…zur Befriedigung der Bf. herangezogen. Eine Vereinbarung zur Sicherungsübereignung wird nach Lehre und Rechtsprechung als eine Form der eigennützigen Treuhand angesehen. Diese dient (auch) den Interessen des Treuhänders. Im gegenständlichen Fall lag die Überweisung der Gelder wesentlich im Interesse der Bf. Erst nach Entrichtung eines…
3. Die Besteuerung der eigennützigen Privatstiftungen (§§ 7 und 13 KStG 1988) 3.1 Einkommen 3.1.1 Allgemeines Rz 24: Als Körperschaftsteuersubjekt hat die eigen- oder gemischtnützige Privatstiftung nach § 7 Abs. 1 KStG 1988 das Einkommen zu versteuern, das ihr zuzurechnen ist und das sie…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Mag.jur. Josef Nothdurfter Treuhand und Steuerberatungsges.m.b.H., 5071 Wals, Lagerhausstraße 24, vom 20. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Mag. Dieter Lukesch, vom 8. April…
…Gebilde im FL, wobei die Vorgänge streng geheim gehalten werden und der Stifter sich jeglicher Kontrolle begibt, ohne dass zu den Treuhändern und Stiftungsräten irgend ein Naheverhältnis besteht: (dies freilich bei gegenläufigen Indizien: argu "Weisungen", "wenn nicht an anderer Stelle etwas anderes ...", Veto und Zustimmungsrechte…
…Bf., Anschrift vertreten durch die mit Zustellvollmacht ausgewiesene Dr. Edelsbacher & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5026 Salzburg-Aigen, Ernst-Grein-Straße 14a und die Treuhand Salzburg GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 5020 Salzburg, Kleßheimer Allee 47 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, 5026 Salzburg-Aigen…
…eigennützige sowie gemischtnützige Privatstiftungen, soweit sie der in § 13 KStG verankerten Offenlegungspflicht nicht nachkamen. Die Sondervorschriften des § 13 KStG gelten gemäß § 13 Abs 1 KStG nur für Privatstiftungen, deren Stifter unmittelbar oder über eine dem zuständigen Finanzamt aufgedeckte Treuhandschaft auftreten und deren Stiftungsurkunden und Stiftungszusatzurkunde…
…erfolgende Immobilienüberlassung durch Kapitalgesellschaften (oder andere Körperschaften mit Anteilsinhabern) führt zu keiner verdeckten Ausschüttung an deren Anteilsinhaber oder diesen nahestehende Personen. Die unentgeltliche oder gegen einen Kostenersatz von dritter Seite erfolgende Immobilienüberlassung durch eine eigennützige Privatstiftung stellt grundsätzlich eine Zuwendung (des Nutzungsvorteils) im Sinne des …
…Tz 1). Die Zweckzuwendung verbietet es dem Beschwerten, das zugewendete Zweckvermögen für seine Zwecke zu verwenden; ihm kommt daher lediglich die Stellung eines Treuhänders zu. Die Zuwendung bezieht sich also auf einen Gegenstand, der dem mit der Ausführung der Zuwendung Beauftragten fremd ist. Wenn also…
…zu § 1 GrEStG). Bei der Sicherungsübereignung handelt es sich nach herrschender Lehre und Rechtsprechung um einen Fall der eigennützigen Treuhand; der Gläubiger erhält die nach außen uneingeschränkte Stellung eines Eigentümers, ist jedoch im Innenverhältnis gegenüber dem Sicherungsgeber entsprechend der Sicherungsabrede treuhändig gebunden (vgl. OGH 11…
…zu § 1 GrEStG). Bei der Sicherungsübereignung handelt es sich nach herrschender Lehre und Rechtsprechung um einen Fall der eigennützigen Treuhand; der Gläubiger erhält die nach außen uneingeschränkte Stellung eines Eigentümers, ist jedoch im Innenverhältnis gegenüber dem Sicherungsgeber entsprechend der Sicherungsabrede treuhändig gebunden (vgl. OGH 11…
…vertraglich festgelegt, dass der Gläubiger sein Recht nur so weit ausüben darf, als dies gerade zur Sicherung seiner Forderung nötig ist. ....Das Sicherungseigentum ist eine Form der eigennützigen Treuhand (siehe Koziol/Welser I 11 S. 361). Das gegenständliche Pflichtteilsabkommen enthält gerade keine Abrede, dass die…
…treuhändig gehaltene Gesellschaft erbringt, sind deshalb gesellschaftsteuerpflichtig, weil sie unmittelbar aus dem Vermögen des hinter dem nicht eigennützig handelnden Treuhänder stehenden und diesen finanzierenden Geldgeber in das Vermögen der Gesellschaft fließen. Man könnte daher vereinfacht sagen, dass in einem Treuhandverhältnis die zivilrechtliche Gesellschafterstellung des Treuhänders…
…Bei Treuhandverhältnissen ist der Treuhänder zivilrechtlicher Eigentümer. Die Treuhand ist fremdnützig, wenn der Treuhänder nur im Interesse des Treugebers handelt und sie ist eigennützig, wenn sie auch den Interessen des Treuhänders dient. Das Treuhandeigentum ist eine Erscheinungsform des wirtschaftlichen Eigentums und nur wenn das Treuhandverhältnis…
…gebunden wird. Bei Treuhandverhältnissen ist der Treuhänder zivilrechtlicher Eigentümer. Die Treuhand ist fremdnützig, wenn der Treuhänder nur im Interesse des Treugebers handelt und sie ist eigennützig, wenn sie auch den Interessen des Treuhänders dient. Sie ist offen, wenn der Treuhänder Dritten zu erkennen gibt, dass…
…und seines beträchtlichen Vermögens gegenüber Treuhändern/Banken und Stiftungsräten im Sinne einer Ausgestaltung der Stiftung und der "Gestionierung" bei Verfolgung des Stiftungszweckes genau nach seinen Vorstellungen; auch bei fremdnützigen Stiftungen erscheint diese Absicherung gegenüber Dritten denknotwendig unverzichtbar; umso mehr bei Gründung einer eigennützigen Familienstiftung)- den…
…Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder HR Mag. Manuela Fischer, Mag. Michael Schiller und Gottfried Haselmayer über die Berufung des Vereines Bw., vertreten durch Treuhand Partner Hillebrand & Farmer Steuerberatung GmbH, 6020 Innsbruck, Rennweg 25, vom 30. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1…
…zwischen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Stiftungen, rechtsfähigen oder nicht rechtsfähigen Stiftungen, gemeinnützigen oder eigennützigen Stiftungen und inländischen oder ausländischen Stiftungen unterschieden. Hinsichtlich der Rechtsquellen ist zu unterscheiden zwischen Stiftungen nach dem BundesBundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015-Stiftungs- und Fondsgesetz, landesgesetzlichen Stiftungen und Stiftungen nach dem…
…dass der Treuhänder im eigenen Namen agiert und über ein Treugut, welches dem Treugeber zugeordnet bleibe, auf eine bestimmte, vorgegebene Weise - fremd- oder eigennützig - verfahren soll bzw. dürfe. An der Dispositionsbefugnis des Treugebers in Bezug auf die Zurechnung der Einkünfte aus einem Treuhandvermögen ändere sich…
…Gründe für die Annahme einer 7-jährigen Verjährungsfrist enthalten seien. Insgesamt seien mehrere Faktoren für die Annahme einer 7jährigen Verjährungsfrist entscheidend: Es handle sich um eine eigentümerlose Stiftung mit Repräsentanz und Domizil bei einer Y Treuhandanstalt, das Vermögen der Stiftung sei auf einem Depot beim…
…Aufteilung sei im Verhältnis der steuerpflichtigen zu den steuerfreien Erträgen im betreffenden Kalenderjahr vorgenommen worden. Diese Vorgangsweise decke sich auch mit den im Entwurf der Stiftungsrichtlinien 2001, Abschnitt 3 - Die Besteuerung der eigennützigen Privatstiftung - unter Punkt 3.2.3.5. gefällten Aussagen zu abzugsfähigen bzw…