…der bezeichneten Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 26. September 2003 abgeschlossen worden sei. Zum Zeitpunkt der Einbringung des Antrages auf Aussetzung der Vollziehung habe sohin keine abgefochtene Entscheidung im Sinne des Art. 244 ZK mehr vorgelegen bzw. sei die Höhe der einzuhebenden Abgaben nicht mehr…
…dem Aussetzungsverfahren zu Grunde liegenden Abgabenbescheides und zur abweisenden Aussetzungsentscheidung führten, lassen keine gegen die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung sprechenden Gründe zu Tage treten. Mangels einer Definition des ZK knüpft der EuGH im Urteil vom 17.7.1997 C-130/95, Rz 35 und 37…
…es sich im gegenständlichen Falle um eine steuerbefreiende innergemeinschaftliche Lieferung gehandelt habe. Es könne daher vom Vorliegen von begründeten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung nicht gesprochen werden. Ein unersetzbarer Schaden liege vor, wenn der ursächlich durch die Vollziehung ausgelöste Nachteil zu einem nicht…
…auf der Grundlage von Dokumenten gezahlt worden sei, die sich anschließend als nicht der Realität entsprechend erwiesen. Abschließend wird der Antrag gestellt, die angefochtene Entscheidung dahingehend abzuändern, dass den Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung vollinhaltlich stattgegeben werde. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs…
…Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz anhängig gemacht worden und noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Da aufgrund der finanzstrafrechtlichen Ermittlungsergebnisse keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen, erübrige sich eine weitere Prüfung im Hinblick auf das Erfordernis der Sicherheitsleistung, die im Fall einer Aussetzung…
…vorgelegt. Aus dem Sinn der Vorschrift des Art. 244 ZK ergibt sich, dass der Vollzug der angefochtenen Entscheidung Ursache für den drohenden Schaden sein muss. Ein etwaiger drohender Schaden, der durch die Behinderung des Bf. bedingt ist, ist somit nicht kausal im Sinne des Art…
…buchmäßige Erfassung von Abgaben, als unbegründet abgewiesen. Die Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, aufgrund der Ermittlungsergebnisse seien weder begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung gegeben, noch liegen Anhaltspunkte für einen unersetzbaren Schaden vor. Dagegen richtete sich die Berufung vom 17. April 2001…
…Erfassung von Abgaben, als unbegründet abgewiesen. Die Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, es seien aufgrund der Ermittlungsergebnisse weder begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung gegeben, noch liegen Anhaltspunkte für einen unersetzbaren Schaden vor. Dagegen richtete sich die Berufung vom 17. April 2001…
…Erfassung von Abgaben, als unbegründet abgewiesen. Die Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, es seien aufgrund der Ermittlungsergebnisse weder begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung gegeben, noch liegen Anhaltspunkte für einen unersetzbaren Schaden vor. Dagegen richtete sich die Berufung vom 17. April 2001…
…Erfassung von Abgaben, als unbegründet abgewiesen. Die Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, es seien aufgrund der Ermittlungsergebnisse weder begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung gegeben, noch liegen Anhaltspunkte für einen unersetzbaren Schaden vor. Dagegen richtete sich die Berufung vom 17. April 2001…
…auf der Grundlage von Dokumenten gezahlt worden sei, die sich anschließend als nicht der Realität entsprechend erwiesen. Abschließend wird der Antrag gestellt, die angefochtene Entscheidung dahingehend abzuändern, dass den Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung vollinhaltlich stattgegeben werde. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs…
…auf der Grundlage von Dokumenten gezahlt worden sei, die sich anschließend als nicht der Realität entsprechend erwiesen. Abschließend wird der Antrag gestellt, die angefochtene Entscheidung dahingehend abzuändern, dass den Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung vollinhaltlich stattgegeben werde. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs…
…November 2001 (zugestellt am 12. Dezember 2001) abgewiesen. Das Hauptzollamt Wien habe aufgrund des Ermittlungsergebnisses keine begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung. Es lägen auch keine beweiskräftigen Unterlagen für einen unersetzbaren Schaden vor. Die dagegen am 10. Jänner 2002 eingebrachte Berufung wurde mit…
…29. April 2004, GZ. ZRV/0332-Z4I/02, hat der unabhängige Finanzsenat zwischenzeitlich in der Sache selbst entschieden. Es liegt somit keine angefochtene Entscheidung mehr vor. Die Beschwerde war aus diesem Grund mangels Vorliegens der Voraussetzungen als unbegründet abzuweisen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, 2. Auflage…
…wenig Erfolg versprechend zu bezeichnen, ist zu entnehmen, dass die Antragstellerin begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung als Aussetzungsgrund sieht. Die Gefahr eines unersetzbaren Schadens wurde nicht geltend gemacht. Die belangte Behörde wies den Aussetzungsantrag mit Bescheid vom 2. August 2004 mit dem…
…wenig Erfolg versprechend zu bezeichnen, ist zu entnehmen, dass die Antragstellerin begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung als Aussetzungsgrund sieht. Die Gefahr eines unersetzbaren Schadens wurde nicht geltend gemacht. Die belangte Behörde wies den Aussetzungsantrag mit Bescheid vom 29. Juli 2004 mit dem…
…die Abstandnahme von einer Sicherheitsleistung feststehen, ist behördlicherseits das Ermessen in Abwägung des Kriteriums der Zweckmäßigkeit (Öffentliches Interesse an der Vermeidung von Abgabenausfällen) gegenüber dem der Billigkeit (Interesse des Beteiligten am Nichtvollzug der angefochtenen Entscheidung) auszuüben. Im gegenständlichen Fall steht unbestritten fest, dass dem Bf…
…zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Natur führen könnte. Da die Zollbehörde im Grunde des ihr vorliegenden Akteninhaltes keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung habe erkennen können und das Entstehen eines unersetzbaren Schadens - mittels Vorlage entsprechender Beweismittel - nicht geltend gemacht worden sei…
…Obsiegens im Hauptverfahren nicht vollständig ersetzt werden könne. Dies führe jedoch nur dann zur Annahme eines unersetzbaren Schadens, wenn die Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Entscheidung deren volle Wirksamkeit nicht behindere, falls der Rechtsbehelf erfolglos bleiben würde. Diesem grundsätzlichen Vorzugsinteresse werde beispielsweise die Duldung der…
…Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vor. Eine Sicherheitsleistung wurde mit Schreiben des UFS vom 14. Februar 2005 gefordert. Mit Eingabe vom 16. März 2004 wurde diese vorgelegt. Aus den oa. Sach - und Rechtsgründen war, wie im Spruch des Bescheides ausgeführt, zu entscheiden. Salzburg…