…Bw.) war bis zum 30. Juni 2001 (Datum der Betriebsaufgabe wegen Pensionierung) als praktischer Arzt selbständig tätig. In den streitgegenständlichen Zeiträumen erzielte er außerdem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Bestandsüberlassung von sich im Miethaus Wien,X-Allee, befindlichen Wohnungen; das Haus steht seit…
…Bankkonto des Bw. überwiesen (S 2/2002 E-Akt; S 138, 141 ff UFS-Akt). Die Kinder verfügten in den strittigen Zeiträumen lediglich über geringe Einkünfte: - Lt. AIS-Datenbank der Finanzverwaltung (S 54 ff UFS-Akt) erzielte B 2002 (d. i. das Jahr, in dem…
…Gewinnermittlung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht berichtigt habe. Weil auch die einzelnen Ergebnisse nicht korrekt seien bzw. zu korrigieren gewesen wären, sei der Strafrahmen weit überzogen. Auch hier wären die richtigen Beträge zu ermitteln gewesen, denn der tatsächliche Strafrahmen wäre deutlich geringer. …
…Tagen im Rahmen einer Bescheidberichtigung gemeldet. Wegen einer chronischen Erkrankung sei der Bf. seit 2003 nur sehr beschränkt arbeitsfähig, und er hatte in den vergangenen Jahren nur geringe Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit bzw. Gewerbebetrieb, die für den Zeitraum 2005 - 2012 bereits veranlagt worden seien. Seit…
…Raten, erhielt. Die Akademie teilte dem Finanzamt in einer Mitteilung gemäß § 109a EStG die Höhe des Entgeltes mit. Daneben bezog der Bw. im Jahr 2006 noch weitere (geringe) Einkünfte aus einem freien Dienstvertrag bzw. Werkvertrag, über die ebenfalls eine Mitteilung gemäß § 109a EStG erstellt wurde…
…welche in den Jahren 1998 bis 2002 Verluste bzw. geringe Einkünfte erklärt hat. Im Juni und September 2003 hat auch die Bf Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1996 bis 2002 abgegeben, wobei sie lediglich 1996 einen Verlust von 5.912,-- S ausgewiesen hat und sodann Erfolge…
…Aktenlage betreffend vorgelegte Steuererklärungen bzw. Arbeitnehmerveranlagung im Zeitraum 1995 bis 1998 darüber hinaus nur über geringe Einkünfte zwischen rund S 20.000,-- und S°60.000,-- jährlich verfügte. Der Besitz eines Vermögenssparbuchs in Höhe von S 200.000,-- im Zeitraum 1995 bis 1998 ist somit nicht…
…Höhe begangen zu haben. Die Finanzstrafbehörde I. Instanz geht in ihrer Bescheidbegründung von der Prämisse aus, der Bf. habe so geringe Einkünfte aus den laufenden Bezügen (Arbeitslosengeld etc.) gehabt, dass er daraus seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten konnte. Zudem verfüge der Bf. über Wertpapiere im Wert…
…seiner Stellungnahme seine Vermögenssituation und ersuchte um eine Abstandnahme von der Festsetzung. Das Finanzamt erklärte in seiner Stellungnahme, da beim Beschwerdeführer nur geringe Einkünfte vorlägen und zudem seit Februar 2020 ein Schuldenregulierungsverfahren laufe, scheine die Einbringlichkeit der noch offenen Abgabenschuld kaum noch gegeben zu sein…
…so hätte der Bf. mangels Erfüllens der Voraussetzungen der Quasi-Ansässigkeit (es sind nicht mindestens 90% seiner weltweiten Einkünfte in der Schweiz steuerbar; auch verfügt er in Österreich nicht über zu geringe Einkünfte, damit Abzüge zur Deckung der persönlichen Verhältnisse berücksichtigt werden können) nicht die…
…Datum 24. April 2006 beantragte der Bw. die Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 BAO, da seine Frau im Jahr 2004 derart geringe Einkünfte gehabt hätte, dass dem Bw. der Alleinverdienerabsetzbetrag zustehen würde. Weiters wurde die Berücksichtigung von Zahlungen für Personenversicherungen beantragt (2.381,14 €;…
…dass die Eltern [der Bw. und dessen Gattin AY] für den Lebensunterhalt ihres Sohnes DY aufkommen. Da AY und DY nur geringe Einkünfte erzielen, kann somit nur [der Bw.] den oa. Kaufpreis in der Höhe von ATS 700.000,--bezahlt haben. Mangels positiver Vermögensdeckungsrechnung sowie…
…Im Rahmen des Betriebsprüfungsverfahrens gab die Beschwerdeführerin an, dass sie ab 7/2010 alle ausländischen Konten der Stiftungen geschlossen und ab diesem Zeitpunkt nur mehr geringe Einkünfte aus Kapitalvermögen aus ausländischen Bankkonten hätte. Die Betriebsprüfung stellte fest, dass die Geldflüsse nach Auflösung der Stiftungskonten nicht…
…nicht in Frage stellen. Auch wenn die von der Bf seit Mai 2011 ausgeübte, den Behörden offengelegte Tätigkeit als geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerin zu nur sehr geringen Einkünften geführt hat, handelte es sich doch um eine im Sinne der Rechtsprechung ernsthafte und nicht bloß zum Schein…
…mit der VK. eine monatliche Rückzahlungsrate von € 500,- vereinbart. Diese Rückzahlungsrate ist bis heute aufrecht. In Zeiten in denen ich bei den R beschäftigt war und geringe Einkünfte hatte, finanzierte ich die Darlehensrückzahlungen durch Überziehung meines Kontokorrentrahmens. Der Bw. wird aufgefordert, eine Aufstellung der…
…führten, bedarf keiner weiteren Ausführungen; die Einkommensschwäche der Y, die nur über geringe Einkünfte verfügt, ergibt sich aus ihrem Einkommensteuerbescheid für 2005 vom 5. Juli 2006 (Gesamtbetrag ihrer Einkünfte: 6.291,15 €, Einkommen: -5.089,48 €; siehe oben im Sachverhaltsteil der Berufungsentscheidung). Da…
…behördlich gemeldet ist. In den Berufungsjahren 2004 und 2005 bezog er im Inland auf Grund einer Anstellung als Maler Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Seine Ehegattin erzielte in Ungarn als Angestellte der Gemeinde P. nur geringe Einkünfte (Jahreseinkommen ca. 1.860,-- €). Der Bw. erhob durch…
…dieser in diesem Jahr so geringe Einkünfte gehabt habe, dass ihr der Absetzbetrag zustehe. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung. Als Begründung führte das Finanzamt an, dass die Bw in ihrer Einkommensteuererklärung zwar den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragt, die Höhe der Einkünfte des Lebenspartners aber nicht beziffert…
…nur die Bewirtschaftung durch die Ehefrau erfolge, sie daher keine eigenen Einkünfte aus diesem Besitz hätte. Auch der Berufungswerber selbst hätte nur geringe Einkünfte daraus, im Wesentlichen diene der landwirtschaftliche Besitz nur der Selbstversorgung der Familie und allenfalls dem zeitweisen Verkauf auf dem örtlichen Markt…
…8.2008). Die allgemein gehaltene Feststellung, die Gattin des Bw verfüge "im Prüfungszeitraum" nur über geringe Einkünfte und die unbewiesen gebliebene bloße Vermutung, "somit dürften die Investitionen aus den 90er Jahren zumindest zum Großteil durch das Einkommen ihres Ehegatten finanziert worden" sein, sagen nichts über…