…verlangen ist, kann dem nicht zahlenden Gemeinschuldner ebenso wenig wie dem zahlenden Gemeinschuldner ein Vorwurf im Sinn der Verweigerung der Wohltat des § 29 FinStrG gemacht werden. Hinsichtlich Punkt 2. des Schuldspruches ist daher von einer strafaufhebenden Wirkung der Selbstanzeige des Beschuldigten vom 5. Februar 1997…
…wurde. Eine strafbefreiende Wirkung komme dieser Selbstanzeige nicht zu, weil eine Entrichtung des geschuldeten Betrages nicht erfolgt sei. Der geschuldete Betrag von 104.279,16 € sei allerdings durch das am Abgabenkonto bestehende Guthaben in der Höhe von 97.857,50 € vermindert worden, woraus…
…dass er Umsatzsteuervorauszahlungen leisten bzw. Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müsse und dies im angesprochenen Zeitraum wegen eines Hardware-Problems und mangelnder Übersicht der steuerrechtlichen Grundlagen nicht geschehen sei. Gleichwohl gehe der Beschuldigte davon aus, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige vorliege, weil er das Finanzamt bereits vor deren Prüfungsankündigung…
…einem Monat gebucht. Eine den abgabenrechtlichen Vorschriften entsprechende Entrichtung der Abgabe ist aber unterblieben, sodass der Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung zukommen konnte. In diesem Zusammenhang wird aber auch auf Lehre und ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes hingewiesen, wonach eine Selbstanzeige, deren strafbefreiende Wirkung nicht einwandfrei feststeht…
…daher nicht von einer strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige ausgegangen werden. Auch wenn im weiteren Verfahren zu prüfen sein wird, in welcher Form eine allfällige Zahlungserleichterung beantragt und/oder bewilligt wurde, können angesichts der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, wonach eine Selbstanzeige, deren strafbefreiende Wirkung nicht einwandfrei feststeht…
…herangezogen werden kann, tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung entrichtet werden. Die Monatsfrist beginnt bei selbst zu berechnenden Abgaben (§§ 201 und 202 BAO) mit der Selbstanzeige, in allen übrigen Fällen mit der Bekanntgabe des Abgaben- oder Haftungsbescheides zu laufen und kann durch Gewährung von Zahlungserleichterungen (§ 212 BAO…
…Umstandes, dass im gegenständlichen Fall Entscheidungsreife wegen der derzeit noch nicht beurteilbaren strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeigen noch nicht gegeben ist, verfügt der Unabhängige Finanzsenat gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz. Wien, am…
…haften derzeit noch € 5.026,81 und an Kraftfahrzeugsteuern € 4.848,24 aus) und dass die geleistete Wiedergutmachung zeitnah durch nur kurzzeitig verspätete Ratenzahlungen aufgrund der Selbstanzeige erfolgt ist, sodass deren weitergehende strafbefreiende Wirkung nur knapp verfehlt hat. Auch hat sich der Bw…
…zu diesem Tag vollstreckbar aushafteten. Auch am Tag der Berufungsentscheidung haften die verfahrensgegenständlichen Verkürzungsbeträge nach wie vor unberichtigt aus. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz hat daher zu Recht festgestellt, dass die Erlangung der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige am Nichtvorliegen einer den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung im Sinne…
…entsprechenden Entrichtung keinesfalls die Rede sein kann. Diesen zwar rechtzeitig abgegebenen Selbstanzeigen kommt daher aus diesem Grund keine strafbefreiende Wirkung zu. Die im Rahmen der mündlichen Berufungsverhandlung dazu eingewendete Zahlung eines der Höhe nach dem Verkürzungsbetrag an Umsatzsteuervorauszahlungen Jänner, Februar und April 2002 entsprechenden Betrages…
…die Umsatzsteuer einmal jährlich im Zuge der Umsatzsteuererklärung abzuführen, wie dies bei ihm auch in den letzten Jahren erfolgt sei. Im Vorlagebericht vom 28. Oktober 2008 weist die Finanzstrafbehörde erster Instanz darauf hin, dass der vor Beginn der Umsatzsteuersonderprüfung erstatteten Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung nicht zukomme…
…Die Festsetzung der Umsatzsteuer für mehrere Monate stellt für sich allein im gegenständlichen Fall noch keine Verfolgungshandlung für ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG dar, sodass deshalb eine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige im Zusammenhang mit der vorgeworfenen Abgabenhinterziehung nicht ausgeschlossen ist. Allerdings…
…Basis der Selbstanzeigen bzw. nach Durchführung des Betriebsprüfungsverfahrens bescheidmäßig von der Abgabenbehörde vorgeschriebenen Abgaben auch bis zur Nachfrist am 14. Oktober 2005 nicht den Abgabenvorschriften entsprechend entrichtet wurden. Damit fehlt jedoch eine wesentliche Voraussetzung, um den Selbstanzeigen - wie vom Bf. gewünscht - eine strafbefreiende Wirkung zuerkennen…
…hat, welcher den logischen Denkgesetzen nicht entgegensteht. Offenkundig stellt daher der genannte Schriftsatz eine Verfolgungshandlung im Sinne des § 14 Abs. 3 FinStrG dar, weshalb hinsichtlich des dort genannten Zeitraumes, nämlich die Jahre 2000 und 2001, eine nachfolgende Selbstanzeige keine strafaufhebende Wirkung mehr entfalten kann. Gemäß …
…strafaufhebende Wirkung nicht bewirken. Im Übrigen tritt Straffreiheit auch dann nicht ein, wenn gemäß § 29 Abs.3 lit. b FinStrG zum Zeitpunkt der Selbstanzeige die Tat bereits ganz oder teilweise entdeckt und dies dem Anzeiger bekannt war. Genau dies trifft auf vorliegenden Sachverhalt zu. Der…
…jeder in Betracht kommt, der rechtlich oder faktisch die Agenden des Abgabepflichtigen wahrnimmt, kann selbst eine für eine Gesellschaft erstattete Selbstanzeige, in der der Name des Alleingesellschafters und einzigen Geschäftsführers nicht (ausdrücklich) genannt wurde, die strafbefreiende Wirkung nicht auf diesen beziehen, da selbst die Eigenschaft…
…die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 1998 als Selbstanzeige für den Bw. gedacht war. Sie erfüllt daher die Erfordernisse des § 29 Abs. 5 FinStrG nicht, wonach eine Selbstanzeige nur für die diejenige natürliche Person wirkt, für die sie erstattet wurde. Eine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige kann dem…
…bestimmte Tat oder bestimmte Taten bereits entdeckt gewesen wären, sodass auch aus diesem Grund eine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige nicht ausgeschlossen ist. c) Den Abgaben- und Monopolvorschriften entsprechende Entrichtung Eine Zahlungserleichterung ist bei einer Selbstanzeige möglich, doch muss die Entrichtung dennoch innerhalb von zwei Jahren…
…Entrichtung gewertet. Die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige tritt gemäß § 29 Abs. 2 FinStrG dann ein, wenn die geschuldeten Beträge ohne Verzug tatsächlich entrichtet werden oder die selbst deklarierte Abgabenschuld gemäß § 214 Abs. 1 BAO von der Finanzbehörde mit einer tatsächlich vorhandenen Gutschrift auf dem gemäß §…
…Abs. 2 FinStrG tritt hinsichtlich einer ansonsten ordnungsgemäß erstatteten Selbstanzeige eine strafbefreiende Wirkung (vgl. § 82 Abs. 3 lit. c FinStrG) nur insoweit ein, als ua. der sich aus der unverzüglichen Offenlegung der für die Abgabenverkürzung bedeutsamen Umstände ergebende Verkürzungsbetrag den Abgabenvorschriften entsprechend entrichtet wird (S…