…BAO stellte die Prüferin u.a. fest, dass in den Anschaffungs- und Herstellungskosten prämienbegünstigter Wirtschaftsgüter des Kalenderjahres 2003 das Netzzutrittsentgelt an die X-G (in der Folge kurz: X-G) in Höhe von 39.990,00 € netto enthalten sei. Diese Kosten seien auf dem…
…Baukostenzuschüsse zur Verlegung von Kabelleitungen), so entsteht durch diese Aufwendung kein bewertungsfähiges Strombezugsrecht, wohl aber - soweit die Aufwendung im Rahmen eines gewerblichen Betriebes erfolgt - ein sonstiges bewertbares immaterielles Wirtschaftsgut (Erhöhung des Betriebsbestehenswertes), das mit dem Teilwert zu bewerten ist (vgl. VwGH vom 2.5.1961…
…Gänze der Abschreibung zugänglich sei, sondern - RZ 2292 a der EStR folgend - ein Teil von 25% des Firmenwertes ein immaterielles, nicht abschreibbares Wirtschaftsgut darstelle, weil dieser Anteil auf die Einräumung eines begünstigten Marktzuganges entfalle. In RZ 2292a EStR werde ausgeführt, dass Rauchfangkehrer auf Grund der…
…nicht einheitlich beantwortet wird. Zur gegenständlichen Rechtsfrage, ob im Geltungsbereich des Einkommensteuergesetzes 1988 bei Erwerb des Kundenstocks eines Rauchfangkehrerbetriebes auch ein nicht abschreibbares Wirtschaftsgut für einen gewissen Schutz vor Konkurrenz und damit der Existenz angeschafft wird, gibt es noch keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes.Wegen des…
…dass keine Bedenken bestünden, nicht abnutzbare Praxiswerte analog zur Regelung betreffend die Abschreibung bei Land- und Forstwirten und Gewerbebetrieben auf 15 Jahre verteilt abgeschrieben werden könnten. Bei dem Kundenstock eines Rauchfangkehrers handle es sich insofern um ein abschreibbares Wirtschaftsgut, als seit dem Jahr 1999 kein…
… 3 Abs. 2 Z 2 UmgrStG führt sie aus, dass der derivativ erworbene Firmenwert im Sinne des § 8 Abs. 3 EStG 1988 ein Wirtschaftsgut sei, mit dem beispielsweise Kundenstock, Vertriebsrechte, innerbetriebliche Organisation und dergleichen abgegolten würden. Daher werde eine Teilwertabschreibung und ein Buchwertabgang als zulässig…
…gemäß § 23 Z 1 EStG 1988. Im Rahmen der elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 begehrte sie unter anderem die Anerkennung einer Tasche der Marke Hermès als ein auf zehn Jahre abschreibbares Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens (deklariert wurde die Tasche von der Bw. als…
…Nr. 1961/194) erstellten Berichtes (Schlussbesprechungsprogramm) aus: "Nach der Rechtsprechung handle es sich bei einer Apothekengerechtigkeit um ein nicht abschreibbares Wirtschaftsgut". Die bis dahin antragsgemäß erlassenen Bescheide für die Feststellung der Einkünfte Erklärungen 1986 und 1987 würden in der Folge in diesem Punkt von Amts…
…seine eigene - von der Lehre und der ständigen Rechtsprechung abweichende - Rechtsansicht, wonach etwa in einem steuerlichen Rechenwerk ein bestimmter Lebenssachverhalt als abschreibbares immaterielles Wirtschaftsgut zum Ansatz zu bringen wäre, NACH ausreichender Offenlegung und allfälliger Verneinung durch die Abgabenbehörde in ihrem Bescheid in einem Beschwerdeverfahren vor…
…daher den maßgeblichen Anschaffungszeitpunkt des Wirtschaftsgutes dar und ist für die Berechnung und Berücksichtigung der Werbungskosten aus dem Titel der Absetzung für Abnutzung gemäß § 16 Abs 1 Z 8 EStG 1988 heranzuziehen. Das unbefristete Mietrecht stellt ein immaterielles, jedoch abnutzbares und damit abschreibbares, Wirtschaftsgut dar…
…000,- auf die (anteilige) Apothekenkonzession und der Restbetrag auf den abschreibbaren Firmenwert entfalle. Betreffend die Ermittlung dieses Konzessionswertes habe die Betriebsprüfung die Überlegung angestellt, dass es sich bei der Apothekenkonzession um ein firmengutähnliches Wirtschaftgut handle und daher die Wertermittlung als Barwert der Rente des aus…
…getroffene rechtliche Beurteilung, dass das sog. Netzbereitstellungsentgelt als nicht abschreibbares Recht zu beurteilen ist und Abschreibungen des Netzbereitstellungsentgeltes mit steuerlicher Wirkung nicht anerkannt worden sind. In der Niederschrift ist dazu ausgeführt: ,,Dieses erworbene Recht auf Netznutzung im vereinbarten Ausmaß unterliegt keiner Abnutzung. Eine AfA ist…
…200 Abs. 1 BAO vorläufig erlassenen Umsatzsteuer- und Feststellungsbescheid für 2004 erklärungsgemäß. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, dass die Anschaffungskosten für die von den Vorbesitzern erworbenen Wirtschaftsgüter im Jahre 2004 (Einrichtungsgegenstände, Türen und Türverkleidungen) trotz des Gutachtens als überhöht anzusehen seien. Laut…
…Dazu erfolgte jedoch keine Stellungnahme. Weder eine Liste der von der Pächterin übernommenen Wirtschaftsgüter noch die ursprünglichen Belege der Anschaffung der Schankanlage oder der Heiztherme wurden vorgelegt. Als weiteres abschreibbares Anlagevermögen wurde am 17.4.2014 ein Firmenwert in Höhe von € 15.000,00…
…stattgegeben und damit dessen Wirtschaftsguteigenschaft anerkannt hat. Auch nach den vom Bw. ins Treffen geführten EStR 2000 Rz 4774 gehören Sondereinrichtungen, die selbständig bewertbar sind, nicht zu den Anschaffungskosten des PKW und fallen nicht unter die Angemessenheitsgrenze. Als unabhängig vom PKW abschreibbar wird unter der…
…der Wohnlichmachung der Räume. Daher sind sie als selbständig bewertbare bewegliche Wirtschaftsgüter zu behandeln und sind keine Bestandteile des Gebäudes, sondern eigenständig abschreibbare Wirtschaftsgüter (vgl. VwGH 1.3.1983, 82/14/0156). Auch Einfriedungen und (Außen)Schwimmbecken sind von Gebäuden trennbare Wirtschaftsgüter (vgl. Quantschnigg/Schuch…
…Duschen, weiters Aufzugsanlagen, Zentralheizungsanlagen und auch Klimaanlagen als Gebäudeteile und nicht als selbständig bewertbare und abschreibbare Wirtschaftsgüter anzusehen seien. Konsequenterweise müsse daher aber auch die berufungsgegenständliche Anlage als - nicht prämienbegünstigter - Gebäudebestandteil angesehen werden. Darüber hinaus könne aber im Ausbau einer die Betriebsräumlichkeiten klimatisierenden Be- und…
…Elektroinstallationen, sanitäre Anlagen wie Klosettanlagen, Waschtische, Badewannen, Duschen, weiters Zentralheizungsanlagen und auch Aufzugsanlagen als Gebäudeteile und damit nicht als selbständig bewertbare und abschreibbare Wirtschaftsgüter anzusehen seien. Konsequenterweise müssten daher auch die berufungsgegenständlichen Aufwendungen für die Anschaffung des Wellnessbereiches (Hallenbad, Dampfbad, Sauna) als Gebäudebestandteile angesehen werden…
…Badewannen, Duschen, weiters Aufzugsanlagen, aber auch Zentralheizungsanlagen als Gebäudeteile und nicht als selbständig bewertbare und abschreibbare Wirtschaftsgüter anzusehen seien. Konsequenterweise müsste daher aber auch die berufungsgegenständliche Anlage als - nicht prämienbegünstigter - Gebäudebestandteil angesehen werden. Darüber hinaus könne im Ausbau einer die Betriebsräumlichkeiten klimatisierenden Be- und Entlüftungsanlage…
…Badewannen, Duschen, weiters Aufzugsanlagen, aber auch Zentralheizungsanlagen als Gebäudeteile und nicht als selbständig bewertbare und abschreibbare Wirtschaftsgüter anzusehen seien. Konsequenterweise müsste daher aber auch die berufungsgegenständliche Anlage als - nicht prämienbegünstigter - Gebäudebestandteil angesehen werden. Darüber hinaus könne im Ausbau einer die Betriebsräumlichkeiten klimatisierenden Belüftungs-, Entlüftungs- und…