…Haftungsübernahme nicht erfolgte. Die Argumentation der Außenprüfung gehe ins Leere, da der Geschäftsführer offensichtlich die rechtzeitige Verrechnung der Provision übersah. Hinsichtlich der Warenlieferungen an ***Schwester*** verwies die Bf auf eine der Außenprüfung vorliegende schriftliche Vereinbarung, nach welcher der Verrechnungssatz 66% ab 1. Jänner 2003 betrage…
Die Forderungen zum 31. Dezember 2004 betrugen knapp 44% der gegenüber allen anderen, ca. 1 900 Debitoren ausgewiesenen Aktivposten (2,298.107,63 €). Ähnliche hohe Außenstände von anderen Debitoren sind anhand der Kontostände aus 2004 nicht festzustellen. Es finden sich nur zwei Debitoren mit…
…J, die einmal mitbekommen haben will, dass eine Lieferung erfolgt ist, Feststellungen hinsichtlich der genauen Menge der Warenlieferungen getroffen werden hätten können. Die Feststellung, dass es sich bei der Firma C-GmbH um eine Scheinfirma handle, hätte insbesondere durch die glaubwürdigen Angaben der K, wonach…
…eingetreten, wenngleich eine Versteuerung der in der Jahressteuererklärung angegebenen innergemeinschaftlichen Lieferungen in Höhe des genannten Betrages von € 192.800,00 aus einem anderen Grund unterblieben war: Die Betriebsprüfung war - siehe oben - überhaupt von keine realen Warenlieferungen ausgegangen. Folgt man der Darstellung des Beschuldigten, ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. HandelsGmbH, Handelsgesellschaft, A_etabl., vertreten durch Keller & Co. Wirtschaftstreuhandelsgesellschaft m. b. H., Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 2500 Baden, Maynologasse 13, vom 19. Juli 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 16. Juni 2010…
…ff). Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung (VwGH 15.12.1983, 82/14/0067), doch ist eine Zusammenfassung gleichartiger Forderungen, wie der Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen zulässig (VwGH 23.4.1965, 0768/64). Zur Zulässigkeit einer pauschalen Forderungswertberichtigung gemäß § 6 Z 2 lit. b…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Sacha & Partner OHG, Steuerberatungsgesellschaft, 1180 Wien, Martinstr. 10, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 21/22, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1994 bis 1997 im Beisein der Schriftführerin Christina Seper…
…Ermittlungen ein umfassendes, bei der B-AG etabliertes System aufdeckten, das Gastwirten bundesweit - neben dem Bezug regulärer Warenlieferungen - auch den Bezug von so genannten Letztverbraucherlieferungen (Schwarzlieferungen) ermöglichte. Der Bw. selbst hat den Bezug derartiger Lieferungen im Berufungsverfahren wiederholend und strikt von sich gewiesen. Hiebei hat…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Walter Zemrosser und die weiteren Mitglieder OR Mag. Ingrid Freistück-Prodinger, Dr. Georg Lamp und Joachim Rinösl, im Beisein der Schriftführerin FOI Claudia Orasch, über die Berufung des M.G., 9... V., M-str. 5…
…gelangte der Prüfer zu der Erkenntnis, dass über ein und dieselbe Warenlieferung nicht noch einmal mittels Mehrwertsteuerausweis abgerechnet werden hätte dürfen. Sämtlichen Lieferungen im Zeitraum August 2004 bis April 2005 waren Lieferscheine und Wiegescheine beigeschlossen. Aus den Wiegescheinen geht der Ort der Wiegung in G…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm. Wilfried Marzi, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1993 - 1996, Festsetzung der Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 1993-1995, Festsetzung der Verspätungszuschläge für die Jahre…
Werden Warenlieferungen, die von österreichischen Kleinbetrieben bei einer schweizerischen Gesellschaft bestellt werden, in der Weise abgewickelt, dass diese Waren von der schweizerischen Gesellschaft unter Entrichtung der Einfuhrabgaben im eigenen Namen nach Österreich verbracht und hier bei einem Spediteur gelagert und sodann umsatzsteuerpflichtig an die österreichischen…
3.8. Beförderungs- und Versendungslieferung 3.8.1. Allgemeines Rz 446: Wird der Gegenstand einer Lieferung durch den Lieferer oder den Abnehmer befördert oder versendet, so gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung beginnt. Rz 447: Unter Beförderung ist ein Gütertransport…
Kapitel 2 Versand Abschnitt 1 Externer und interner Versand Artikel 226 Externer Versand (1) Im externen Versandverfahren können Nicht-Unionswaren zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten befördert werden, ohne Folgendem zu unterliegen: a)Einfuhrabgaben, b)sonstigen Abgaben nach anderen geltenden Vorschriften oder…
Warenlieferungen österreichischer Unternehmer in das Zollausschlussgebiet Kleinwalsertal werden im erforderlichen Rahmen auf der Grundlage von § 48 BAO vor dem Eintritt einer doppelten internationalen Umsatzsteuerbelastung geschützt; die Entlastung erfolgt in der Weise, dass der österreichische Lieferant berechtigt wird, den Teil des erzielten Umsatzes, der in…
3. Der Überwachung unterliegender Warenkreis Alle Einfuhren (Kapitel 01 bis 98 der Kombinierten Nomenklatur) und ein Teil der Ausfuhren (vor allem Textilien und landwirtschaftliche Erzeugnisse).
1.3. Konzerninterner Leistungsverkehr 1.3.1. Warenlieferungen 1.3.1.1. Produktionsgesellschaften Rz 79: Bei der Prüfung, ob die von einer Produktionsgesellschaft für konzerninterne Warenlieferungen in Rechnung gestellten Verrechnungspreise dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, ist im Rahmen der Funktionsanalyse festzustellen, ob die Produktion nach der Grundform…
…Bf. ergibt sich auch aus seiner Rechtfertigung, dass sämtliche Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen der Bank aufgrund von Kreditverträgen bereits im Jahr 2008 abgetreten worden seien, da die Begünstigung anderer Gläubiger durch Schuldtilgungen durch Abtretung von Forderungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt (VwGH 13.3.1997…
Kreis dieser Umsatzsteuerbetrügereien eine bedeutsame - und immer wiederkehrende Rolle - weil der Nachweis ihrer Nichtlieferung idR schwerer zu erbringen ist, als bei regulären Warenlieferungen. Bei der Bw. erfolgte nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates aus den nachstehenden Gründen keine Lieferung einer Domain bzw einer Marke, sodass die…
…diese Finanzmittel nun zinsenfrei ihrer Großmuttergesellschaft zur Verfügung stellt. Denn es ist beispielsweise nicht auszuschließen, dass durch entsprechende Herabsetzung der Verrechnungspreise für die Warenlieferungen der A an C ein fremdüblicher Zins für die Kreditweitergabe im Vorteilsausgleichsweg geleistet wird. Zinsertrag aber zählt zu den schädlichen Passiveinkünften…