…und Rechtsprechung ist die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs…
…12 i.V.m. § 11 UStG 1994 nicht vorliegen: Da die vorgelegten Rechnungen eine falsche Rechnungsadresse des Rechnungsausstellers aufweisen, schließt dies einen Vorsteuerabzug aus. Den Rechnungen mangelt es auch an der Angabe der Menge und der handelsüblichen Bezeichung der gelieferten Gegenstände bzw. an der Art…
…i.V.m. § 11 UStG 1994 nicht vorliegen: Da die vorgelegten Rechnungen der Firma S eine falsche Rechnungsadresse des Rechnungsausstellers aufweisen, schließt dies einen Vorsteuerabzug aus. Den Rechnungen der Firma T mangelt es an der Art und dem Umfang der sonstigen Leistung, was ebenfalls einen…
…12 i.V.m. § 11 UStG 1994 nicht vorliegen: Da die vorgelegten Rechnungen eine falsche Rechnungsadresse des Rechnungsausstellers aufweisen, schließt dies einen Vorsteuerabzug aus. Den Rechnungen mangelt es auch an der Angabe der Menge und der handelsüblichen Bezeichung der gelieferten Gegenstände bzw. an der Art…
…§ 11 UStG 1994 bzw. als Anerkennung als Betriebsausgabe nicht vorliegen: Die vorgelegten Rechnungen weisen eine falsche Rechnungsadresse des Rechnungsausstellers auf, was einen Vorsteuerabzug ausschließt. Den Rechnungen mangelt es auch an der Angabe der Menge und der handelsüblichen Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. an der Art…
…und Rechtsprechung ist die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs…
…und Rechtsprechung ist die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs…
…und Rechtsprechung ist die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs…
…seien. Die Bw. gibt an, des öfteren das Büro der Fa. N. in Z aufgesucht zu haben. Dazu könne seitens der BP keine Stellung genommen werden. Es wäre nur zu bemerken, dass die falsche Rechnungsadresse zu diesem Zeitpunkt hätte berichtigt werden können, da die Firma…
…nachvollziehbar und stellt die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage des M.K. insgesamt in Frage. Das Begehren der Bw. auf Vorsteuerabzug aus den, zwischen 17. August und 21. Dezember 2001 datierten, Rechnungen der SP.- Bau war somit wegen ungültiger Rechnungsadresse des leistenden Unternehmens ebenfalls abzuweisen. Zum selben…
…November 1987, Zl. 86/13/0204). Die Erfordernisse des § 11 UStG 1994 betreffend den Inhalt einer Rechnung haben somit der Sicherstellung der Besteuerung beim leistenden Unternehmer und der Erleichterung der Kontrolle, ob der Leistungsempfänger die Leistung von einem Unternehmer erhalten hat, zu dienen. …
…Leistende unterzeichnet haben, sich als falsch erwiesen hat, sofern zwei Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich diese Umstände den Tatbestand eines betrügerischen Verhaltens erfüllen und aufgrund der von den Steuerbehörden beigebrachten objektiven Umstände feststeht, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass der zur Begründung des…
…und Rechtsprechung ist die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs…
…im Sinne des Umsatzsteuergesetzes muss aber gem. § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1972 den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Hierunter ist der RICHTIGE Name und die RICHTIGE Anschrift zu verstehen. Auch die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Prüfung, ob die auf der Rechnung angeführte Anschrift des leistenden Unternehmers mit jener übereinstimmt, unter welcher er seine Firma im Firmenbuch eintragen ließ, nicht ausreichend ist (VwGH 10.8.2005, 2005/13/0059). Der Umstand, dass der Lieferant mit dieser (falschen…
…Leistung zwar ausgeführt worden, scheint aber in der Rechnung als leistender Unternehmer eine Firma auf, die unter der angegebenen Anschrift gar nicht existiert, so fehlt es an der Angabe des leistenden Unternehmers. Bei Angabe einer falschen Adresse liegt daher keine Rechnung vor, die zum Vorsteuerabzug…
…24. August 2012) habe die GmbH derzeit [also im August 2012] 333 Dienstnehmer zum Schein angemeldet und sei der Geschäftsführer laut Polizei mit falscher Identität unterwegs (Arbeitsbogen ABNr. 2, Bl. 5 ff). Laut einem Aktenvermerk des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 3. Oktober…
…verwendeten entspreche, sei die Aberkennung des Vorsteuerabzuges trotz unzweifelhaft möglicher Identifikation des leistenden Unternehmers auch mit dem Gebot der Willkürfreiheit nicht mehr vereinbar (VfGH B 916/02 v. 12.12.2003). Konkret liege eine Identität der überprüften UID Adresse mit der Rechnungsadresse vor, der Vorsteuerabzug…
…13/0001, erkannte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) dazu, dass ein Vorsteuerabzug nur aufgrund einer falschen Anschrift des Leistenden in der Rechnung nicht zu versagen ist. Diese Sichtweise der Rechnung als (bloßes) Dokumentations- und Beweismittel findet auch vor allem in der jüngeren Literatur regen Zuspruch (vgl. etwa…
…den Unternehmer eindeutig identifizieren zu können. Da die Identifikation des leistenden Unternehmens im vorliegenden Fall unstrittig eindeutig möglich war, wären die Bescheide auch unter der Annahme des falschen Sachverhaltes rechtswidrig. Ergänzend werden die obig angeführten Verfahrensmängel aufgezeigt, die aufgrund der nunmehrigen Löschung der Firma ***2…