…von Dritten zugekauft werden müssen. Die vom Berufungswerber erbrachten Leistungen wären weit über die familienrechtliche Beistandspflicht hinausgegangen und würden den geltend gemachten Betrag wesentlich übersteigen. Hinsichtlich der Verrichtungen des Berufungswerbers im privaten Haushalt der Erblasserin hätte diese eine Abgeltung zugesagt, welche jedoch wegen des unerwarteten…
…00 Euro angesetzt worden. Im Vorlagebericht vom 8.6.2007 gab das Finanzamt als Streitpunkt an, ob § 21 ErbStG zur Anwendung komme, obwohl eine familienrechtliche Beistandspflicht gemäß § 137 ABGB bestehe. Über die Berufung wurde erwogen: Eingangs wird festgestellt, dass die erfolgte Aufhebung des § 1 Abs…
…1088/60 Slg 2544 F). Der Berufungswerberin wird beigepflichtet, dass im Rahmen einer Lebensgemeinschaft keine familienrechtliche Beistandspflicht besteht. Nicht von der Hand zu weisen ist jedoch, dass in einer Lebensgemeinschaft - insbesondere wenn sie wie im gegenständlichen Fall mehr als mehr als zwanzig Jahre andauert - Gefälligkeitsdienste…
…der sie erzielt habe. Der Pensionsteil gemäß § 71 BSVG, welcher der Gattin zufließt, basiert ursächlich auf einer über die familienrechtliche Beistandspflicht hinausgehende Mitarbeit im bäuerlichen Betrieb. Dieser Teil ist der rechtlichen und wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Pensionisten entzogen. Dieser Beitrag sei dem Pensionisten gemäß § 18 EStG…
…Anschrift z. gemeldet gewesen, seinen Hauptwohnsitz habe er allerdings in A gehabt. Er habe in ihrem Haus gewohnt und sei von ihr gepflegt worden, wobei die angeführte familienrechtliche Beistandspflicht nicht aus moralischen Gründen eine Selbstverständlichkeit gewesen sei, da keine Lebensgemeinschaft bestanden habe. Herr W. sei…
…unentgeltlich geleistet, wurde vom Finanzamt nicht in Zweifel gezogen. Da weiters zwischen Onkel und Neffe kraft Gesetzes keine familienrechtliche Beistandspflicht besteht, sind unentgeltliche Leistungen in diesem Bereich grundsätzlich abzugsfähig. Weiters muss eine volle fremde Arbeitskraft ersetzt werden. Der Erblasser war alleinstehend und kinderlos, sodass er…
…dass die Dienste ohne bestehende Verpflichtung erbracht wurden. Dem Bw. wird beigepflichtet, dass seitens des Enkels keine familienrechtliche Beistandspflicht besteht. Wie das Ermittlungsverfahren ergeben hat, war die Erblasserin ein Pflegefall und es gebührte ihr Pflegegeld der Stufe 6. Sie bedurfte neben einer 24 stündigen physischen…
…R.) durch die Dienste der späteren Geschenknehmerin (hier: Bw.) ohne entsprechende Entlohnung (hier: die Tragung der gesamten Kosten der Lebensführung von H.R. gehe über die familienrechtliche Beistandspflicht hinaus) in seinem Vermögen eine Bereicherung erfahren habe (Ersparung von Ausgaben), von der es unbillig sein würde…
…1088/60 Slg 2544 F). Der Berufungswerberin wird beigepflichtet, dass im Rahmen einer Lebensgemeinschaft keine familienrechtliche Beistandspflicht besteht. Nicht von der Hand zu weisen ist jedoch, dass in einer Lebensgemeinschaft - insbesondere wenn sie wie im gegenständlichen Fall mehr als mehr als zwanzig Jahre andauert - Gefälligkeitsdienste…
…auch Aufwendungen, die der Dienstnehmer für eine Hilfskraft tätigt, Werbungskosten bilden können. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn der Hilfskraft die Hilfeleistung im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht obliegt. Auch Aufwendungen, die der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer nicht verlangt und ihm nicht ersetzt, sind Werbungskosten, wenn…
…Berufung wird eingewendet, es liege deshalb keine Schenkung bzw. kein Bereicherungswille vor, da der Bw lediglich seiner im Familienrecht verankerten ehelichen Versorgungspflicht bzw. Beistandspflicht nachgekommen sei. Im Vorlageantrag wird zudem die Anwendung der Befreiung nach § 15 Abs. 1 Z 9 ErbStG begehrt, wonach Zuwendungen ua…
…5.2005, 2001/13/0209). Nach der zu Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen entwickelten Rechtsprechung ist es für die steuerliche Anerkennung erforderlich, dass die Leistungen über eine rechtlich bzw. sittlich gebotene familienhafte Beistandspflicht iSd. § 90 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) hinausgehen (VwGH 29.1.1991, 89/14…
…der späten Bekanntgabe in der Berufung (1994) zeitlich noch ungewiss geblieben ist. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen - zur Begründung einer derartigen Nahebeziehung reicht jede familienrechtliche, gesellschaftsrechtliche, schuldrechtliche oder auch rein tatsächliche Beziehung zu einem Dritten aus (vgl…
…in allen Lebenslagen. Die materielle Beistandspflicht betrifft die Mitwirkung im Erwerb des anderen, die Haushaltsführung und den Unterhalt. Bei geradezu typischen Beispielen familienhafter Mitarbeit, wie zB Schreibarbeiten, Botengänge, Telefondienst und andere Hilfsdienste muss eine über die familienrechtliche Mitwirkungspflicht hinausgehende Tätigkeit klar erkennbar sein, um das…
…wie z.B. Schreibarbeiten, Botengänge, Telefondienst und andere Hilfsdienste muss eine über die familienrechtliche Mitwirkungspflicht hinausgehende Tätigkeit klar erkennbar sein, um das Dienstverhältnis auch steuerlich anerkennen zu können (VwGH Zl. 97/15/0070). Vereinbarungen bzw. Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen werden für den Bereich des Steuerrechts…
…bzw. beim Leistungsempfänger andererseits nicht zu steuerlich relevanten Einnahmen (vgl. VwGH 11.5.2005, 2001/13/0209). Eine in Erfüllung der allgemeinen Beistandspflicht (§ 90 erster Satz ABGB) erfolgte Unterstützung des Ehegatten, die sich auf die Erwerbstätigkeit des anderen bezieht und sich darauf positiv auswirkt, stellt…
…muss) bzw. beim Leistungsempfänger andererseits nicht zu steuerlich relevanten Einnahmen (vgl. VwGH 11.5.2005, 2001/13/0209). Eine in Erfüllung der allgemeinen Beistandspflicht (§ 90 erster Satz ABGB) erfolgte Unterstützung des Ehegatten, die sich auf die Erwerbstätigkeit des anderen bezieht und sich darauf positiv auswirkt…
…Wesentlichen fallweise Schreibarbeiten sowie gelegentliche Annahme von Telefonaten umfasst. Diese Tätigkeiten fielen gemäß § 90 bzw. 98 ABGB unter die eheliche Beistandspflicht. Die geleisteten Abgeltungsbeträge (S 49.713,00 für 2000, S 49.529,20 für 2001, sowie je € 3.599,45 für 2002 bis…
…ausgeübt, zu deren Erbringung der Berufungswerber im Rahmen seines Dienstvertrages persönlich verpflichtet gewesen wäre. In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag wurde darauf verwiesen, dass die eheliche Beistandspflicht im Wesentlichen bestimme, dass ein Ehegatte im Erwerb des anderen im Rahmen der Zumutbarkeit und Üblichkeit mitzuwirken habe. Darüber…
…dass, da der Bw dem Ergänzungsersuchen vom 7.10.2008 nicht nachgekommen sei, angenommen werde, dass die Mitarbeit der Ehegattin lediglich im Rahmen der Beistandspflicht (keine bestimmte Arbeitszeit, kein Lohn, sondern nur Vergütung) erfolge. Die an die Gattin bezahlten Beträge stellten somit keine absetzbaren Werbungskosten…