…des Versuchs einer Übernahme der A-GmbH durch einen Herrn P führt die Bw. aus, sie habe der Betriebsprüfung Unterlagen bereitwillig zur Verfügung gestellt, es habe aber "offenkundig nur eingeschränkt die Bereitschaft bestanden, die für die Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes wesentlichen Unterlagen entgegen zu nehmen"…
…In- und Ausland der ca. 30 Mitarbeiter, Auswertung und Verarbeitung der Arbeitszeiterfassung und Assistenz des Schulungsleiters." Sachverhaltsfeststellungen der Betriebsprüfung zur beruflichen Qualifikation und Tätigkeit: "Eine von der Betriebsprüfung durchgeführte Erhebung beim vorherigen Dienstgeber von WW - dem DienstgeberWW - ergab, dass WW als .... tätig war und keinerlei…
… spätestens im Juli 2002 - und damit vor Erlassung der Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide, des Körperschaftsteuervorauszahlungsbescheides und des Abgaben- und Haftungsbescheides (Kapitalertragsteuer) - Kenntnis von seiner Zuständigkeit zur Abgabenfestsetzung hatte. Beweismittel "Rückstandsausweis vom 14. Juli 2005": Von der Datierung des Rückstandsausweises ausgehend ist festzustellen: Dieser Rückstandsausweis ist nach…
…November 2001. Mit Bescheid vom 13. Jänner 2004, GZ. ZRV/0066-Z1W/2003, setzte der Unabhängige Finanzsenat die Entscheidung über diese Beschwerde bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes über die Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates vom 26. September 2003, Zl. ZRV/0075-Z1W/02…
…Dezember 2008 bei 1.184 Verzollungen gefälschte, vor allem einen unrichtigen, niedrigeren Warenwert und geringere Mengen sowie falsche, großteils nicht existente Versender und Empfänger ausweisende Unterlagen zur Abgabenfestsetzung vorlegten, somit unter Verletzung einer Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, die Verkürzung von Abgaben bewirkt. Im Hinblick auf…
… 97), so kann jede Partei, der gegenüber der Bescheid zu ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragen (Devolutionsantrag). Devolutionsanträge sind bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz einzubringen. Bis 29. Dezember 2000 waren Devolutionsanträge zwingend abzuweisen, wenn die Verspätung nicht…
…durch den Berufungssenat" ein. Der steuerliche Vertreter des Bw. begehrte den Vorlageantrag betreffend den ESt-Bescheid 1998 "dem Unabhängigen Finanzsenat aufgrund des Überganges der Zuständigkeit zur Entscheidung vorzulegen." Durch Erhebungen des UFS kam im zweitinstanzlichen Verfahren hervor, dass der Bw. im Jahr 1993 eine weitere…
…Ergebnis kommen müssen, dass die im angefochtenen Bescheid zur Abgabenfestsetzung herangezogene Bemessungsgrundlage weit überhöht sei. Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 284 BAO wurde beantragt. Die Berufung wurde am 18. Oktober 1994 der damals zuständigen Geschäftsabteilung der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich zur Entscheidung vorgelegt. Diese richtete…
…Abgabenfestsetzung vorzunehmen und in der Behandlung der Berufung vom 11.2.2000 gegen diesen Bescheid mit Berufungsvorentscheidung vom 2.7.2001 eine Sachentscheidung zu fällen, anstatt ihn wegen sachlicher Unzuständigkeit aufzuheben. Es sei vermerkt, dass die funktionelle Zuständigkeit der Behörde I. Instanz zur neuerlichen Abgabenfestsetzung…
…der gerichtlichen Feststellungen zur Last. Aus Anlass der fristgerechten Beschwerde gegen den Einleitungsbescheid wurde dieser im Sinne der Judikatur des VwGH zu § 54 Abs. 5 FinStrG gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG aufgehoben. Mit Bescheid vom 30. Jänner 2001 wurde die Zuständigkeit zur weiteren Durchführung des…
…E GmbH auf Herausgabe der Fahrzeugpapiere, ohne die eine Zulassung des KFZ in Österreich nicht möglich sei, die Zuständigkeit der Abgabenbehörde zur Abgabenfestsetzung nicht berühre. Zum Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bf. nahm die Abgabenbehörde Bezug auf den zwischen dem Bf. und der E GmbH in…
… 4.3. Lösung Die Zuständigkeit zur Erlassung eines Bescheides richtet sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines Bescheides. Eine eventuelle Unzuständigkeit ist gemäß § 50 BAO von Amts wegen und in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen. Für die Erhebung von Abgaben vom…
…an die Außenstelle Klagenfurt begehrt. Dazu wird festgehalten, dass die Zuständigkeit zur Entscheidung über einzelne Berufungen in der Geschäftsverteilung des Unabhängigen Finanzsenates festgelegt ist (veröffentlicht im Internet unter "ufs.bmf.gv.at" bzw. an der Amtstafel jeder Außenstelle dieser Behörde einsehbar). Laut der derzeit in…
…hilfsweise VwGH 29.7.2014, 2011/13/0053; in diesem Verfahren wertete der VwGH einen Parteienantrag [auch] als Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zur Abgabenfestsetzung, da es das deutlich erkennbare Anliegen des zu diesem Zeitpunkt noch unvertretenen Beschwerdeführers gewesen sei, die neu hervorgenommenen Urkunden [auch…
…CH, zugrunde, wodurch die betreffenden Versandwaren bestehend aus 2 Paletten Spritzgießwerkzeugen der zollamtlichen Überwachung entzogen worden seien. Dagegen wurde mit Schreiben vom 20. Juni 2002 Berufung eingelegt und die Stornierung der Abgabenfestsetzung beantragt. Wie aus den Unterlagen ersichtlich, sei als Bestimmungsstelle Hörbranz/Deutschland angeführt. Der…
…einer allenfalls begangenen Zuwiderhandlung oder - bei ordnungsgemäßer Durchführung des Versandverfahrens als Alternativnachweis zur Gestellung - über eine Abfertigung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr in einem Drittland zu führen ist. Die Zuständigkeit für die Erhebung von Eingangsabgaben wegen Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung des Versandverfahrens wird aber…
…einer allenfalls begangenen Zuwiderhandlung oder - bei ordnungsgemäßer Durchführung des Versandverfahrens als Alternativnachweis zur Gestellung - über eine Abfertigung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr in einem Drittland zu führen ist. Die Zuständigkeit für die Erhebung von Eingangsabgaben wegen Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung des Versandverfahrens wird aber…
…nicht darauf hingewiesen wird, dass ihm zur Beibringung des Nachweises des Ortes der Zuwiderhandlung gem. Art. 379 Abs. 2 ZK-DVO eine Frist von 3 Monaten zur Verfügung steht, wird deren Zuständigkeit zur Erhebung der Eingangsabgaben vom EuGH sogar dann verneint, wenn nach der Sachlage…
…Verneinung der Zuständigkeit des Abgangsmitgliedstaates auch dann unschädlich, wenn zwischen der Mitteilung, ohne gebotene Fristsetzung, über die Nichterledigung des Versandverfahren an den HV und der tatsächlichen Abgabenfestsetzung eine Frist von knapp zwei Jahren liegt, und dem HV daher theoretisch mehr als drei Monate zur Beibringung…
…Abgangszollstelle nicht darauf hingewiesen wird, dass ihm zur Beibringung des Nachweises des Ortes der Zuwiderhandlung gemäß Art. 379 Abs. 2 ZK-DVO eine Frist von drei Monaten zu Verfügung steht, wird deren Zuständigkeit zur Erhebung der Eingangsabgaben auch dann verneint, wenn nach Sachlage zu vermuten…