…21c Abs. 1 des Bundespflegegeldgesetzes. Die Schlechtwetterentschädigung nach dem Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, BGBl. Nr. 129/1957, stellt steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Rz 46: Die Steuerfreiheit des § 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 erstreckt sich weiters auf Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, BGBl. Nr. 31/1969, zur…
…In der gegen den Einkommensteuerbescheid 2005 eingebrachten Berufung begehrte der Bw. die Anerkennung des ausgewiesenen Verlustes aus Gewerbebetrieb. Er sei während des Bezugs des Arbeitslosengeldes bis zum Pensionsantritt am 1. Juli 2005 werbend tätig gewesen. Der hochgerechnete Verlust aus Gewerbebetrieb von € 2.782,77…
…von der IAF Service GmbH und vom 30. März bis 30. November von der Y. Handels -GmbH. Weiters erhielt der Bw. Arbeitslosengeld vom Arbeitsmarktservice für die Tage vom 1. bis 27. Jänner (734,13 Euro), vom 1. bis 31. Dezember (688,51 Euro) und vom…
…Sie haben am 23.1.2019 einen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung gestellt und als bezugsauszahlende Stellen "1" angegeben. Im Einkommensteuerbescheid vom 4.2.2019 ist nur ein Lohnzettel von der Firma ***X*** GmbH sowie das Arbeitslosengeld enthalten. Tatsächlich hatten Sie im Jahr 2018 zwei bezugsauszahltende Stellen…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Im Jahr 2012 wurden vom Beschwerdeführer (Bf) ganzjährig Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus nichtselbständiger Arbeit und Arbeitslosengeld (Zeitraum 01.01.-30.11.2012) bezogen. Strittig ist, ob eine Umrechnung der neben den steuerfreien Bezügen…
…vom 1. März bis 31. Dezember 2008. Daneben bezog der Bw. Arbeitslosengeld in der Höhe von € 12.781,62 für die Zeit vom 1. März bis 31. Dezember 2008 (d.s. € 41,77 für 306 Tage). Im Bescheid 2008 vom 8. Oktober 2009…
…bis 24. Mai. Danach bezog der Bw. für 169 Tage Arbeitslosengeld vom Arbeitsmarktservice Österreich. Das Finanzamt führte nach Einbringung der Erklärung durch den Bw. ebendort im elektronischen Wege dessen Arbeitnehmerveranlagung mit Einkommensteuerbescheid 2009 vom 8. Februar 2010 durch. Daraus ergab sich eine Einkommensteuer von €…
…Grund der durchgeführten Kontrollrechnung gem. § 3 Abs. 2 EStG 1988 auch das Arbeitslosengeld (901,25 €) als steuerpflichtige Bezüge bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erfasst und das Einkommen nach dem Tarif (§ 33 Abs. 1 EStG) besteuert. Mit Bescheid vom 18. Mai 2010 hat das…
…diesen Bescheid erhob der Abgabepflichtige am 5. Dezember 2008 fristgerecht Berufung. Der angefochtene Bescheid erfasse die Nachzahlung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge der Jahre 2004 und 2005 von 2.973,60 €, zusätzlich der ihm zugestandenen Zinsen von 302,74 €, was in Summe den gemeldeten Bruttobezügen von…
…vorgenommene Einbeziehung der rückgeforderten Arbeitslosenversicherungsbeiträge in Höhe von brutto EUR 1.042,99 und des Krankengeldes in Höhe von EUR 237,38 in die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Weiters wird die "entsprechende" Berücksichtigung des Pendlerpauschales angezweifelt. Über die Berufung wurde erwogen: Rückvergütung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge: Nach…
…nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (in der Folge mit Bw. bezeichnet) bezog im Jahr 2006 Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit für rund 9 Monate und das Arbeitslosengeld für 90 Tage. In der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung wurden seitens des Bw…
…Für die Tage vom 9. Juli bis 25. November (2.944,20 Euro für 140 Tage) erhielt die Bw. Arbeitslosengeld vom Arbeitsmarktservice Österreich und für die Tage vom 26. November bis 31. Dezember Notstandshilfe (698,04 Euro für 36 Tage). Der in der Folge ergangene…
…Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 EStG sind von der Einkommensteuer u.a. befreit: a) das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen b) das Karenzurlaubsgeld, an dessen Stelle tretende Ersatzleistungen und die Karenzurlaubshilfe auf Grund der besonderen gesetzlichen Regelungen, weiters…
…von Herrn P. keinen Kursbeitrag." Aktenkundig ist eine Mitteilung des Arbeitsmarktservice vom 24. März 2005. Darin wurden das Arbeitslosengeld, die Beihilfe zu den Kursnebenkosten sowie die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes bis voraussichtlich 15. April 2005 bemessen. Gegen den Bescheid erhob der Bw. Berufung im…
…Folge vorgelegt: zwei Mitteilungen des Arbeitsmarktservices über die Bemessung des Leistungsanspruches, datiert mit 15./18. März 2005. Demnach wurde der Leistungsanspruch (Arbeitslosengeld) für die Zeit vom 1. Februar 2005 bis 6. März 2005 mit täglich € 8,23 (€ 508,00) bemessen; zwischen dem 7…
…Folge vorgelegt: zwei Mitteilungen des Arbeitsmarktservices über die Bemessung des Leistungsanspruches, datiert mit 15./18. März 2005. Demnach wurde der Leistungsanspruch (Arbeitslosengeld) für die Zeit vom 1. Februar 2005 bis 6. März 2005 mit täglich € 8,23 (€ 508,00) bemessen; zwischen dem 7…
…dass "der § 3 Abs. 2 EStG, mit einem Progressionsvorbehalt gegenüber einer bestimmten Gruppe an Steuerpflichtigen (Beziehern von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe), die offenbar ganz besonders "geschröpft" werden sollen, nachdem alle anderen Steuerpflichtigen keinen ausdrücklichen Progressionsvorbehalt auch nur in irgend einer Form haben, widerspricht ...nicht nur dem…
…ein. Mit Bescheid vom 10. September 2003 wurde die Veranlagung mit den beantragten Freibeträgen wegen des Bezuges von Arbeitslosengeld unter Anwendung des besonderen Progressionsvorbehaltes durchgeführt. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung wendete sich der Steuerpflichtige gegen die Anwendung des Progressionsvorbehaltes, da er im Jahr 2002 ganzjährig…
…wurde erwogen: Erhält der Steuerpflichtige ua. steuerfreie Bezüge im Sinne des § 3 Abs.1 Z.5 lit.a EStG 1988 (das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen), nur für einen Teil des Kalenderjahres, so sind die für das restliche Kalenderjahr…
…00 Euro brutto an und schätzte die für die Zeit vom 1.2.2018 bis zum 31.12.2018 bezogenen Leistungen aus der Schweizer Arbeitslosenversicherung mit 84.418,19 Euro (CHF 99.000,00) und die einbehaltene Schweizer Steuer mit 28.142,86 Euro (CHF…