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BFG RV/7100461/2016Säumniszuschlag: Zurückzahlung eines Guthabens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.03.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache A.B., Adresse1 über die Beschwerde vom 8.1.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 9.12.2013, betreffend Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages zu Recht…

UFSG RV/0474-G/04Keine Rückzahlung gemäß § 240 Abs.3 BAO, wenn Einkommensberichtigung im Weg der Veranlagung möglich ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vom 10. April 2001 (richtig wohl: 10. Mai 2001), gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001, betreffend die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die…

UFSG RV/0568-G/05§ 16 Abs.2 EStG 1988 gilt nicht für DB und DZ. Lohnrückzahlungen können daher nicht im Jahr der Rückzahlung berücksichtigt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 13. Juli 2005, gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 8. Juni 2005, betreffend die Festsetzung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für den Zeitraum vom 1. Jänner…

UFSG RV/0477-G/04Unzulässigkeit einer Einkommenskorrektur im Wege des § 240 Abs. 3 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2007

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vom 11. Mai 2001, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001, betreffend die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Jahre 1994 und 1995…

UFSS RV/0272-S/04Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht dem Haushalt angehören
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Dezember 2001 bis 31. Juli 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Zusammensetzung des Rückforderungsbetrages (€…

UFSG RV/0008-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 14. Mai 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend den Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Jahr 1994 entschieden…

UFSG RV/0007-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Jahre 1994 und…

UFSG RV/0005-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Kalenderjahre 1994 und…

UFSG RV/0004-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend den Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Kalenderjahr 1994 entschieden…

UFSG RV/0490-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Hintersonnleitner Bw, vom 14. Mai 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend den Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gem. § 240 Abs. 3 BAO für das Jahr 1994…

UFSG RV/0491-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gem § 240 Abs. 3 BAO vom 16.12.1999 bzw…

UFSG RV/0476-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer (§ 240 BAO) für die Jahre 1994 und 1995 entschieden: Die…

UFSG RV/0475-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 30. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 2. November 2004 betreffend den Antrag gemäß § 240 BAO auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer vom 17.12.2001 für das Jahr…

UFSG RV/0003-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur der behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I 142/2000).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2007

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. Mai 2001, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001, betreffend die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Jahr 1994, entschieden: Die…

UFSG RV/0473-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. April 2001 betreffend die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Kalenderjahre 1994 und 1995 entschieden…

UFSG RV/0472-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 15. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Kalenderjahre 1994 und 1995 und über…

UFSG RV/0006-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/20000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 11. Mai 2001, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001, betreffend die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Jahre 1994 und 1995…

LStR 2002 Rz 3195.7 Rückzahlung von Einnahmen (§ 16 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

5.7 Rückzahlung von Einnahmen (§ 16 Abs. 2 EStG 1988) Rz 319: Zu den Werbungskosten zählt auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen, sofern weder der Zeitpunkt des Zufließens noch der Zeitpunkt der Erstattung willkürlich festgesetzt wurde. Die Erstattung (Rückzahlung) von steuerfreien bzw. nicht steuerbaren Einnahmen…

BFG RV/5100775/2015Verbindlichkeiten bilden keinen Bestandteil des Abwicklungs-Endvermögens einer Körperschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.12.2016Teil 2/4

…Kapitalgesellschaft, die Kapitalherabsetzung, wenn das Kapital zurückgezahlt wird, und die Ausschüttung oder Zurückzahlung von Beträgen aus dem steuerlichen Einlagenkonto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes. In diesen Fällen ist als Veräußerungspreis der gemeine Wert des dem Steuerpflichtigen zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kapitalgesellschaft anzusehen. Satz…

UFSW RV/3184-W/02Rückerstattung von Stempelmarken
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2004

…Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Stempelgebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert wie folgt: Dem Antrag vom 28. November 2000 auf Zurückzahlung von eines in Stempelmarken entrichteten Betrages wird stattgegeben und es werden nach § 241 Abs…