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EAS 3266Britische Dividenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0053-IV/4/201227.01.2012

…Nach den britischen Merkblättern übersteigt dieser Betrag (seit der Steuerreform 1999) stets das Körperschaftsteuerguthaben, sodass aus dem DBA kein Erstattungsanspruch resultieren kann. Bei der Besteuerung in Österreich ist nach Auffassung des BMF daher davon auszugehen, dass die in Österreich steuerpflichtige Dividende zwar 100 beträgt (einschließlich…

EAS 890Anrechnungshöchstbetrag bei Vollorganschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 57/1-IV/4/9603.06.1996

…GMBH in Österreich steuerpflichtige britische Dividenden (aus Streubesitz) bezogen, dann würden diese in die Höchstbetragsberechnung einzubeziehen sein, so dass durchaus ein bei diesen britischen Dividenden unausgenützt gebliebener Höchstbetrag für eine die österreichische Körperschaftsteuerbelastung übersteigende britische Betriebstättensteuer verwendet werden könnte. Die britischen Zinsen können im übrigen…

EAS 2343Britische Portfolio-Dividenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 494/1-IV/4/0325.08.2003

…die britische Dividende einer Quellenbesteuerung von 15% zu unterwerfen, dann begnügt sich Großbritannien nach den Ausführungen des Merkblattes damit, lediglich die Steuergutschrift, also nur 10% der Gesamtdividende, nicht zur Auszahlung zu bringen. Ist eine österreichische Kapitalgesellschaft an einer britischen Kapitalgesellschaft als Portfolio-Investor (relevantes Beteiligungsausmaß…

EAS 2277Gewinnausschüttung an die britische Muttergesellschaft unter Auflösung von Kapitalrücklagen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 169/1-IV/4/0323.04.2003

…neue britische Muttergesellschaft vorgenommene Gewinnausschüttung wegen noch nicht erfolgtem Ablauf der zweijährigen Behaltefrist die Kapitalertragsteuerbefreiung nach § 94a EStG 1988 noch nicht zu. Wohl aber könnte die Herabsetzung der Kapitalertragsteuer auf 5% gemäß Artikel 10 DBA-Großbritannien in Anspruch genommen werden. Erfolgt allerdings eine als "Dividendenausschüttung…

EAS 3106Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an französische und britische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3156-IV/4/200925.11.2009

…Abs. 1 lit. f des Abkommens fällt und jede Ausschüttung dieser "Gesellschaft" vom Dividendenbegriff erfasst wird, gleichgültig ob sie an einen Gesellschafter oder an andere Personen fließt, werden Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an britische Begünstigte von Artikel 10 DBA-Großbritannien erfasst. Bundesministerium für Finanzen, 25. November…

EAS 2947KESt-Entlastung für britische Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0479-IV/4/200822.02.2008

Nach österreichischem Recht unterliegen ausländische Investmentfonds hinsichtlich der aus Österreich zufließenden Dividendenerträgnisse keiner österreichischen Besteuerung; denn gemäß § 42 Investmentfondsgesetz sind die ausländischen Fonds - ungeachtet ihrer Rechtsform - transparent. Die von den österreichischen Kapitalgesellschaften einzubehaltende KESt stellt daher keine Steuer des ausländischen Fonds, sondern eine Steuer der…

EAS 1529Britische Gewinnausschüttungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/5-IV/4/9908.10.1999

…wirtschaftlichen Doppelbesteuerung auf Gesellschafts/Gesellschafterebene - nicht nur für britische Anteilseigner, sondern nach Maßgabe der DBA-Bestimmungen auch für in Österreich ansässige Anteilseigner einen Entlastungsanspruch eröffnet; im Fall der aus Großbritannien in das DBA-Ausland fließenden Dividenden ist dieser Anspruch allerdings nach Maßgabe der jeweiligen Abkommensbestimmungen…

EAS 947Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an britische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 139/1-IV/4/9627.09.1996

…dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Großbritannien, sondern sind unter Artikel 22 conv. cit. (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der britische Zuwendungsempfänger Anrecht auf vollständige Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer besitzt…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

Punkt 4 des Vorhaltes: a) Ersucht werde um Vorlage folgender Unterlagen/Nachweise: Ansässigkeitsbescheinigung der britischen Steuerbehörden betreffend die CAL im Sinne des Artikel 4 Abs. 1 des DBA Großbritannien und Nordirland. Vorhaltsbeantwortung zu Punkt 4a des Vorhaltes: In der Beilage werde eine Kopie der Bescheinigung…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 1/4

…die DP-PS, Linz, im Ausmaß von 15 % und die Firma PHL., British Virgin Islands im Ausmaß von 85 % (im Folgenden wird die PHL kurz als: PHL bezeichnet); bei der PHL handle sich um eine Offshore Gesellschaft, über deren Geschäftstätigkeiten keine Informationen beschaffbar seien; die…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4

…um einen Sachverhalt handelt, der seine Wurzeln im Ausland hat, trifft die Bw. nach Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Der Auslandsbezug ergibt sich aus dem Umstand dass die Geldgeberin ein britische Ltd. ist, die kein Personal, keine eigenen Räumlichkeiten, keinen Telefon- und…

EAS 2444Steuerfreie Gewinndurchschleusung aus Kroatien nach England
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2722/1-IV/4/0420.04.2004

…den kroatischen Gewinnausschüttungen lukrierten Gewinne der österreichischen Holdinggesellschaft an die britische Muttergesellschaft weitergeschüttet, dann unterbleibt auf der Grundlage von § 94a EStG die Kapitalertragsteuerabzugspflicht. Artikel 10 Abs. 9 DBA-Großbritannien ist im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich, da diese Bestimmung nur das Verbot der sogenannten "exterritorialen Dividendenbesteuerung" ausspricht…

EAS 1377DBA-Konformität der britischen Unterkapitalisierungsbestimmungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/11-IV/4/9817.12.1998

…der steuerlichen Gewinnermittlung der die Zinsen zahlenden Gesellschaft nicht zum Abzug zugelassen werden, weil sie als Dividenden oder Gewinnausschüttungen anzusehen sind." Nach dem insoweit klaren Wortlaut dieser Bestimmung wird ein Rückgriff auf nationales Sonderrecht untersagt, das eine Umqualifizierung von Zinsenzahlungen in Gewinnausschüttungen zum Inhalt hat…

BFG RV/7100501/2024Eine Abgabenhinterziehung war zu bejahen, wenn über viele Jahre hinweg ausländische Kapitalerträge nicht offengelegt und keine Informationen über eine mögliche Kapitalertragsteuerpflicht bei einer inländischen Steuerbehörde eingeholt wurden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.02.2026

…abweichendes Geschäftsjahr abbilden - nämlich vom 6. April des Kalenderjahres bis 5. April des darauffolgenden Kalenderjahres - müssten die Kapitaleinkünfte zunächst periodengerecht aufgeteilt werden. Die Umrechnung der Fremdwährungsbeträge hinsichtlich der laufenden Kapitalerträge (Dividenden, Zinserträge, Fondserträge) wäre jeweils zum 31.12. eines jeden Kalenderjahres aufgrund eines ansonsten entstehenden…

UFSL RV/1271-L/10Vorschreibung von Kapitalertragsteuer verstößt gegen Unionsrecht, wenn diese im EU-Staat der Muttergesellschaft nicht voll anrechenbar ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2011

…Gemäß § 797 ICTA darf der Anrechnungsbetrag die auf die ausländischen Einkünfte entfallende britische Körperschaftsteuer, deren Steuersatz im Zeitpunkt der Gewinnausschüttung 30% betragen hat, nicht übersteigen. Gemäß § 795 ICTA ist bei der Berechnung der österreichischen Dividendeneinkünfte neben der Kapitalertragsteuer auch die österreichische Körperschaftsteuer zu berücksichtigen. Aus …

UFSL RV/0133-L/05Verdeckte Ausschüttung bei einer Private Limited Company
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2005Teil 2/2

…soll Kapitalertragsteuer anfallen - um Erträge der Zi 1-3 handeln, in Frage kommt die Regelung in § 93 Abs. 2 Z 1 lit. a EStG 1988: "Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung." Nach Doralt, ESt-Kommentar zu § 93…

BFG RV/7104769/2017Verdeckte Ausschüttungen entsprechen dem Ausnahmetatbestand des § 95 Abs. 4 EStG 1988!
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2024Teil 1/3

…FN xxxxxxx, (seit 10.1.2015:) Fa. A-GmbH, und c) (seit tt.05.2015:) Fa. B-GmbH. Die ursprüngliche Alleingesellschafterin der Fa. A-GmbH war die britische Firma A-Ltd., c/o Fa, A-Comp., Adresse 15 & 16 7 A-Straße, GBR-London. Die…

UFSL RV/0500-L/05Verdeckte Ausschüttung und Vorschreibung von Kapitalertragsteuer bei einer Private Limited Company, die nicht im Firmenbuch eingetragen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2005

…ltd. oder CPM Director ltd.) erfolgt, welche die Anteile treuhandschaftlich verwalteten. P. L. manage für diese Limiteds das Postservice (einmal wöchentliche Weiterleitung der Briefe, welche an die britische Adresse zugestellt worden seien, nach Österreich), die Eingaben ins Firmenbuch (Bestellungen/Abbestellungen), die steuerliche Vertretung (P.B. …

UFSL RV/0133-L/05Verdeckte Ausschüttung bei einer Private Limited Company
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2005Teil 1/2

…L. (PC ltd., CPM ltd.), welche die Anteile treuhändig verwalteten. P.L. manage für diese Limiteds das Postservice (einmal wöchentlich Weiterleitung der Briefe, welche an die britische Adresse zugestellt worden seien, nach Österreich), die Eingaben ins Firmenbuch (Bestellungen/Abtretungen), die steuerliche Vertretung (PB, BB), Kontoeröffnung…

BMF-010221/1313-IV/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1313-IV/4/201119.09.2011

…Management-Vertrag resultierende Leistungsbeziehung zwischen der "Responsible Entity" und der österreichischen Retail-GmbH nicht einer steuerlichen Arm's Length - Prüfung zu unterziehen sei, da keine verbundenen Unternehmen gemäß § 6 Z 6 EStG 1988 und Artikel 9 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 30. April 1969, BGBl…