…Abs. 2 BAO) in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen bzw. glaubhaft zu machen. Der Berufungswerber hat es im gegenständlichen Verfahren trotz entsprechender Zweifel unterlassen, seine Behauptung, wonach…
…1998 und 1999 in Ablichtung ersucht. Diese Unterlagen wurden am 18. Mai 2004 dem Unabhängigen Finanzsenat übermittelt. Im Schreiben vom 21. Mai 2004 wurde der Berufungswerberin dazu Folgendes vorgehalten: "Aus den vom Finanzamt FM übermittelten Unterlagen gehen nach Ansicht des Referenten Zweifel an Ihrer bisherigen…
…werde behauptet, dass sich der hohe Rohaufschlag von 30 % deshalb ergeben habe, da es sich hauptsächlich um die verkauften Steine der Vorjahre gehandelt habe. Nachvollziehbar seien diese Behauptungen in keinster Weise. Die Ermittlung der in der Berufung angeführten Rohaufschläge von 18 % im Jahr 2000, 12…
…einschließlich der in Artikel 177 Absatz 3 genannten Gerichte, in all diesen Fällen unbenommen, den Gerichtshof anzurufen, wenn sie es für angebracht halten. 16 Schließlich kann die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig sein, dass keinerlei Raum für einen vernünftigen Zweifel an der Entscheidung der…
…dass die Behauptungen in der Berufung, wonach die Bewirtschaftung von zwei Hofstellen aus erfolge, bisher noch nicht bewiesen worden sei. Weiters wurden die Bf. darüber befragt, an welches Kind aus erster Ehe eine Übergabe des P.Gutes geplant sei und an welches Kind eine Übergabe…
…vorliegen. Die vom VwGH aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung vielmehr im Rahmen der Beweiswürdigung und kommen daher in jenen Fällen zum Tragen, in denen berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt einer behaupteten vertraglichen Gestaltung bestehen. Begründet werden die an Angehörigenvereinbarungen gestellten Anforderungen vor allem damit…
…Pkt 6 ... "Es gibt auch kein BTV 500"), sondern sich erst in der Berufung vom 26. Jänner 1994 an seinen Onkel erstmals zu erinnern vermochte. Dies macht seine Darlegung nicht zuletzt deshalb zweifelhaft, weil den Bw mit dem Onkel (schon als Patenkind) doch ein verständliches…
…Der Umstand, dass der Berufungswerber (Bw) von seinen Partnern nach seinen Angaben einen aufrechten Gewerbeschein verlange, sei nur ein Befähigungsnachweis, den auch andere Arbeitgeber von ihren Beschäftigten verlangen und ändere nichts an der Tatsache, dass in der täglichen Durchführung der "Partnerschaft" die Merkmale einer nichtselbständigen…
…und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und zwischen Familienfremden unter gleichen Bedingungen abgeschlossen wären. Sie halten weiters fest, dass die in der Berufung behauptete "praktische Fruchtgenusseinräumung" unabhängig von deren zivilrechtlicher Gültigkeit diesen angeführten Anerkennungskriterien nicht entspricht, sodass schon aus diesem Grund die Berufung dem Grunde…
…etwas zu kriegen, weil sie ihm die Rechte an den Werken verkauft habe (Anm: auf die Aufstellung bezüglich nur im Jahr 1999 an den Pflichtigen verkaufter Rechte um netto ATS 7.960.000,- in der Berufungsentscheidung RV/4468-W/02 wird verwiesen). Dass es bei…
…die sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Aufgrund dieser Bestimmung ergibt sich, dass schon bloße formelle Aufzeichnungsmängel, die einen Zweifel an der sachlichen Richtigkeit der Aufzeichnung nach sich ziehen, genügen. Andererseits ist im Falle der sachlichen Unrichtigkeit von Aufzeichnungen für die Schätzungsbefugnis ohne…
…die sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Aufgrund dieser Bestimmung ergibt sich, dass schon bloße formelle Aufzeichnungsmängel, die einen Zweifel an der sachlichen Richtigkeit der Aufzeichnung nach sich ziehen, genügen. Andererseits ist im Falle der sachlichen Unrichtigkeit von Aufzeichnungen für die Schätzungsbefugnis ohne…
…stand. Der spätere Verkauf an die Bw änderte an der tatsächlichen Nutzung des Fahrzeuges nichts. Wie das Fahrzeug finanziert und von wem es bezahlt wurde, konnte mangels Vorlage (trotz deren Anforderung) entsprechender Belege nicht geklärt werden. Ursprünglich hatte die Bw in der Berufung noch angegeben…
…Angaben bzw. Behauptungen des Beschwerdeführers in der Selbstanzeige und der Bescheidbeschwerde unglaubwürdig erscheinen und es sich um offenkundige Schutzbehauptungen handle und geht davon aus, dass der Beschwerdeführer, wenn er Zweifel an der steuerlichen Beurteilung gehabt hätte oder er nicht in der Lage gewesen wäre, eine…
…die Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das (einzige) vorliegende Beweismittel dafür, dass der in Rede stehende Arbeitnehmer tatsächlich Dienstreisen mit seinem privaten Kraftfahrzeug unternommen hat, zahlreiche inhaltliche Mängel aufweist und auch die Auszahlungsgepflogenheiten klar offenbaren, dass es der Berufungswerberin in…
…kein Experte. Die Behauptung, sie sei für den support zuständig, ist daher nicht glaubhaft. Drittens wird an anderer Stelle in derselben Vorhaltsbeantwortung vorgebracht, die Ehegattin des Bw wirke bei der Entstehung der Datenbanken mit und sei natürlich die ideale Anspruchstelle für den support. Folgt man…
…Mängel der Aufzeichnungen ergeben sich für die Behörde begründete Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit der erklärten Bemessungsgrundlagen. In Fällen derart unglaubwürdiger, unwahrscheinlicher Behauptungen und unzureichender Vermögensverhältnisse ist die Behörde nicht nur berechtigt, sondern geradezu verpflichtet, die Bemessungsgrundlagen im Schätzungswege zu ermitteln, insbesondere weil der Bw…
…begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Berufungsvorentscheidung bestehen. Insgesamt ergebe sich, dass wesentliche Umstände im Abgabeverfahren nicht aufgeklärt und in den angefochtenen Bescheiden auch nicht nachvollziehbar dargelegt und begründet worden seien. Bei Zahlung des ihm vorgeschriebenen Betrages würde er einen unwiederbringlichen Schaden erleiden, der…
…begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Berufungsvorentscheidung bestehen. Insgesamt ergebe sich, dass wesentliche Umstände im Abgabeverfahren nicht aufgeklärt und in den angefochtenen Bescheiden auch nicht nachvollziehbar dargelegt und begründet worden seien. Bei Zahlung des ihm vorgeschriebenen Betrages würde er einen unwiederbringlichen Schaden erleiden, der…
…begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Berufungsvorentscheidung bestehen. Insgesamt ergebe sich, dass wesentliche Umstände im Abgabeverfahren nicht aufgeklärt und in den angefochtenen Bescheiden auch nicht nachvollziehbar dargelegt und begründet worden seien. Bei Zahlung des ihm vorgeschriebenen Betrages würde er einen unwiederbringlichen Schaden erleiden, der…