…also die Privatsphäre der Gesellschafter betreffen. Die unter "Verrechnung" geführten privaten Konten würden kontokorrentmäßig geführt und als Saldo ins nächste Jahr vorgetragen. Das bedeutet, Leistung und Gegenleistung werden in Rechnung gestellt und in regelmäßigen Zeitabschnitten, im gegenständlichen Fall jährlich, ausgeglichen. Der Saldo wird ins nächste…
…dieses Anteilserwerbes erfolgte durch einen Großmutterzuschuss der V. an die Erwerberin in Höhe von S 275.000.000,00. Nach Leistung der Zuschüsse am 7. April 1998 wurde auf Grund von Verschmelzungsverträgen im August und September 1998 das Vermögen der Zwischengesellschaften Gu. GmbH und H…
…die Bw. einen Zuschuss von S 4.300.000.000,00 und die C. an die A.. einen Zuschuss von S 6.000.000.000,00. Zum Zeitpunkt der Leistungen war die C. zu 75 % unmittelbar an der Bw. beteiligt und die V. über die…
…1 % vom Wert der Leistung gemäß § 7 Abs. 1 Z. 2 KVG in Verbindung mit § 2 Z. 2 bis 4 KVG in Höhe von € 51.755.000,00 (gerundet gemäß § 204 BAO) € 517.550,00.“ Die Begründung hat folgenden Inhalt: " Gesellschaftsteuerpflichtige Leistung gem…
…konkretisiert, obwohl für mehrere gesellschaftsteuerpflichtige Leistungen nur der Zeitraum der Leistungen und die Summe der Leistungen genannt wird, wenn der Bf. bei Bescheiderlassung bekannt ist, welche konkreten Leistungen dem Finanzamt offengelegt wurden und aus den im Bemessungsakt befindlichen Schriftsätzen durch entsprechende Aufgliederungen erkennbar ist, für…
…indem erst unlängst der Missbrauchstatbestand herangezogen worden sei. Es ergebe sich im vorliegenden Fall in Anwendung der Judikatur des VwGH und EUGH unter Beachtung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise: gesellschaftsteuerpflichtige Leistungen der Gesellschafter an ihre Gesellschaft. PV: Es sei richtig, dass in der Beschwerde keine Ausführungen zum…
…als verlustkausal zu Buche schlagen würde oder nicht. Solche Leistungen und damit im Zusammenhang erfolgte Verpflichtungen der Gesellschafter sind ergebnisunabhängig, womit sich allfällige künftige Verluste sehr wohl auf das Gesellschaftsvermögen auswirken und sind deshalb gesellschaftsteuerpflichtige Leistungen im Sinn des § 2 Z 4 KVG (VwGH 13…
…obwohl gesellschaftsteuerpflichtige Leistungen von den am Rechtsvorgang Beteiligten mit Abgabenerklärung offen gelegt hätten werden müssen. Es lag neben der Eigenschuldnerin auch an dem zur Gesellschaftsteuererklärung verpflichteten Bw., dass das FAG nicht früher von der haftungsbegründenden Leistung Kenntnis erlangte. Eine Gesellschaftsteuerfestsetzung gegenüber der Eigenschuldnerin erfolgte nicht…
…dass keine freiwillige Leistung eines Gesellschafters (G.) an eine inländische Kapitalgesellschaft (an die Marketing GmbH) iSd § 2 Z 4 KVG vorliege, hinsichtlich welcher die Marketing GmbH gesellschaftsteuerpflichtig wäre. Diese Berufung wurde vom Finanzamt dem Unabhängige Finanzsenat ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung vorgelegt und dort unter der…
…dass keine freiwillige Leistung eines Gesellschafters (G.) an eine inländische Kapitalgesellschaft (an die Marketing GmbH) iSd § 2 Z 4 KVG vorliege, hinsichtlich welcher die Marketing GmbH gesellschaftsteuerpflichtig wäre. Diese Berufung wurde vom Finanzamt dem Unabhängige Finanzsenat ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung vorgelegt und dort unter der…
…Leistung. Daneben ist im Besonderen zu berücksichtigen, dass auf Grund des § 10 Abs. 2 KVG auch der Bw. zur Gesellschaftsteuererklärung verpflichtet gewesen wäre. Im gegeben Fall erfolgte die Haftungsinanspruchnahme erst nach Bestätigung eines Ausgleiches am 13. November 1997, in dessen Zusammenhang die haftungsbegründende gesellschaftsteuerpflichtige Leistung…
…bescheidmäßig über die Rechtsrichtigkeit des Abgabenbescheides abzusprechen ist) ist die Frage, ob bzw. in welche Höhe von der Bw. eine gesellschaftsteuerpflichtige Leistung iSd § 2 Z. 2 bis 4 KVG an die GMBH bewirkt wurde, im Rahmen des Berufungsverfahrens über den Haftungsbescheid als Vorfrage zu beantworten…
…Die Leistungen seien auf Grund der nach der Judikatur des EuGH gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise der STADT als Leistender und der X* als Leistungsempfängerin zuzurechnen und lägen daher nicht gesellschaftsteuerpflichtige "Großmutterzuschüsse" vor. Die jeweiligen Standpunkte wurden von den Parteien der Verfahren im Wesentlichen wie Folgt begründet…
…Als Verwendungszweck wurde "Übertrag lt. Fax vom 15. August 2008" angegeben. Auf Grund dieses Sachverhaltes, sowie ausgehend von der Kenntnis, dass die Großmuttergesellschaft nach Leistung des Kapitalzuschusses lt. einem Protokoll vom 19. September 2008 Gesellschafterin der Bw. geworden war, setzte das Finanzamt mit dem nunmehr…
…der Schriftform. Eine gesellschaftsteuerpflichtige Pflichtleistung im Sinne des § 2 Z 1 oder 2 KVG des zu einem späteren Zeitpunkt hinzugekommenen Gesellschafters (Land Steiermark) mit einer Vermögenseinlage von € 1.308.111,02 liegt nicht vor; wohl aber kann eine freiwillige Leistung angenommen werden, für welche…
…Nachschüsse zu leisten, noch kein Anspruch auf diese Leistung eingeräumt wird und eine derartige Verpflichtung daher keine Gesellschaftsteuerpflicht auslöst (VwGH 19.4.1995, 93/16/0044). Die Verpflichtung dafür Sorge zutragen, dass Zuschüsse geleistet werden, ist somit keine gesellschafsteuerpflichtige Leistung iSd § 2 Z 1 KVG…
…dass die Bw. eine ihr gegenüber fällige Verbindlichkeit erfüllt. Eine gesondert gesellschaftsteuerpflichtige Leistung wäre erst dann vorgelegen, wenn die Gesellschafterin der Kapitalgesellschaft trotz eingetretener Fälligkeit eine weitere Stundung gewährt hätte bzw. wenn die Gesellschafterin trotz Vorbehalt von Zinsen im Einbringungsvertrag zu einem späteren Zeitpunkt auf…
…wobei zumindest der Nennwert abzüglich ausstehender Einlagen anzusetzen ist (§ 7 Abs 2 KVG). Bei Leistungen im Sinne der § 2 Z 2 bis 4 KVG ist der Wert der Leistung heranzuziehen (§ 7 Abs 1 Z 2 KVG). Bei Zuführung von Anlage- oder Betriebskapital an inländische Niederlassungen…
…151 Abs.1 BAO (Gebühren und Verkehrsteuerprüfung) wurde festgestellt, dass der Gesellschafter "Foundation D " an die P Bank AG Leistungen erbracht hat, die gem. § 2 Z 4 a KVG als gesellschaftsteuerpflichtige Zuschüsse zu werten sind. Die Höhe der Zuschüsse betrug für 1996 S 4,980…
…Berufungsfall der zweistufige Vorgang nur als ein gesellschaftsteuerrelevantes Ereignis betrachtet werden, nämlich als gesellschaftsteuerpflichtige Kapitalzufuhr auf Ebene der Bf1 und als gesellschaftsteuerneutrale Kapitalzufuhr von der TO an die Bf2. Diese einmalige Gesellschaftsteuerpflicht würde nachvollziehbar, wenn man sich den gegenständlichen Fall in Entsprechung der zitierten VwGH…