…innerhalb der offenen Frist geantwortet. Mit Bescheid vom 27.06.2023 wies die Abgabenbehörde den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unbegründet ab. Begründend führte das Finanzamt aus, dass die Bf aufgrund ihrer Gesellschaftsstruktur zur jährlichen Meldung an die WiEReG-Registerbehörde verpflichtet ist…
…gegenständliche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, da der Vertreter durch unvorhergesehene technische Schwierigkeiten iZm der elektronischen Meldung an der Einhaltung der Frist gehindert gewesen sei. Dieser Sachverhalt ergibt sich aus den von der Abgabenbehörde vorgelegten Akten sowie Auszügen aus dem Firmenbuch und dem WiEReg-Register…
…die Beschwerde vom 14. Juli 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 5. Juli 2022 betreffend Abweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 308 BAO betreffend Frist zur Meldung gemäß § 5 WiEReG, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird…
…stV***, ***Adresse stV***, über die Beschwerde vom 8.5.2024 gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 14.2.2024 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe gemäß § 16 WiEReG iVm § 111 BAO in Höhe von 4.000,00 Euro zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß …
…nach § 15 Abs. 1 Z 1 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) über deren Beschwerde vom 28. April 2022 gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 14. April 2022 betreffend des Antrages vom 3. März 2022 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Geschäftszahl ***Zahl1***…
…GmbH, Hoher Markt 8-9/2/10, 1010 Wien, wegen Finanzvergehen gem § 15 Abs 1 Z 4 WiEReG über dessen Beschwerde vom 20. Februar 2024 gegen den Abweisungsbescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 12. Jänner 2024 betreffend Wiedereinsetzungsantrag vom 3. November 2023, Geschäftszahl…
…10.05.2024 wurde ein Antrag auf Wiedereinsetzung gemäß § 308 BAO samt Beschwerde gegen den Zwangsstrafenbescheid vom 14.02.2024 eingereicht. Der mittels Bescheides vom 19.12.2023 ergangenen zweiten Aufforderung gemäß § 15 Abs 1 Z 2 WiEReG hätte aufgrund eines technischen Fehlers nicht bis…
…die Registerbehörde ersucht bekannt zu geben, wer die jeweiligen Nachmeldungen zum WiEREG vorgenommen habe. Dazu wurde mit Mail vom 27.2.2025 geantwortet: "Wie gestern besprochen haben wir beim USP um Auskunft der natürlichen Person hinter der meldenden Steuerberatungsgesellschaft ersucht. In den genannten Zeiträumen wurden…
…übersehen, die zu erstattende Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer entsprechend den Bestimmungen des § 5 des Bundesgesetzes über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz - WiEReG) vorzunehmen. Das Finanzamt forderte die Beschwerdeführerin auf, dies bis längstens 3…
…Stelle jener der Finanzstrafbehörde zu setzen und das angefochtene Erkenntnis (den Bescheid) abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Erläuternde Bemerkungen zu § 15 WiEReG: Verletzungen von Meldeverpflichtungen gemäß § 5 Abs. 1 sollen als Finanzvergehen geahndet werden…
… 15 Abs. 2 WiEReG strafbare Meldepflichtverletzung ist bei Nichthandeln nach der zweiten Erinnerung am 8.7.2021 eingetreten und hat mit Nachmeldung am 28.7.2021 geendet. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind Beginn und Ende bei einem Dauerdelikt eben im Spruch des Straferkenntnisses…
… 236 BAO, da die Einhebung aus der Lage des Falles unbillig wäre. Gleichzeitig werde ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO gestellt, um die erneute WiEReG-Meldung innerhalb angemessener Frist erstatten zu können bzw. damit die am 03.06.2025 erfolgte…
…Uhr). Nach erfolgreicher Registrierung ist eine Meldung an das Register möglich. Weitere Informationen zur Durchführung der Meldung oder dem Register im Allgemeinen finden Sie unter www.bmf.gv.at/services/wierea. Dort finden Sie auch eine Rubrik mit Fragen und Antworten sowie eine umfangreiche Beispielsammlung…
…kalendiert habe. Sollte es sich um meinen Irrtum handeln, so stelle ich den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Im Übrigen möchte ich darauf verweisen, dass zu früheren Zeitpunkten der Steuerberater ***18*** die Meldungen gem. WIEREG eingebracht hat. Daher ist sehr wohl nachvollziehbar, dass…
…der Revisionswerber von der Zustellung ohne grobes Verschulden keine Kenntnis erlangt hat, werden im Rahmen des Zulässigkeitsvorbringens nicht genannt. Es entspricht aber der Rechtsprechung (zur Wiedereinsetzung), dass etwa das ungeöffnete Liegenlassen eines zugestellten Poststückes den minderen Grad des Versehens übersteigt (vgl. VwGH 24.1.2023…
…Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wurde am 11.11.2022 stattgegeben und das Verfahren um die Verbandsverantwortlichkeit für eine Meldepflichtverletzung des Entscheidungsträgers nach § 15 Abs. 4 WiEReG erweitert. Entgegnung zur Stellungnahme der Amtsbeauftragten vom 9.1.2023 Mit Entgegnung zur Stellungnahme der…
…Es wurde hier dargelegt, dass die Firma gegen die Verpflichtung nach § 5 Abs. 1 WiEReG verstoßen hat, indem die Änderungen der wirtschaftlichen Eigentümer nicht binnen 4 Wochen ab Kenntnis der Änderung übermittelt wurden, nämlich die Änderung des direkten, wirtschaftlichen Eigentümers auf **S** **R** per 16…
…Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wurde am 11.11.2022 stattgegeben und das Verfahren um die Verbandsverantwortlichkeit für eine Meldepflichtverletzung des Entscheidungsträgers nach § 15 Abs. 4 WiEReG erweitert. Entgegnung zur Stellungnahme der Amtsbeauftragten vom 9.1.2023 Mit Entgegnung zur Stellungnahme der…
…Am 04.12.2018 erfolgte eine (erste) Meldung gemäß § 5 WiEReG. Die bf. Kommanditgesellschaft hätte bis zum 10.02.2021 die im Rahmen der obligaten jährlichen Überprüfung allenfalls festgestellten Änderungen melden oder die bisher gemeldeten Daten bestätigen müssen. Mit Erinnerungsschreiben vom 24.06.2021 (Zustellung…
… 16 WiEREG in Verbindung mit § 111 BAO sowie über die Zulässigkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO zu entscheiden. Die rechtliche Beurteilung stützt sich auf die klare gesetzliche Regelung der §§ 111, 299, 308 BAO und § 16 WiEREG sowie auf gefestigte Rechtsprechung des…