…Lokale gewesen sei und die Einkünfte bzw Umsätze ausschließlich der ***A GmbH*** zuzurechnen seien. Darüber hinaus führte der steuerliche Vertreter der beiden Erben wie folgt aus: "Dem Bundesfinanzgericht wird zur Findung der materiellen Wahrheit das bereits telefonisch avisierte Beweisanbot unterbreitet, die von der Abgabenbehörde zurückerhaltenen…
…also wirtschaftlich über diese disponieren und so die Art ihrer Nutzung bestimmen kann (vgl etwa VwGH 21.10.2025, Ro 2024/15/0013; VwGH 26.11.2015, 2012/15/0152). Die Zurechnung von Einkünften muss sich nicht mit dem wirtschaftlichen Eigentum an den für die…
…Revision): Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung…
…Beschwerdeführer zuzurechnen sind und ob er in Bezug auf die Umsatzsteuer als (alleiniger) Erbringer der Vermietungsleistungen anzusehen ist. Gemäß § 2 Abs. 1 EStG 1988 ist der Einkommensteuer das Einkommen zugrunde zu legen, das der Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat Zurechnungssubjekt von Einkünften ist derjenige…
…der von der Fruchtgenussbestellerin getragenen Betriebskosten an die Bw. als Fruchtgenussbestellerin im Jänner 2002 den gegen die Fruchtgenussbestellerin entstandenen Abgabenanspruch aus Einkommensteuer 1999 und 2000 nicht mehr beseitigen. Es besteht daher kein Anlass, gegen die Fruchtnießer für den Streitzeitraum Einkünfte festzustellen. b.) Umsatzsteuerbescheide 1999 und…
…Höhe von S 0.- festgesetzt. Die Umsatzsteuer für diese Jahre wurde in Bescheiden desselben Datums mit S 0.- festgesetzt. Die Begründung dieser Bescheide wurde der Bw. zu Handen Dris V T am 22. Jänner 2002 zugestellt (RSb - Rückscheinbrief vom 22. Jänner 2002) und lautet: Einkünfte…
…Grundlagen und rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abweisung/teilweise Stattgabe) Strittig ist: Wem sind die aus dem Betrieb des ***1*** resultierenden Einkünfte und Umsätze zuzurechnen, dem ***2*** als "Verein" oder dem Beschwerdeführer als natürlicher Person? Vereine, GmbHs, Stiftungen, Anstalten, Genossenschaften sowie Betriebe gewerblicher Art von…
…sind dem Bw. zugerechnete Einkünfte aus Gewerbebetrieb iHv ATS 691.124,00 (1998) und ATS 704.315,00 (1999) und die in zwei Rechnungen ausgewiesene, vom Finanzamt nicht zum Vorsteuerabzug zugelassene, Umsatzsteuer iHv ATS 14.023,70 (1999). I. Zurechnung von Einkünften aus Gewerbebetrieb (1998…
…es sich um Umsätze von A X handle, keine Angaben hierzu machen könne, erschien unabhängig von der Zurechnung insofern nicht nachvollziehbar, als aufgrund der vorliegenden Beweismittel davon auszugehen war, dass der Bf die Organisation der BauIn X A über gehabt hatte und er daher auf…
…die Zurechnung der Umsätze und Einkünfte finde sich in den Tz. 14 bis 16 des Bp.-Berichtes vom 16. September 1996. Auf diese Feststellungen sei der Bw. in der Berufung nicht eingegangen. Unbestritten sei jedenfalls, dass er über die Konten der Firmen SA und CO…
…HZA Wien festgestellten Fällen steuerrechtlich irrelevant, da dies an der Zurechnung der Einkünfte nichts ändert und umsatzsteuerlich eigene gesetzliche Formvorschriften als Voraussetzung für steuerfreie Exporte existieren. Auch das "Verbringen von Waren in den freien Verkehr" ist ein spezifischer zollrechtlicher Begriff, der steuerrechtlich nicht relevant ist…
…worden sind und Einfuhrumsatzsteuer entrichtet wurde. (S. Kolacny/Mayer, UStG 1994, Kurzkommentar, 2. Auflage, § 1 Tz. 47). Lieferungen von Gegenständen, die sich in Zolllagern befinden, sind steuerbare Inlandslieferungen. Der Ort der Lieferung befindet sich im Inland, da der Bw. im Inland steuerpflichtige Umsätze tätigt bzw…
…ist durch Verhängung von Sicherheitszuschlägen Rechnung zu tragen (VwGH 22. 05. 03; 2002/16/0269). Dies gilt auch für den vorliegenden Fall, wobei angemerkt sei, dass sich die diesbezüglich angelasteten Unsicherheitszuschläge nach dem Dafürhalten des UFS - in Relation zu den erklärten Umsätzen und Einkünften - auch…
…und damit über die Einkünfte disponieren kann. Die rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt. Bei der Einkünftezurechnung kommt es auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte und nicht auf eine allenfalls nach § 24 BAO zu lösende Zurechnung von…
…wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Bei der Zurechnung von Einkünften kommt es entscheidend darauf an, wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle und so über die Art der Erzielung von Einkünften und damit über diese disponieren kann. Zurechnungssubjekt hinsichtlich der Einkünfte ist…
…und diese (zumindest billigend) in Kauf genommen hat. Die Bf. hat sohin vorsätzlich gehandelt, weil sie - neben der Tatsache, dass sie, ebenso wie alle anderen intellektuell durchschnittlich begabten Personen über das grundsätzliche Bestehen der Steuerpflicht von aus einer gewerblichen Tätigkeit bezogenen Einkünften und erzielten Umsätzen…
…rechtfertigen, müssen in eindeutiger und unzweifelhafter Weise erkennbar sein (VwGH 21.1.86, 84/14/0057). Das Verhalten muss nach außen hin, zumindest gegenüber der Abgabenbehörde, in Erscheinung treten (VwGH 13.10.87, 87/14/0114). Um eine Zurechnung von Einkünften z.B. von Ehegatten…
…2004/15/0037). Von einer Trennung der im Barbetrieb erbrachten Leistung und den Tabledance Auftritten kann nicht ausgegangen werden. Somit hat die Zurechnung des gesamten Umsatzes aus Tabledance Dienstleistungen zuerst an die Bw zu erfolgen. In weiterer Folge ist erst zu prüfen ob sie in…
…2004/15/0037). Von einer Trennung der im Barbetrieb erbrachten Leistung und den Tabledance Auftritten kann nicht ausgegangen werden. Somit hat die Zurechnung des gesamten Umsatzes aus Tabledance Dienstleistungen zuerst an die Beschwerdeführerin zu erfolgen. In weiterer Folge ist erst zu prüfen ob sie in…
…Jahre 2007 und 2008). Die Sache ist also noch keineswegs entscheidungsreif. Der Unabhängige Finanzsenat sieht sich beim derzeitigen Ermittlungsstand somit nicht in der Lage, im Rahmen der freien Beweiswürdigung eine endgültige Entscheidung darüber zu treffen, in welchem Ausmaß die verfahrensgegenständlichen Umsätze bzw. Einkünfte dem Bw…