…war, die ausstehenden Schulden bei der YBank zu begleichen. Damit bewirkte er aber - wie unter Punkt A) beschrieben - eine nachträgliche Einlageleistung in die GesmbH. Im Zusammenhang mit deren Fremdfinanzierung stehende Zinsen und Spesen hätten allenfalls als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen führen können, da…
…handelt es sich bei diesem Betrag nicht um Kapitalrückzahlungen, sondern um Zinsen und Spesen für einen für das Objekt "A.d.L. " aufgenommenen Fremdwährungskredit (CHF), KtoNr. 33333. Der Anerkennung als Werbungskosten im Rahmen der Vermietung des Objektes "A.d.L. 2" steht daher nichts entgegen…
…wenn die Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die den Betrieb betreffen, stellt sie eine Betriebsschuld dar (VwGH v. 18.1.1989, 88/13/0081). Für die Abzugsfähigkeit von Zinsen und Spesen als Betriebsausgaben ist somit die Verwendung der Geldmittel maßgeblich, die durch die…
…mehr, die nach Einstellung der Vermietung am 10. Juni 2001 den Wert des Mietobjektes hätten übersteigen können und daher auch keinen Grund, ab dem Jahr 2002 Zinsen und Spesen als nachträgliche Werbungskosten anzusetzen. Insofern entfiel für den Bw. die Verpflichtung für übrig gebliebene Verbindlichkeiten, die…
…hinzugerechnet, da sie nicht als Werbungskosten für die Tätigkeit als Versicherungsmakler berücksichtigt werden konnten. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung betreffend die Jahre 1990 bis 1994 wurde festgestellt, dass der Bw. in den Jahren 1991 bis 1994 Annuitätenzahlungen, Zinsen und Spesen als Betriebsausgaben geltend gemacht hatte…
…von Amts wegen wiederaufgenommen. Im damit verbundenen Sachbescheid, wurden die Werbungskosten des Berufungswerbers bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Linienpilot um € 522,20, also der Summe von Zinsen und Spesen des Jahres 2003 des oben erwähnten Ausbildungskredites erhöht. Dies wurde damit begründet, dass…
…Daher könnten diese Zinsen und Spesen nicht als nachträgliche Werbungskosten berücksichtigt werden (siehe obige EStRl). H) Mit Schreiben vom 27. Jänner 2005 (OZ 40 ff./2003) wurde seitens des Bw. sowohl der Vorlageantrag hinsichtlich der Einkommensteuer für 2003 gestellt als auch Berufung gegen den Einkomensteuerbescheid…
…Berücksichtigung von Zinsen als Werbungskosten (13) Diesbezüglich geht der Unabhängige Finanzsenat von folgendem Sachverhalt aus: Der Bw. erwarb im Jahr 1987 Liegenschaftsanteile in L, um ATS 7 Mio. Der Kauf erfolgte mittels Fremdfinanzierung. Die durch den Kauf angefallenen Zinsen und Spesen für die Jahre 1987…
…enthalten sind. Die restlichen Bankbestätigungen werden anerkannt und die darin aufscheinenden Zinsen und Spesen als Werbungskosten angesetzt (siehe Anhang) Beantwortung vom 8.8.2013 Ad B 4.1. Die vollständigen Bankbelege ab 2009 befanden sich im Büro *****[N4]*****, diese kamen ungeordnet und nur teilweise zurück…
…jährlich jeweils Zinsen und Spesen als Werbungskosten abgezogen und damit negative Einkünfte gemäß § 29 Z 1 EStG geltend gemacht. Im Gefolge einer die Streitjahre umfassenden Außenprüfung ließ das Finanzamt in den angefochtenen Bescheiden Beträge von € 10.184,- (2010), € 13.593,- (2011) und €…
…Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist für die Frage der Abzugsfähigkeit von Zinsen und Spesen als Betriebsausgaben die Verwendung der Geldmittel maßgeblich, die durch die Schuldaufnahme verfügbar gemacht wurden. Ob…
…Vermietung verwendet würde. Die beantragten Werbungskosten iHv. S 63.962,49 (Zinsen, Spesen und AfA) seien daher in voller Höhe zu berücksichtigen. Weiters beantragte der Bw. u.a. eine Kapitalrückzahlung iHv. S 29.072,50 (50% von S 58.145,00) als Sonderausgaben, sowie einen…
…samt Nachträgen haben Sie für o.a. Kredit über ursprünglich S 3.000.000,--, restl. aushaftend mit S 950.901,-- (exkl. Zinsen und Spesen) die Haftung als Wechselbürge übernommen. Wir sind nunmehr bereit, Sie aus Ihrer Wechselbürgschaft zu entlassen, wenn Sie binnen 14 Tagen ATS…
…300,00, denen Ausgaben für Absetzung für Abnutzung in Höhe von € 1.390,45 und Bankzinsen beziehungsweise Spesen von € 1.667,80 gegenüberstehen, woraus sich ein vom Berufungswerber als "Gewinn" bezeichneter Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten von € 241,69 ergibt. Telefonkosten…
…Zinsen und Spesen im Zusammenhang mit dem Fremdkapital, das für den Erwerb des Rentenstammrechtes aufgenommen worden wäre, sowie entsprechende Kredit- und Versicherungsvermittlungsgebühren würden sohin Werbungskosten darstellen. Nicht anerkannt wurde jedoch die Versicherungssteuer als Werbungskosten. Dagegen war die am 19. September 2001 eingebrachte und als "Berufung…
…privat veranlasst gewesen sein, ändere aber nichts daran, dass die Bankkredite der Finanzierung der Einkunftsquelle „Vermietung und Verpachtung“ gedient haben. Die auf die Bankkredite entfallenden Zinsen und Spesen seien daher als Werbungskosten abzugsfähig. Der Sohn der Miteigentümer habe sich verpflichtet gefühlt, die Bürgschaften zu übernehmen…
…Form einer ordentlichen Revision) anhängig." Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist die Anerkennung von Prozesskosten anlässlich der Scheidung als außergewöhnliche Belastung und von Kursabsicherungskosten, Zinsen, Spesen und Kreditgebühren im Zusammenhang mit der Ausübung einer Aktienoption als Werbungskosten bei den nichtselbständigen Einkünften. Prozesskosten Fest steht…
…keine Werbungskosten dar (Hofstätter/Richel, Die Einkommensteuer, Band III B Kommentar, Tz 5 zu § 16 Abs. 1 Z 1 EStG 1988). In der Berufung wird vom steuerlichen Vertreter des Bw als unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und den strittigen Zinsen für…
…Betriebsprüfung vorliegenden Unterlagen nicht möglich gewesen. In der Vorhaltebeantwortung vom 18.12.2002 - diese betreffe im Übrigen das Jahr 2001 - sei lediglich bekannt gegeben worden, dass die als Sonderbetriebsausgaben geltend gemachten Zinsen und Spesen (lt. beigefügter Anlage) Geldmittel beträfen, welche im Zuge des Zusammenschlusses von…
…der Bw. abweichend von seinem Berufungsvorbringen die Berücksichtigung der Zinsen und Spesen in Höhe von 60.887,91 S, die für das Mietlokal angefallen seien sowie eines an seine Gattin bezahlten Betrages von 48.000,00 S als Werbungskosten geltend. Letzteres wird damit begründet, dass…