosnien nicht bewiesen worden…
…Behörde nicht dargetan und sei ein solcher auch nicht gegeben. Da sohin entgegen der Ansicht der Behörde der Berufungswerber die vom Gesetz geforderte überwiegende Kostentragung für sein in Bosnien lebendes minderjähriges Enkelkind im antragsgegenständlichen Zeitraum sehr wohl und zwar mehrfach urkundlich nachgewiesen habe, werde beantragt…
…gegenständlichen Fall ist strittig, ob für die im Spruch angeführten beiden in Bosnien lebenden Enkelkinder des Berufungswerbers (Bw.) im Streitzeitraum (6/95 - 9/96) Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Das Finanzamt hat diese Frage verneint und seinen Standpunkt im abweislichen Bescheid vom 1. August 2001 wie…
…in den Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für die vorhin angeführten vier Enkelkinder mündet, wird als Begründung vorgebracht: "Die Erstbehörde hält offensichtlich trotz der vorgelegten öffentlichen Urkunden die überwiegende bzw. urkundlich bescheinigt sogar die alleinige Kostentragung des Bw. für seine in Bosnien lebenden mj. Enkelkinder…
…den Zeitraum Februar 1995 bis September 1996 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 7.2.2000 beantragte der Berufungswerber (Bw.) beim Finanzamt Innsbruck die Gewährung der Familienbeihilfe (FB) für sein in Bosnien lebendes Enkelkind N.N…
…Übergabe bzw. Übernahme der Geldbeträge. Da dem Gemeindetag von Sipovo in Bosnien die Unterstützung der im Haushalt des Bw. in Bosnien lebenden Elternpaare der neun Enkelkinder durch humanitäre Organisationen unbekannt war (siehe Aussage der Gattin des Bw.), ist auch die Richtigkeit der Aussagen, dass es…
…gewährt. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 23. Mai 1997 beantragte der rechtliche Vertreter des Berufungswerbers (Bw) die Gewährung von Familienbeihilfe für in B lebende mj. Enkelkinder jeweils bis einschließlich September 1996. Mit Ersuchen um Ergänzung vom 17. Juli 1997 wurden vom Finanzamt folgende Unterlagen bzw Nachweise…
…sei ein solcher auch nicht gegeben. Da sohin entgegen der Ansicht der Behörde der Berufungswerber die vom Gesetz geforderte überwiegende Kostentragung für seine in Bosnien lebenden minderjährigen Enkelkinder im antragsgegenständlichen Zeitraum sehr wohl und zwar mehrfach urkundlich nachgewiesen habe, werde beantragt der vorliegenden Berufung Folge…
…sei ein solcher auch nicht gegeben. Da sohin entgegen der Ansicht der Behörde der Berufungswerber die vom Gesetz geforderte überwiegende Kostentragung für seine in Bosnien lebenden minderjährigen Enkelkinder im antragsgegenständlichen Zeitraum sehr wohl und zwar mehrfach urkundlich nachgewiesen habe, werde beantragt der vorliegenden Berufung Folge…
…der Familienbeihilfe für seine zwei in Bosnien lebenden minderjährigen Enkelkinder Fa. (geb. 11) und Aj. (geb. 22) jeweils von 04/1992 bis 09/1996. Die Enkelkinder würden in seinem Haushalt in Bosnien leben und zur Gänze mit Hilfe seiner in Österreich als Arbeiter erzielten Einkünfte…
…die Berufung als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Entscheidungsgründe Mit beim Finanzamt jeweils am 24. Februar 1997 eingelangten Anträgen ersuchte Z.M. (in der Folge Bw.) um Gewährung der Familienbeihilfe für seine in Bosnien lebenden minderjährigen Enkelkinder A.E., geboren 1981, A.Z.…
…September 1992 bis September 1996 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Im gegenständlichen Berufungsfall ist strittig, ob dem Berufungswerber (Bw.) für sein in Bosnien lebendes Enkelkind N.N. für den Zeitraum 9/1992 bis 9/1996 die Familienbeihilfe gebührt…
…am Familienwohnsitz des Berufungswerbers in Bosnien-Herzegowina im Haushalt des Berufungswerbers mangels eigenen Einkommens und Vermögens und mangels einer eigenen Unterkunft auch der (bereits volljährige) Sohn des Berufungswerbers, dessen Ehefrau, sohin die Schwiegertochter des Berufungswerbers, und dessen zwei Kinder, sohin die Enkelkinder des Berufungswerbers leben…
…Bw. in Österreich von seiner Ehefrau mitbewirtschaftet werden müsse und mitbewirtschaftet werde. Wie aus der vorgelegten Familienstandsbescheinigung hervorgehe, lebten mangels eigenen Einkommens im Haushalt des Bw. am Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina neben seiner Ehefrau auch sein volljähriger Sohn, seine Schwiegertochter und seine drei Enkelkinder. Eine…
…gegen den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 via FON an die belangte Behörde. Darin beantragte sie abermals die Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen für ihr in Bosnien und Herzegowina lebendes Kind zu berücksichtigen. Begründend führte die Beschwerdeführerin aus wie folgt: "Hiermit bitte ich um Korrektur des Bescheides 2018 hinsichtlich…
…machte. Im Haushalt in Bosnien befinde sich auch seine Mutter, die auf Grund ihres schlechten Gesundheitszustandes von seiner Gattin gepflegt werden müsse. Eine (übersetzte) "eidesstattliche Erklärung" seiner Gattin, dass er alle 2 Wochen mit dem Autobus nach Hause komme, liegt in den Akten auf. Ferner…
…und 2005 beantragte die Berufungswerberin (Bw.) die Geltendmachung einer außergewöhnlichen Belastung in Höhe von € 5.475,84 für 2004 bzw. € 5.504,64 für 2005. Über Vorhalt des Finanzamtes reichte die Bw. Unterlagen nach, denen zufolge sie ihre in Bosnien lebende Mutter unterstützt…
…sei tatsächlich und rechtlich nicht möglich, da der Bw. in den Jahren 1997 bis 2001 lediglich über eine so genannte "Schlafstelle" verfügt habe, weshalb die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für Österreich an die in Bosnien lebende Ehefrau allein aufgrund des § 8 Abs. 5 Fremdengesetzes (FrG) 1997…