…gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG ist daher erwiesen. Feststellungen zur subjektiven Tatseite: Mit der gegenständlichen Beschwerde stellt der Bf. das Vorliegen eines Verschuldens sowohl in Form des Vorsatzes als auch eine grob fahrlässige Handlungsweise in Abrede. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen…
…wie folgt: 1. Die Finanzstrafverfahren bezüglich der vom ABB als Finanzstrafbehörde zur StrafKtoNr ***Bf1-StrafKtoNr*** angelasteten Finanzvergehen nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG wegen grob fahrlässiger Verletzung a. der zum 18. November 2020 für die ***Verband KG*** bestehenden Meldepflicht nach § 5 WiEReG durch Nichtabgabe…
…nachweislich Kenntnis von den Erinnerungen hatte, es genügt, dass er grob fahrlässig keine Kenntnis von rechtswirksamen Erinnerungen erlangt hat. Im gegenständlichen Beschwerdefall unterblieb das Lesen der Aufforderungen, weil sich der Bf. als nur Papier berufener Geschäftsführer nicht für die Belangte der ***Verband GmbH*** verantwortlich fühlte…
…gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG abgeändert, wie folgt: 1. Herr ***Bf1*** ist schuldig, als Geschäftsführer der ***GmbH*** grob fahrlässig die zum 14. Juli 2023 bestehende Meldepflicht nach § 5 WiEReG verletzt zu haben, indem er trotz Aufforderung am 15. Juli 2023 und am 8. September 2023…
…der Verjährungseintritt bei einzelnen oder allen Finanzvergehen, die Einschränkung des Tatzeitraums bei einem Dauerdelikt, die Änderung der Verschuldensform (von vorsätzlich auf grob fahrlässig) und sonstige zu einer qualitativ oder quantitativ führenden Reduktion der strafbaren Handlung. Verfahrensrechtliche Mängel bzw formelle Fehler fallen nicht unter § 161 Abs…
…33***, die Richterin***34*** und die fachkundigen Laienrichter ***35*** und ***36*** in der Finanzstrafsache gegen 1) ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, 2) die ***Bf2***, ***29*** , wegen der Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzungen gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a…
Aufgrund der Umstände sehen wir ein grob fahrlässiges Verhalten und wird sich Herr ***24*** diesbezüglich geständig nach § 34 FinStrG verantworten. Vorauszahlungen selbst zu berechnender Abgaben (L, DB und DZ) Herr ***24*** stellt in Abrede, dass er in den angeführten Punkten vorsätzlich gehandelt hat und werden…
…vorsätzlicher Begehung mit einer Geldstrafe bis zu 200.000,- Euro zu bestrafen. Für die grobfahrlässige Begehung kommt eine Strafe bis 100.000,- Euro in Betracht. Als Grundvoraussetzung einer möglichen Strafe ist die ordnungsgemäße Zustellung der Erinnerungs- und Aufforderungsschreiben notwendig. Dokumente gelten dann als zu gestellt…
… 3 Abs. 1 und 2 (VbVG) ist die ***Bf2*** als belangter Verband (§ 1 Abs. 2 VbVG) für die Meldepflichtverletzung nach § 5 WiEReG grob fahrlässig begangen durch ihren Entscheidungsträger, ***Bf1***, als Dauerdelikt nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG zwischen 30.8.2024 und 8.11…
…vertreten durch Wess Kux Kispert & Eckert Rechtsanwalts GmbH Himmelpfortgasse 20 Tür 2, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzungen gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Strafbeschwerde des Beschuldigten vom 2.1.2025 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt für…
…zu den bewirkten Verkürzungen wurde nicht expressis verbis dargelegt, sondern immer nur auf die faktisch den Bilanzbuchhalter getroffen habende Meldepflicht verwiesen. Es liegen nunmehr zwei Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung der Strafneubemessung zu Grunde. VwGH 24.1.2013, 2011/16/0238: Bei bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben…
…Beschwerde wird teilweise stattgegeben und das angefochtene Erkenntnis wie folgt abgeändert: ***Bf1*** ist schuldig, als steuerlich verantwortlicher Geschäftsführer der ***Gesellschaft*** grob fahrlässig der Meldepflicht nach § 5 Abs 1 Z 1 des WiEReG trotz zweimaliger Aufforderung am 10.10.2022 und am 13.12.2022 im…
…gegen ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Mag. Andreas Krautschneider, Trautsongasse 6/5, 1080 Wien, wegen des Finanzvergehens der grob fahrlässigen Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 lit. a Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 1. Juni 2017 gegen das…
…auf Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren zu erkennen. Auf Verfall ist nach Maßgabe des § 17 zu erkennen. (3) Wer eine der im Abs. 1 bezeichneten Taten grob fahrlässig begeht, ist nur mit Geldstrafe bis zum Einfachen des Verkürzungsbetrages (Abs. 2) zu bestrafen. (4) § 35 Abs…
…durch Hochstöger, Nowotny & Wohlmacher Rechtsanwälte OG, Obere Donaustraße 4, 4040 Linz, wegen dem Finanzvergehen der Verzollungsumgehung (grob fahrlässige Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben) gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten als unmittelbaren Mittäter gemäß § 11 FinStrG vom 23. Juli 2020…
…2023 zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird teilweise stattgegeben und das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates wie folgt abgeändert: 1) ***Bf1***: Zu Punkt b) des angefochtenen Erkenntnisses grob fahrlässig unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe einer unrichtigen Normverbrauchsabgabenerklärung für 11/2012 eine Abgabe…
…a, erste Fallvariante zur Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben vor. Zur subjektiven Tatseite: Mittels Beschwerde der Beschuldigten wurde das mit Erkenntnis des Spruchsenates angelastete Verschulden der grob fahrlässigen Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben bestritten, mittels Beschwerde des Amtsbeauftragten eine Bestrafung wegen vorsätzlichen Handelns beantragt. Die Beschuldigte fungierte…
…Beschwerde wird stattgegeben und das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates wie folgt abgeändert: ***Bf1*** ist schuldig, als Vorstand der ***2*** steuerlich Verantwortlicher grob fahrlässig trotz zweimaliger Erinnerung vom 11.4.2021 sowie 4.6.2021, von 27.7.2021 bis 6.8.2021 eine Meldepflichtverletzung nach …
…eine Strafbarkeit nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG sind eine zumindest grob fahrlässige Verletzung einer Meldepflicht gemäß § 5 WiEReG sowie zweimalige Aufforderungen dieser nachzukommen. Die Erinnerung vom 11.4.2021 enthielt die Aufforderung bis 2.6.2021 die versäumte Handlung nachzuholen. Die Zwangsstrafenfestsetzung vom…
…Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der Spruch des angefochtenen Erkenntnisses wie folgt abgeändert: ***Bf1*** ist schuldig, er hat im Bereich des Finanzamtes Bregenz grob fahrlässig unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht nämlich durch Abgabe einer unrichtigen Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017…