IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache A.B., Adresse1 über die Beschwerde vom 8.1.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 9.12.2013, betreffend Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages zu Recht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vom 10. April 2001 (richtig wohl: 10. Mai 2001), gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001, betreffend die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 13. Juli 2005, gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 8. Juni 2005, betreffend die Festsetzung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für den Zeitraum vom 1. Jänner…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vom 11. Mai 2001, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001, betreffend die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Jahre 1994 und 1995…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Dezember 2001 bis 31. Juli 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Zusammensetzung des Rückforderungsbetrages (€…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 14. Mai 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend den Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Jahr 1994 entschieden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Jahre 1994 und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Kalenderjahre 1994 und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend den Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Kalenderjahr 1994 entschieden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Hintersonnleitner Bw, vom 14. Mai 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend den Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gem. § 240 Abs. 3 BAO für das Jahr 1994…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gem § 240 Abs. 3 BAO vom 16.12.1999 bzw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer (§ 240 BAO) für die Jahre 1994 und 1995 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 30. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 2. November 2004 betreffend den Antrag gemäß § 240 BAO auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer vom 17.12.2001 für das Jahr…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. Mai 2001, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001, betreffend die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Jahr 1994, entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. April 2001 betreffend die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Kalenderjahre 1994 und 1995 entschieden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 15. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Kalenderjahre 1994 und 1995 und über…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 11. Mai 2001, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001, betreffend die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Jahre 1994 und 1995…
5.7 Rückzahlung von Einnahmen (§ 16 Abs. 2 EStG 1988) Rz 319: Zu den Werbungskosten zählt auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen, sofern weder der Zeitpunkt des Zufließens noch der Zeitpunkt der Erstattung willkürlich festgesetzt wurde. Die Erstattung (Rückzahlung) von steuerfreien bzw. nicht steuerbaren Einnahmen…
…Kapitalgesellschaft, die Kapitalherabsetzung, wenn das Kapital zurückgezahlt wird, und die Ausschüttung oder Zurückzahlung von Beträgen aus dem steuerlichen Einlagenkonto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes. In diesen Fällen ist als Veräußerungspreis der gemeine Wert des dem Steuerpflichtigen zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kapitalgesellschaft anzusehen. Satz…
…Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Stempelgebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert wie folgt: Dem Antrag vom 28. November 2000 auf Zurückzahlung von eines in Stempelmarken entrichteten Betrages wird stattgegeben und es werden nach § 241 Abs…