Übernimmt ein in Österreich ansässiger ausgebildeter Tischler von einer deutschen Firma den Auftrag, sich im norddeutschen Raum an Schiffsbauinnenmontagen dieser Firma zu beteiligen, dann wird in erster Linie vor Ort mit der deutschen Steuerverwaltung zu klären sein, ob man deutscherseits die Einkünfte als gewerblich einstuft…
…März 2003 im Wesentlichen Folgendes vor: Bei der gesamten das Objekt: G 165 betreffenden Vermietungstätigkeit handle es sich um eine wirtschaftliche Einheit, und die demnach gebotene einheitliche Betrachtungsweise sei auch in einkunftsmäßiger Hinsicht zu beachten. Im vorliegenden Fall gehe es nämlich um eine sogenannte Hausantennenanlage…
…März 2003 im Wesentlichen Folgendes vor: Bei der gesamten das Objekt: G 167 betreffenden Vermietungstätigkeit handle es sich um eine wirtschaftliche Einheit, und die demnach gebotene einheitliche Betrachtungsweise sei auch in einkunftsmäßiger Hinsicht zu beachten. Im vorliegenden Fall gehe es nämlich um eine sogenannte Hausantennenanlage…
…Wiederholung ihrer erstinstanzlichen Argumentationen zu verschiedenen, in diesem Zusammenhang von der Rechtsmittelbehörde vorgebrachten Aspekten. Die Bw. untermauerte die angestrebte, einheitliche Betrachtungsweise beider Gebäude für die Voluptuarprüfung ergänzend v. a. mit Ausführungen zur Historie der beiden Objekte als ehemals landwirtschaftlicher Betrieb, der sowohl nach dem Grundbuchsstand…
…der Einkommensteuer, andererseits auch für jenen der Umsatzsteuer (d.h. Nichtanerkennung geltend gemachter Vorsteuerbeträge), zumal insoweit eine einheitliche Betrachtungsweise Platz greift (VwGH 16.2.2006, 2004/14/0082). Kann der sich Betätigende keine Betätigungsabsicht nachweisen, so hat die Abgabenbehörde den (negativen) Einkünften bzw. dem Vorsteuerabzug…
…etc. der Fahrzeuge vorhanden. Es würde als nicht bloß eine Fläche für Fahrzeuge vermietet. Nochmals werde auf die Rs Salix verwiesen - einheitliche Betrachtungsweise. In Bezug auf den EuGH sei noch anzuführen, dass auf das Wesen und den Charakter der Umsätze abzustellen sei. Gegenständlich sei es…
…des Unternehmerrisikos der Einsatz seitens des Gesellschafters zu keinen Einnahmen führt und somit keine Rechnung ausgestellt werden kann. Bei der Beurteilung der tatsächlichen ununterbrochenen Tätigkeit eines Unternehmens muss eine einheitliche Betrachtungsweise angewendet werden. Aufgrund der bereits eingereichten Unterlagen (auch Rechnungen) soll keine Zweifel daran bestehen…
…werde in der Literatur dazu die Meinung vertreten, dass es nicht zuletzt aus Zweckmäßigkeitsgründen vertretbar sei, diesbezüglich eine einheitliche Betrachtungsweise anzustellen. Betreffe daher die Steuerberatung schwerpunktmäßig die Gewinnermittlung (was bei Körperschaften regelmäßig der Fall sein werde), unterbleibe eine Aufteilung in Betriebsausgaben und Sonderausgaben (Quantschnigg/Renner…
…vgl. zB VwGH 24.4.1997, 94/15/0126). Eine einheitliche Betrachtungsweise könnte nur dann geboten sein, wenn mehrere Mietobjekte bei Eigentümeridentität Gegenstand einheitlicher vertraglicher Abmachungen betreffend die Erzielung der Mieteinnahmen wären, oder in einem sonstigen engen wirtschaftlichen Nutzungszusammenhang stünden (vgl. VwGH 28.10.1992…
…von Einkünften gem. § 188 BAO, andererseits auch für jenen der Umsatzsteuer (d.h. Nichtanerkennung geltend gemachter Vorsteuerbeträge), zumal insoweit eine einheitliche Betrachtungsweise Platz greift (VwGH 16.2.2006, 2004/14/0082). Zulässigkeit der Revision: Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG i.V.m. § 25a…
…allerdings nicht, wenn ein entweder der betrieblichen oder der privaten Nutzung dienender Gebäudeteil im Verhältnis zum Gesamtgebäude nur von untergeordneter Bedeutung ist. In einem solchen Fall ist eine einheitliche Betrachtungsweise geboten: Dient der übrige Teil des Gebäudes betrieblichen Zwecken, dann stellt auch der untergeordnete, nicht…
…die Ausübungsmodalitäten entscheidend. Maßgeblich ist, ob sich die öffentliche Einrichtung privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Handlungsformen bedient. Eine einheitliche Betrachtungsweise ist dem Mehrwertsteuersystem der Richtlinie fremd, die Einstufung als wirtschaftliche Tätigkeit erfolgt anhand der Ausübungsmodalitäten. Die MWSt-Systemrichtlinie kennt daher keinen Überwiegensgrundsatz (Raab, ÖStZ 2008/893…
…12.1994, 89/14/0075). Eine einheitliche Betrachtungsweise könnte - wie der Gerichtshof im oben zitierten Erkenntnis vom 28.10.1992, 88/13/0006, ausgeführt hat - nur dann geboten sein, wenn mehrere Mietobjekte bei Eigentümeridentität Gegenstand einheitlicher vertraglicher Abmachungen betreffend die Erzielung der Mieteinnahmen wären, oder…
…daher aus den genannten Gründen abzuweisen. Dies gilt einerseits für den Bereich der Einkommensteuer, andererseits auch für jenen der Umsatzsteuer (d.h. Nichtanerkennung geltend gemachter Vorsteuerbeträge), zumal insoweit eine einheitliche Betrachtungsweise Platz greift (VwGH 16.2.2006, 2004/14/0082). Linz, am 18. Oktober 2006
…vertragsrechtliche Verknüpfung, sondern auch zwischen der liegenschaftsveräußernden KG und ihr, eine enge wirtschaftliche, organisatorische und finanzielle Verflechtung gegeben, die für eine einheitliche Betrachtungsweise spreche, erweist sich in umsatzsteuerlicher Sicht als nicht tragfähig. Die hierbei unterschwellig angedeutete und nicht ausdrücklich bezeichnete Regelung des § 2 Abs. 2…
…zwischen der liegenschaftsveräußernden KG und ihr, eine enge wirtschaftliche, organisatorische und finanzielle Verflechtung gegeben, die für eine einheitliche Betrachtungsweise spreche, erweist sich in umsatzsteuerlicher Sicht als nicht tragfähig. Die hierbei unterschwellig angedeutete und nicht ausdrücklich bezeichnete Regelung des § 2 Abs. 2 Z 2 UStG 1994…
…vertragsrechtliche Verknüpfung, sondern auch zwischen der liegenschaftsveräußernden KG und ihr, eine enge wirtschaftliche, organisatorische und finanzielle Verflechtung gegeben, die für eine einheitliche Betrachtungsweise spreche, erweist sich in umsatzsteuerlicher Sicht als nicht tragfähig. Die hierbei unterschwellig angedeutete und nicht ausdrücklich bezeichnete Regelung des § 2 Abs. 2…
…in dem vom Bw angeführten Erkenntnis vom 17.2.2000 zum einheitlichen Rechtsgeschäft zitierte Literatur (beispielsweise Stoll, ÖStZ 1981, 226) geht erkennbar davon aus, dass eine Person mehrere Vermögensgegenstände zuwendet, wogegen sich eine einheitliche Betrachtungsweise bei einer Mehrzahl von zuwendenden Personen schon alleine wegen der…
…dass nie eine Eigennutzung des Gebäudes stattgefunden habe. Der Vertreter des Finanzamtes entgegnete, dass gerade bei Gebäuden eine Aufteilung nach der Nutzungsart vorzunehmen sei und eine einheitliche Betrachtungsweise - wie vom steuerlichen Vertreter der Bw. angeregt - nicht zwingend sei. Ein reparaturbedürftiges oder aus anderen Gründen leer…
…Die Verrechnung des Anliegerbeitrages in einem einheitlichen Entgelt mit dem Grundstück stellt nach Ansicht des steuerlichen Vertreters aber keine Nebenleistung zur Lieferung des Grundstückes dar und ist auch kein Indiz für eine einheitliche steuerliche Betrachtungsweise. Dem kann sich der unabhängige Finanzsenat aus folgenden Gründen nicht…