…501). Ist dies bei einer Beteiligung als (echter stiller oder "normaler") Gesellschafter an einer Kapitalgesellschaft nicht der Fall, so liegt Vergleichbarkeit noch viel weniger vor, wenn es sich wie im gegenständlichen Fall um eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als atypisch stiller Gesellschafter handelt. Denn eine…
Beteiligt sich eine US-Kapitalgesellschaft als echter stiller Gesellschafter an einer gewerblich tätigen österreichischen Mitunternehmerschaft (an einer GmbH & STILL), dann besteht für die in Österreich beschränkt steuerpflichtige US-Gesellschaft gemäß § 102 Abs. 1 Z 2 EStG Veranlagungspflicht; die von den Gewinnanteilen einbehaltene Kapitalertragsteuer ist auf…
…soll der stille Gesellschafter eine Einlage iHv € 40.000 leisten und mit 85 % am Gewinn beteiligt sein. Der Eingang der Einlage ist in der Buchhaltung des Bf. nicht erfasst. In den Büchern des Bf. ist im Jahr 2016 einen Gewinnanteil echter stiller Gesellschafter iHv…
…dass die vom Bf. im Rahmen seiner Gewinnermittlung abgesetzten Eingangsrechnungen der ***X-GmbH*** HandelsgmbH als Scheinrechnungen zu qualifizieren sind und dass die Zahlungen der als Aufwand in der Buchhaltung verbuchten Gewinnanteile an den echten stillen Gesellschafter nicht nachgewiesen werden konnten. Diese Tatsachen sind erst nach…
…Die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2000 wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe 1. Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1999 Der Berufungswerber erklärte in seiner Einkommensteuererklärung 1999 neben seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Kapitalerträge als echter stiller Gesellschafter i.H.v. Null Schilling…
…Das sind insbesondere: Zinserträge aus Geldeinlagen, Erträge aus der Beteiligung als echter stiller Gesellschafter, laufende Erträge und Erträge aus der Veräußerung von Anteilsrechten an in- und ausländischen Investmentfonds, Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanteilen von Körperschaften, Einkünfte aus verbrieften oder unverbrieften Derivaten. Einkünfte aus Kapitalvermögen…
… 37 Abs. 2 UmgrStG (UmgrStR 2002 Rz 1736) sind oder bei denen es sich nicht um Beteiligungen an Kapitalgesellschaften handelt (Beteiligung als echter stiller Gesellschafter), sind immer mit dem Teilwert anzusetzen. 6.12.5 Nutzungseinlagen Rz 2496: Bloße Nutzungen sind nicht als einlagefähige Wirtschaftsgüter anzusehen…
… Abweichend von der sonst üblichen Gestaltung der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen enthält Art. 7 DBA-Frankreich keine Klausel für stille Gesellschaften. Beteiligt sich daher eine französische Kapitalgesellschaft als echter stiller Gesellschafter an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, dann werden die hieraus erzielten Einkünfte nach Auffassung des BM für Finanzen…
…mit, dass die negativen Einkünfte aus einer am 30. September 1999 eingegangenen (echten) stillen Beteiligung an der GmbH, die zur Gänze (€ 315.553,07) fremdfinanziert worden sei, stammen. Das Finanzamt erließ von den Erklärungen abweichende Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2000 und 2001. Die erklärten…
…von 25 % vertraglich fixiert worden. Es wurde daher beantragt, die Unterbeteiligungsverhältnisse zwischen dem Bw. und seinen Kindern als echte stille Gesellschaftsverhältnisse anzuerkennen. Mit Berufungsvorentscheidungen vom 20. November 1998 wies das Finanzamt die gegenständliche Berufung unter Hinweis auf § 252 BAO als unbegründet ab, indem es ausführte…
Erhält ein in Russland ansässiger Steuerpflichtiger Gewinnanteile aus der Beteiligung als echter stiller Gesellschafter an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, so sind die Einkünfte aufgrund von § 98 Abs. 1 Z 5 lit. c iVm § 27 Abs. 2 Z 4 EStG 1988 - somit als Einkünfte aus Kapitalvermögen - im…
…wenn ein (echter) stiller Gesellschafter bei Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses lediglich seine Einlage zurückerhält. Eine differenzierte Betrachtung ist allerdings dann anzustellen, wenn das hingegebene Kapital durch Verluste steuerwirksam aufgezehrt wurde und in der Folge der bei Beendigung der stillen Gesellschaft geleistete Abschichtungsbetrag den steuerwirksam geminderten Buchwert…
…Einkommensteuerbescheide der Jahre 2014, 2015 und 2016 eingebrachten Beschwerden führte der Bf jeweils ident aus, dass die Einkünfte als (echter) stiller Gesellschafter keine Dividenden, sondern Zinseinkünfte nach Art 11 Abs 2 DBA Deutschland darstellen und daher auch in jenem Staat besteuert werden, aus welchem sie…
…den Gesellschaftern festgelegter) Inhalt, soweit er sich nicht aus dem Gesetz ergibt, dem Finanzamt offengelegt wurden, wurde der höchstgerichtlichen Angehörigenjudikatur entsprochen. Auch zur Fremdüblichkeit der Vereinbarung wurde bereits ausgeführt, dass ein unbeteiligter Dritter eine Gewinnbeteiligung im einstelligen Bereich nicht akzeptiert hätte, zumal dem echten Stillen…
…mit der zeitlich früheren Inanspruchnahme und der damit verbundenen Abzinsung des garantierten Betrages zusammenhängen. Die restlichen 5 natürlichen Personen hätten ihre Anteile zu diesem Stichtag nicht eingebracht und wären weiterhin im Besitz ihrer Bankgarantien. Somit hätte ein anderer (nicht am Unternehmen beteiligter) echter stiller Gesellschafter…
…Bw. unter Berufung auf einschlägige Literaturstellen eingehend ihren Standpunkt und beantragte, die Unterbeteiligungsverhältnisse zwischen Dietrich K sen. und seinen Kindern als echte stille Gesellschaftsverhältnisse anzuerkennen. Das Finanzamt wies die gegenständliche Berufung mit Berufungsvorentscheidungen vom 20. November 1998 unter Hinweis auf § 252 BAO als unbegründet ab…
Beteiligt sich eine österreichische Kapitalgesellschaft als (echter) stiller Gesellschafter an einer niederländischen Kapitalgesellschaft, dann sind die Niederlande berechtigt, die der österreichischen Kapitalgesellschaft zufließenden Gewinnanteile zu besteuern. Diese Zuweisung des Besteuerungsrechtes an die Niederlande durch Art. 12 Abs. 1 des DBA-Niederlande führt aber gemäß Art…
Beteiligt sich eine schweizerische Kapitalgesellschaft an einem österreichischen protokollierten Einzelunternehmen als echter stiller Gesellschafter, unterliegen die an die schweizerische Kapitalgesellschaft fließenden Gewinnausschüttungen der österreichischen Körperschaftsbesteuerung und sind in der Schweiz von der Besteuerung freizustellen. Das uneingeschränkte Besteuerungsrecht daran wird Österreich durch Artikel 7 Abs…
Ist eine deutsche Kommanditgesellschaft, deren zwei Gesellschafter in Österreich ansässig sind, an einer österreichischen GesmbH als echter stiller Gesellschafter beteiligt, ist auf die nach Deutschland fließenden Gewinnanteile nicht Artikel 11 DBA-Deutschland sondern Artikel 4 anzuwenden. Denn die Anwendung von Artikel 11 setzt voraus…
…als echter stiller Gesellschafter, und hat die deutsche KG die Finanzmittel der Bank ua. auch ihrer österreichischen Tochter-KG unter Anlastung der Gewinnbeteiligung der deutschen Bank zur Verfügung gestellt, so liegt hierbei angesichts der steuerlichen Transparenz des zivilrechtlichen Vertragspartners der Bank ein stilles Gesellschaftsverhältnis zwischen…