…ähnliche funktionslose oder funktionsarme Gesellschaft, dann wird selbst dann, wenn die niederländische Steuerverwaltung eine fehlende Betriebstätteneigenschaft des österreichischen Büros attestieren sollte, auf österreichischer Seite am Bestand einer zu besteuernden Betriebstätte festzuhalten sein; insbesondere dann, wenn Grund zur Vermutung bestehen sollte, dass hinter der niederländischen Gesellschaft…
…geschilderten Sachverhaltsbild mit zu berücksichtigen sein, und zwar insbesondere dann, wenn es sich bei der schweizerischen Gesellschaft um eine dort im wesentlichen steuerfreie Domizilgesellschaft handeln sollte : es wird dann im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht nachzuweisen sein, dass jene Funktionen, die zur Erzielung der in der…
…steuerfreie off-shore Gesellschaft ist, dann stellt sich natürlich die weitere Frage, wem die aus den Verkaufsgeschäften insgesamt resultierenden Gewinne funktional nun wirklich zuzurechnen sind; nach Ziffer 2.26 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖF Nr.114/1996, kann dies jedenfalls nicht zugunsten einer funktionslosen Zwischengesellschaft geschehen…
…für Treaty-Shopping-Praktiken mißbraucht werden. Es soll daher unterbunden werden, daß Gewinne österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften und unter Ausnutzung der "Mutter-Tochterrichtlinie" steuerfrei aus Österreich abgeleitet und über EU-Länder, die für abfließende Gewinnausschüttungen keine Quellensteuer erheben, schließlich unbesteuert in Steueroasengebiete gelangen…
…Wirkungen der "Mutter-Tochterrichtlinie" nicht für Treaty-Shopping-Praktiken missbraucht werden. Es soll daher unterbunden werden, dass Gewinne österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften und unter Ausnutzung der "Mutter-Tochterrichtlinie" steuerfrei aus Österreich abgeleitet und über EU-Länder, die für abfließende Gewinnausschüttungen keine Quellensteuer erheben…
Wird in einem Betriebsprüfungsverfahren aufgedeckt, dass eine österreichische Konzerngesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische funktionslose Basisgesellschaft (kein eigenes Personal, keine Geschäftsräumlichkeiten) zahlt, wobei diese Zahlungen fast zur Gänze an eine weitere Konzerngesellschaft auf den niederländischen Antillen (bekannte Steueroase) weiterfließen, dann entspricht dieses Sachverhaltsbild bereits dem geradezu…
…umgangen werden könnten; z.B. dadurch, dass hinter der Madeira-Gesellschaft in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtige stehen, die die Gewinne steuerfrei in Madeira "parken", um sie später in einer für die österreichische Finanzverwaltung nicht mehr aufklärbaren Form wieder für sich nutzbar zu machen. Für die österreichische…
…dahinterstehenden Gesellschafter. Wie allerdings ebenfalls in EAS 869 zum Ausdruck gebracht worden ist, hat die Gestaltungsbeurteilung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu erfolgen. Sollte sich daher im Ermittlungsverfahren ergeben, dass die deutsche Organtochtergesellschaft in Wahrheit funktionslos ist und es die hinter ihr stehenden Gesellschafter…
…22.3.1995, 93/13/0076). Nach Ziffer 2.26 der neuen OECD-Verrechnungspreisgrundsätze ist einer funktionslos zwischengeschalteten ausländischen Gesellschaft kein Gewinnanteil zuzurechnen. Handelt es sich bei der schweizerischen Basisgesellschaft tatsächlich um eine steuerfreie und daher in der Schweiz nicht wirklich tätige Basisgesellschaft, dann wird…
… 99 EStG) zu umgehen; dies würde dann der Fall sein, wenn die maltesische Gesellschaft eine wirtschaftlich funktionslose Durchlaufgesellschaft (insb. Briefkastengesellschaft) ist und/oder wenn sie in wirtschaftlicher Betrachtungsweise bloß treuhändig die Lizenzweitergabe vornimmt. 3. Juni 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…des Abkommens, subsumieren. Sollte allerdings die österreichische Gesellschaft eine bloße "Briefkastengesellschaft" oder eine ähnliche ohne wirtschaftliche Funktion ausgestattete Gesellschaft sein, dann kann es sein, dass auf deutscher Seite entweder Rechtsmissbrauch für gegeben angenommen wird oder der Bestand einer deutschen Geschäftsleitung der österreichischen Gesellschaft festgestellt wird;…
…abgesaugt werden. Kann der Verdacht der österreichischen Finanzverwaltung, dass die nach Österreich lizenzierten Rechte nicht im wirtschaftlichen Eigentum der niederländischen Gesellschaft stehen, weil diese Gesellschaft funktionslos (Briefkastengesellschaft) und demnach gar nicht in der Lage ist, eigenständige Willensentscheidungen und Verfügungen in Bezug auf die Lizenzierung nach…
EAS 1035 hat sich mit Problemen einer steuerentlasteten Lizenzgebührendurchleitung in die niederländischen Antillen befasst. Dabei wurde einleitend folgendes ausgeführt : "Wird in einem Betriebsprüfungsverfahren aufgedeckt, dass eine österreichische Konzerngesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische funktionslose Basisgesellschaft (kein eigenes Personal, keine Geschäftsräumlichkeiten) zahlt, wobei diese Zahlungen fast…
…Empfänger der Gelder um eine funktionslose Gesellschaft handelt, sind nicht diese, sondern jene Personen, die durch ihr Tätigwerden bzw. Dulden die Geschäfte tatsächlich ermöglicht haben, die wahren Empfänger der Provisionen und daher wurde mit der Nennung einer bloß als Offshore fungierenden Gesellschaft dem Verlangen nach …
…oder ob diese der MutterG zuzurechnen sind. Eine Zurechnung an die GroßmutterG würde voraussetzen, dass die MutterG lediglich als - missbräuchlich zwischengeschaltete - funktionslose Gesellschaft anzusehen ist. Aufgrund des Vorbringens der Bw. sollte die MutterG die Investitionstätigkeit der GroßmutterG zusammenfassen. Zu diesem Zweck sollten die Mittel aus…
…den 6., 7. und 15. Bezirk dem Übergang der Zuständigkeit auf seinen Bereich jedoch mit Hinweis auf eine Wiener Vereinbarung, nach der 'funktionslose' Gesellschaften nicht abzutreten wären, nicht nachkam. Der UFS erließ am 7. Juni 2004 eine Berufungsentscheidung (RV/0639-W/03), mit der die…
…ausländische Gesellschaft der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Österreich (doppelt ansässige Gesellschaft). Gewinnverlagerungen in Domizilgesellschaften (ds im Wesentlichen funktionslose Gesellschaften, die lediglich ihren statutarischen Sitz im Ausland haben) können auf diese Art unterbunden werden; denn auch der inländische Wohnsitz des leitenden Geschäftsführers einer solchen ausländischen Gesellschaft kann…
…zuzurechnen sein. Zu dem gleichen Ergebnis müsste eine Untersuchung der Geschäftsbeziehungen zwischen der österreichischen Muttergesellschaft und der ausländischen Tochtergesellschaft aus dem Blickwinkel des Fremdverhaltensgrundsatzes führen, da es diesem Grundsatz widerspricht, wenn eine funktionslose Gesellschaft Gewinne erzielt (vgl. zB 2.26 der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien, AÖF Nr…
…Gesellschaft auch in der Slowakei keine Einkünfte oder Umsätze gegenüber der slowakischen Finanzverwaltung erklärte, sodass davon auszugehen ist, dass auch der Geschäftsführer und Alleingesellschafter der Hsro nicht davon ausging, dass der Hsro Einkünfte oder Umsätze zuzurechnen sind. Insofern könnte in der Einschaltung einer wirtschaftlich funktionslosen…
…95114/0098). Ähnlich hat sich Lechner zu Fakturierungsgesellschaften geäußert: "Eine Gesellschaft, die keine eigene wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet, kann selbstverständlich nicht als Zurechnungssubjekt von Einkünften in Frage kommen. Eine funktionslose Gesellschaft ist bloß vorgeschoben; die ihr ,am Papier' zugerechneten Einkünfte können nur einem anderen zugerechnet werden…