…1994 begann, ist entsprechend der Bestimmung des § 31 Abs. 5 FinStrG die Verjährung der Strafbarkeit jedenfalls mit 15. November 2004 eingetreten. Im Zeitpunkt des Einlangens der gegenständlichen Berufung beim unabhängigen Finanzsenat am 26. November 2004 war daher bereits insgesamt die absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß §…
…dem Verwaltungsgerichtshof zur Zl. 2007/15/yyy wurde am 14. Juni 2007 anhängig gemacht und mit (die gesamte Berufungsentscheidung aufhebendem) Erkenntnis vom 28. Oktober 2009 abgeschlossen. Demnach beträgt die zur Berechnung der absoluten Verjährung der Strafbarkeit hinsichtlich der vorgeworfenen, unter Pkt. II. genannten Finanzvergehen den…
…Einleitungsbescheides des Zollamtes Klagenfurt vom 11.8.2005, Zl. d., im Zeitraum vom 8. März 2000 bis 27. Juni 2001. Die absolute Verjährung der Strafbarkeit hierzu ist mit Ablauf des 27. Juni 2011 eingetreten. Es war daher mit Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136, 157 iVm § 82 Abs…
…zufolge des Einleitungsbescheides des Zollamtes Klagenfurt vom 11.8.2005, Zl. c.,im Zeitraum vom 8. März 2000 bis 27. Juni 2001. Die absolute Verjährung der Strafbarkeit hierzu ist mit Ablauf des 27. Juni 2011 eingetreten. Es war daher mit Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136, 157 iVm …
…Die absolute Verjährung der Strafbarkeit hierzu ist mit Ablauf des 7. Jänner 2012 eingetreten. Die Tathandlung zu Punkt 2. des Einleitungsbescheides des Zollamtes Klagenfurt vom 12.10.2004, Zl. c., erfolgte am 15. Jänner 2002. Die absolute Verjährung der Strafbarkeit hierzu ist mit Ablauf des…
…gemäß §§ 136, 157 FinStrG in Verbindung mit § 82 Abs. 3 lit. c FinStrG vorzugehen. Wegen des mittlerweile erfolgten Eintrittes der absoluten Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG kann auch eine Bestrafung des Bw. hinsichtlich des in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruches betreffend versuchte Abgabenhinterziehung gemäß §…
…am 31. März 2008 die absolute Verjährung eingetreten ist. Aus diesem Grund war auf das Beschwerdevorbringen sowie die Prüfung, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige vorgelegen bzw. ob oder wann eine Verfolgungshandlung seitens der Finanzstrafbehörde gegen den Bf. ausgegangen ist und allenfalls Verfolgungsverjährung eingetreten ist, nicht näher…
…Dezember 1993 war ein Freitag). Mit Zustellung der Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuerbescheide 1992, welche unter Zugrundelegung eines Postlaufes von 3 Werktagen am 23. Dezember 1993 als zugestellt anzusehen sind, waren die letzten, im gegenständlichen Finanzstrafverfahren zu beurteilenden Tathandlungen vollendet. Die absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß …
…880,00 sowie hinsichtlich der unter Spruchpunkt 2) angeführten Verkürzungen an Kapitalertragsteuer 1994 in Höhe von S 24.485,00 und 1995 in Höhe von S 22.422,00 mittlerweile absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG eingetreten ist. Entsprechend der Bestimmung des …
…aufgrund der abgegebenen unrichtigen Umsatzsteuererklärungen erfolgte zu niedrige Abgabefestsetzung, welche betreffend Umsatzsteuer 1992 mit Bescheid vom 15. April 1994 und betreffend Umsatzsteuer 1993 mit Bescheid vom 7. Juli 1995 erfolgte, anzusehen. Mit Ablauf des 7. Juli 2005 ist daher auch insoweit absolute Verjährung der Strafbarkeit…
…Lohnabgaben des Jahres 1993 ist eine Vollendung des Deliktes mit Nichtentrichtung der Lohnabgaben am 15. des jeweiligen Folgemonates eingetreten, also hat die Verjährungsfrist daher spätestens am 15. Jänner 1994 (für Dezember 1993) begonnen, sodass daher eine absolute Verjährung der Strafbarkeit spätestens mit Ablauf des 15…
…0073, u.a.). Denn auch die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat bei ihrer Entscheidung von Amts wegen den maßgebenden Sachverhalt festzustellen. Dazu gehört auch die Wahrnehmung der Verjährung der Strafbarkeit. Das Erlöschen der Strafbarkeit durch absolute Verjährung nach § 31 Abs. 5 FinStrG erfolgt ohne Rücksicht darauf…
…zugestellt worden sei, sei die absolute Verjährung jedenfalls noch von der Rechtsmittelinstanz auch dann noch zu berücksichtigen, wenn die erstinstanzliche Entscheidung schon ergangen sei. Die absolute Verjährung des § 31 Abs. 5 FinStrG bedeute, dass die Verjährungsfrist "jedenfalls", als auch dann die Strafbarkeit aufhebe, wenn das…
…gelegte Delikt der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG somit spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit, somit also spätestens am 12. Jänner 2004 abgeschlossen, sodass die Verjährungsfrist an diesem Tag begann und gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG absolute Verjährung der Strafbarkeit mit 12…
…war daher absolute Verjährung der Strafbarkeit bereits im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Erkenntnisses gegeben. Es war daher in Bezug auf Umsatz- und Einkommensteuer 1999 und 2000 mit Verfahrenseinstellung gemäß § 136, 157 FinStrG iVm § 82 Abs. 3 lit. c FinStrG in Höhe der aus dem…
…2 lit. a FinStrG mit Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung zum jeweiligen gesetzlichen Fälligkeitstag als vollendet anzusehen ist. Insoweit ist daher absolute Verjährung der Strafbarkeit spätestens mit Ablauf des 15. Februar 2007 eingetreten und die erstinstanzlich erfolgte Bestrafung erweist sich daher als nicht rechtmäßig. Es war daher…
…Juli 2001, Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegt am 10. September 2008) weitere Ermittlungshandlungen weder Erfolg versprechend noch ökonomisch und zweckmäßig. Da somit für die Tatzeiträume der Jahre 1997 und 1998 absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 abs. 5 FinStrG eingetreten ist und betreffend Lohnabgaben für…
…ist für Tatzeiträume der Monate Jänner bis Juni 1995 spätestens mit 16. August 2005 absolute Verjährung der Strafbarkeit (§ 31 Abs. 5 FinStrG) eingetreten. Es war daher für diese Zeiträume mit Verfahrenseinstellung im Rahmen der Berufungsentscheidung gemäß §§ 136, 157 FinStrG vorzugehen, wobei sich der Verkürzungsbetrag für…
mittlerweile schon lange Zurückliegen der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten, als erschwerend hingegen der oftmalige Tatentschluss über einen längeren Tatzeitraum berücksichtigt wurde. Unter Zugrundelegung dieser Strafbemessungserwägung erscheint die aus dem Spruch ersichtliche Geldstrafe tätergerecht und schuldangemessen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 13. September…
…2002). Aus der Sicht des Spruchsenates hätte also der Fristenlauf für die Verjährung der Strafbarkeit im Jänner bzw. April 2002 begonnen und wäre ebenfalls im Jänner bzw. April 2012 bereits abgeschlossen gewesen. Infolge des eingetretenen Strafaufhebungsgrundes einer absoluten Verjährung der dem Beschuldigten zum Vorwurf gemachten…